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Frage: Unfall Ohne Fremdschaden


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Folgender Fall:

 

A fährt mit seinem Fahrzeug auf schneeglatter Fahrbahn, kommt deshalb von der Straße ab und rutscht in den Straßengraben. Dabei kippt das Fahrzeug auf die Seite wird hierdurch beschädigt.

Durch dieses Ereignis wurde kein anderer behindert, gefährdet oder geschädigt. (ALSO KEIN FREMDSCHADEN!!)

 

Die ;) kommen und strafen A mit folgendem Grund ab:

Sie fuhren bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen mit nicht angepaßter Geschwindigkeit. Es kam zum Unfall. nach §3(1) StVO 75 Euro - 3 Punkte

 

Definition Verkehrsunfall: Ein Verkehrsunfall ist ein, zumindest für einen Unfallbeteiligten unvorhergesehenes plötzliches Ereignis, das im ursächlichen Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht und einen Sachschaden- und/oder Personenschaden zur Folge hat.

 

Hört sich soweit alles i.O. an,

aber...

 

 

Ist es nicht so, dass die Generalklausel für alle schädlichen Ereignisse im Straßenverkehr der §1(2) StVO ist.

Hier heißt es: Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

 

Die Spezialfälle richten sich nach den folgenden Paragraphen in der StVO- so z.B. auch §3 StVo - Geschwindigkeit.

So ist ein Fall wie der oben genannte immer eine OWI nach §1(2) UND §3(1) StVO.

Alle "Unfall"-Tatbestände beruhen demnach auf dem §1(2) StVO

 

Hier heißt es jedoch, dass kein Anderer geschädigt werden darf.

Im aufgeführten Fall wird jedoch kein anderer geschädigt.

 

Meine Frage also:

Setzt also die Definiton des Unfalls aus dem Tatbestandskatalog die Schädigung eines Anderen voraus?

 

 

Ich wandel den Fall ab:

A fährt aufgrund von Unaufmerksamkeit in den Graben und legt sich auch die Seit. - kein Fremdschaden

Tatbestandskatalog: Sie schädigten durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt Andere.

Hier KÖNNTE man § 1(2) heranzuziehen, da kein Spezialfall vorliegt. Das würde 35 Euro (ohne Punkte) Kosten.

Da jedoch kein ANDERER geschädigt wurde, ist selbst diese OWI nicht treffend.

 

--> DEMNACH KEINE OWI

 

Ist dieser Gedankengang nachvollziehbar?

 

Hat A (erster Fall) trotzdem ordnungswidrig im Sinne des o.g. Tatbestandes gehandelt?

 

Danke!

 

Mir kommt es halt komisch vor, dass man schneeglätte bestraft werden kann und bei Unaufmerksamkeit GAR NICHT!

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Hat A (erster Fall)  trotzdem  ordnungswidrig im Sinne des o.g. Tatbestandes gehandelt?

Ja!

 

Die Sache mit dem Unfall und Schädigen ist da seeeehr weit gefasst.

 

Im Zweifel hast du die Grasnarbe beschädigt oder auch nur einen Einzeller getötet (ok, da würde man mal ein Auge zudrücken), dass reicht.

 

Der Nachweis des Gegenteils, soweit möglich, würde sicher sehr aufwendig.

 

Gruß

 

bube

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Da war nur Schnee...

Wer suchet, der findet...

 

Notfalls hast du den Schnee beschädigt - Ich bin auf deiner Seite, aber da findet man was - garantiert!

 

Wir hatten sowas kürzlich schon mal, gib dir keine Mühe.

 

Ob dein Fahrzeuig interessiert? Ich weiß es nicht, danke aber, das spielt keine Rolle.

 

Gruß

 

bube

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Ich würde darauf abzielen, dass dein Fahrzeug nicht beschädigt wurde, sondern es normale Verschleißerscheinungen des Alltagsgebrauches wären und du dort geparkt hast ;)

 

Einen Unfall kann ich jedenfalls nicht unbedingt erkennen.

 

Mfg, Mark

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Guest Simineon

Hi,

 

definitiv nein !

wenn Du auf Deinem eigenen Grundstück mit 120 km/h (versehentlich) gegen die Garage fährst und Dich dabei schwer verletzt, würdest Du bei der Versicherung auch argumentieren, dass Du einen Unfall hatte und Du deswegen die Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen willst.

 

oder ?

 

Wikipedia:

Ein Verkehrsunfall ist ein, zumindest für einen Unfallbeteiligten unvorhergesehenes plötzliches Ereignis, das im ursächlichen Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht und einen Sachschaden- und/oder Personenschaden zur Folge hat.

 

Quelle

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Guest Simineon
Definitiv Ja.

 

Ohne Fremdschaden liegt auch kein Verkehrsunfall vor.

 

Auch bei Wikipedia nachzulesen.

hmmm

 

Unfall

Unfall ist ein plötzliches Ereignis im Verkehr, bei dem ein nicht unerheblicher Schaden entsteht. Die momentane (richterliche) Regelung bestimmt den unerheblichen Schaden mit weniger als 40 - 50 €.

 

wo steht hier etwas von Fremdschaden ?

 

Der im übernächsten Satz genannte Fremdschaden bezieht sich rein überschriftsmässig auf "Strassenverkehr", passt inhaltlich weder zu "Unfall" noch zu "Strassenverkehr" und ist daher wohl eine Leiche.

 

Du zitierst so, als würdest Du die Zahl PI mit der StVO definieren, nur weil zufällig bei "Hubraum" etwas über PI steht :(

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Der im übernächsten Satz genannte Fremdschaden bezieht sich rein überschriftsmässig auf "Strassenverkehr", passt inhaltlich weder zu "Unfall" noch zu "Strassenverkehr" und ist daher wohl eine Leiche.

 

Du zitierst so, als würdest Du die Zahl PI mit der StVO definieren, nur weil zufällig bei "Hubraum" etwas über PI steht  :(

Ist wohl ´n bischen sehr weit hergeholt dein Vergleich und hinken tut er ausserdem.

 

Der Zusammenhang ist offensichtlich

Es muss allerdings ein Fremdschaden eingetreten sein.
bezieht sich eindeutig auf die Defintion des Unfalls im Straßenverkehr.

 

Siehe auch OLG Hamm NZV 92, 240 und 98,33.

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Guest Simineon

Der gesamte Eintrag heisst: "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort"

 

Der angesprochene Fremdschaden gehört zu dem Begriff des "Unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle".

 

Soll heissen, wenn ich nur eigenen Schaden habe (120 km/h gegen MEINE Gartenmauer), dann kann ich nicht wegen §142 StGB bestraft werden (sondern wegen anderen §§), wenn ich die Unfallstelle verlasse.

 

Du darfst nunmal nicht irgendwelche Textstücke aus einem Text zusammensuchen und als eine Fundstelle benutzen:

 

Ist [...] dein [...] hinken [...] offensichtlich

ist etwas anderers als:

Ist dein hinken offensichtlich
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Der gesamte Eintrag heisst: "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort"

 

Der angesprochene Fremdschaden gehört zu dem Begriff des "Unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle".

 

Soll heissen, wenn ich nur eigenen Schaden habe (120 km/h gegen MEINE Gartenmauer), dann kann ich nicht wegen §142 StGB bestraft werden (sondern wegen anderen §§), wenn ich die Unfallstelle verlasse.

Und warum ist dem so? Richtig, weil kein Unfall im Sinne des Gesetzes vorliegt. Deswegen auch keine Vekehrsunfallflucht.

 

Kein Fremdschaden, kein Verkehrsunfall.

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Kleine Anmerkung zu dem dort geschriebenen: Wenn du deinen Einspruch nur auf die Höhe des Bußgeldes beschränkst (also die strittigen 25 Euro) und dir der Richter Recht gibt, fallen für dich gar keine Gerichtsgebühren an, da du deinen Einspruch ja in voller Höhe gewonnen hättest.

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Es handelt sich bei meinem Fall nur um Theorie.

Ist mir also nicht wirklich passiert.

 

Möchte auch nicht extra absichtlich einen Unfall bauen, um dann den Richter fragen zu können :kopfschuettel:

 

Wie man sieht, ist diese doch eigentlich einfache Frage nicht einfach zu beantworten.

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Guest Simineon

meine Meinung dazu:

 

Wenn Du keinen anderen schädigst, dann kannst Du nicht wegen Unfallflucht belangt werden, solltest Du abhauen.

 

jedoch

 

finde ich in keiner Unfall-Definition explizit das Wort Fremdschaden, es ist immer nur von Personen- oder Sachschaden in nicht unerheblicher Höhe (>25€) die Rede. Dabei ist es egal, ob es nun eigener oder fremder Schaden ist.

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