Guest weed Posted July 2, 2006 Report Share Posted July 2, 2006 Hallo. Laut diesem Forum gilt: ###########################################4.) Meßtoleranzen Je nach der angewandten Meßmethode werden von dem gemessenen Geschwindigkeitswert Meßtoleranzen abgezogen. a.) Mobile Kontrollen (Radar-, Lichtschranken- und Lasermessung)[*] bis 100 km/h werden 3 km/h vom Meßwert abgezogen[*] ab 100 km/h werden 3 Prozent vom Meßwert abgezogen, wobei auf volle km/h aufgerundet wird b.) Messung durch Provida-Fahrzeug (ziviles Polizeifahrzeug mit eingebauter Meßtechnik):[*] bis 100 km/h werden 5 km/h vom Meßwert abgezogen[*] ab 100 km/h werden 5 Prozent vom Meßwert abgezogen c.) Messung durch Nachfahren[*] bei einem Meßfahrzeug mit geeichtem Tacho: 7 – 15 Prozent Abzug vom Meßwert[*] bei einem Meßfahrzeug mit ungeeichtem Tacho: ca. 20 Prozent Abzug vom Meßwert (Berechnung je nach Gericht/Gebiet/Behörde unterschiedlich) ##############################################Frage: Warum sind auf meinem Bescheid trotz einer Messung aus einem Fahrzeug heraus nur 3 km/h Meßtoleranz angezogen worden? Brät hier Bayern wieder mal 'ne Extrawurst? Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted July 2, 2006 Report Share Posted July 2, 2006 Was ist denn als Beweismitel angegeben / welches Messsystem ist eingesetzt worden ? Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted July 2, 2006 Report Share Posted July 2, 2006 Was wurde denn als Beweismittel angegeben? Es gibt ja auch fahrend-blitzende Radarwagen, aber deren Toleranz wird wohl nicht geringer sein als die derjenigen mit geeichten Tachos. Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted July 2, 2006 Report Share Posted July 2, 2006 Warum sind auf meinem Bescheid trotz einer Messung aus einem Fahrzeug heraus nur 3 km/h Meßtoleranz angezogen worden? Wie bist Du denn gemessen worden? Die Messung aus einem stehenden Fahrzeug mit einer Messeinrichtung im Kofferraum ist keine Messung aus dem Fahrzeug im Sinne der Toleranzregeln. Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted July 3, 2006 Report Share Posted July 3, 2006 Was wurde denn als Beweismittel angegeben? Es gibt ja auch fahrend-blitzende Radarwagen, aber deren Toleranz wird wohl nicht geringer sein als die derjenigen mit geeichten Tachos. ist in Deutschland die Radarmessung aus einem fahrenden Fahrzeug erlaubt ? Nicht das ich wüsste, lediglich Nachfahren (mit oder ohne Aufzeichnung) ist erlaubt, oder irre ich ? Quote Link to post Share on other sites
Guest Mr_Biggun Posted July 3, 2006 Report Share Posted July 3, 2006 ist in Deutschland die Radarmessung aus einem fahrenden Fahrzeug erlaubt ? Nicht das ich wüsste, lediglich Nachfahren (mit oder ohne Aufzeichnung) ist erlaubt, oder irre ich ?Google anwerfen, moving radar eingeben. Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted July 3, 2006 Report Share Posted July 3, 2006 upps .... naja ... noch nie gesehen Quote Link to post Share on other sites
Guest Daddy Cool Posted July 3, 2006 Report Share Posted July 3, 2006 @Simineonupps .... naja ... noch nie gesehenKannste bei mir anschauen.......................! GrußDaddy Cool Quote Link to post Share on other sites
Guest weed Posted July 5, 2006 Report Share Posted July 5, 2006 @ allevielleicht habe ich mich da unklar ausgedrückt oder den von mit eingangs zitierten Text falsch interpretiert: Die Messung erfolgt durch Radar aus einem geparkten Fahrzeug heraus.Was soll denn ein Proviad Fahrzeug sein? Also stelle ich die Frage nochmals umformuliert:Welche Meßtoleranz muß bei einer Radarmessung durch die Heckscheibe eines am Fahrbahnrand haltenden oder geparkten Fahrzeuges (meist PkW, Kombi), das mit der entsprechenden Radarmeßtechnik ausgestattet ist, in Abzug gebracht werden - 3 km/h oder 5 km/h? GrußWeed Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted July 5, 2006 Report Share Posted July 5, 2006 3km/h. Provida = die, die dir auf der Autobahn unauffällig folgen. Noch nie diverses Filmmaterial auf RTL II und co gesehen? Bei Messung durch Hinterherfahren gibt's 5km/h (5% ab 100km/h) Toleranz. Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted July 5, 2006 Report Share Posted July 5, 2006 ein Provida-Messfahrzeug fährt Dir hinterher und filmt dabei Deine Verstösse, irgendwann wirst Du angehalten und mit dem Videoband konfrontiert ... Du bist mit einem klassischen mobilen Radarsystem gemessen worden, demzufolge gilt: a.) Mobile Kontrollen (Radar-, Lichtschranken- und Lasermessung)[*] bis 100 km/h werden 3 km/h vom Meßwert abgezogen[*] ab 100 km/h werden 3 Prozent vom Meßwert abgezogen, wobei auf volle km/h aufgerundet wird Quote Link to post Share on other sites
Serienchiller 0 Posted July 5, 2006 Report Share Posted July 5, 2006 @weed: Also ich versteh das jetz nicht ganz. Eigentlich hast du dir deine Frage schon im ersten Posting sehr ausführlich selbst beantwortet. Quote Link to post Share on other sites
Guest weed Posted July 6, 2006 Report Share Posted July 6, 2006 Genau. Jetzt ist alles klar und ich kenne mich aus. Danke für die Klärung des Beitrags. Schade nur, daß ich jetzt 22 km/h zu schnell war und nicht 20 km/h. Merde. @weed: Also ich versteh das jetz nicht ganz. Eigentlich hast du dir deine Frage schon im ersten Posting sehr ausführlich selbst beantwortet. Hm. Ja. Gut. Mag sein. Aber ist ein am Straßenrand geparktes ziviles Polizeifahrzeug nicht auch ein "ziviles Polizeifahrzeug mit eingebauter Meßtechnik"? Quote Link to post Share on other sites
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