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Private Schulden Abtreten?


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Also, ne freundin von mir steckt zur zeit in ner ziemlich heiklen lebenslage.

 

Ihr Noch-Mann schuldet ihr ca. 5000 €. Umsichtig wie die gute ist, hat se sich vor kurzem von ihm nen Schuldanerkennnis unterschreiben lassen, damit se wenn die Scheidung eines Tages kommt,auch wat inne händen hält, um noch ihr Geld wieder zu bekommen.

 

So nun weiß ich aus der Volkswirtschaft, dass es möglich ist, ne Forderung gegenüber nem Schuldner an nen 3. Unternehmen abzutreten, dass dieses Unternehmen dem Gläubiger direkt ca. 75 % der Forderung bezahlt und sich ab dem zeitpunkt selber mit dem Schuldner rumärgert und auf die 100 % der Forderung hofft. Komme im Moment aber nicht mehr drauf wie das heißt.

 

Auf alle fälle bräuchte sie das geld ziemlich dringend, da se in ner Heiklen Situation steckt, dessen erörterung jetzt bücher füllen würde :vogelzeig: Deswegen wollte ich jetzt wissen, ob soetwas auch möglich ist, wenn es sich dabei nicht um ein bzw. zwei unternehmen handelt, sondern um 2 Privatpersonen, sprich ob es soetwas wie Forderungen abtreten auch im Privaten gibt.

 

Wenn jemand ideen hat, tips, links bzw adressen in und um BERLIN, dann möge er mir doch bitte ne Antwort hier geben, auch wenn es nicht geht, damit ich mir andere wege überlegen kann.

 

Naja dann schonmal thx :D

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So nun weiß ich aus der Volkswirtschaft, dass es möglich ist, ne Forderung gegenüber nem Schuldner an nen 3. Unternehmen abzutreten, dass dieses Unternehmen dem Gläubiger direkt ca. 75 % der Forderung bezahlt und sich ab dem zeitpunkt selber mit dem Schuldner rumärgert und auf die 100 % der Forderung hofft. Komme im Moment aber nicht mehr drauf wie das heißt.

Du meinst ein Inkassobüro?

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Meint ihr echt, dass das bei Privatpersonen geht? Zwischen unternehmern gelten ja immer ganz anderen Maßstäbe!

 

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man seine Schulden so einfach abtreten kann. Immerhin will ich ja von demjenigen das Geld, der es mir schuldet. Wie er bezahlt ist mir dann ja egal, Hauptsache er tut es. Also wie sollte ich mich als Gläubiger dann mit jemand anderem rumschlagen?

 

Werde abe nachher mal zuhause schauen, ob ich dazu was in meinen Büchern finde.

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@GET_low

 

Das private Schuldanerkenntnis ist zwar sehr schön für sie, nützt ihr rechtlich aber noch nicht arg viel. Was sie oder das eintreibende Unternehmen brauchen, ist ein Titel von einem Amtsgericht (bis 5000 Euro liegt die Zuständigkeit gerade noch bei diesem). Zunächst muss die Summe schriftlich angemahnt werden, mit Termin, bis wann er zu zahlen hat. Lässt er diesen Termin verstreichen, kann Klage vorm zuständigen Amtsgericht wegen Nichtzahlung erhoben werden. Dort muss er sich dann schriftlich dazu äußern, wieso er nicht zahlen kann und dann erteilt der Richter unter Umständen einen sogenannten "Titel". Erst mit diesem Titel kann ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden, der gucken geht, was überhaupt beim Betreffenden zu holen ist. Stehen keine Wertgegenstände rum und das Einkommen liegt unterhalb der Pfändungsgrenze (irgendwas um die 900 Euro) und der Schuldner erteilt eine eidesstattliche Erklärung, dass er nix besitzt, bekommt der Gläubiger vom Gerichtsvollzieher Rückantwort, "nichts zu holen, tut uns leid". Jau, und dann ist erstmal Schicht im Schacht.

 

Kann mir nicht vorstellen, dass der Betrag für ein Inkassobüro lukrativ sein könnte, verglichen mit dem Aufwand (wenn die Summe noch nicht mal eingeklagt ist und kein Titel vorliegt), zumal die genau wissen, was ich Dir oben kurz beschrieben habe: sprich, dass die Chancen bei einem Privaten äußerst äußerst gering sind, was zu holen. Die probieren dann höchstens irgendwelche Einschüchterungstaktiken.

 

Aber probieren könnt ihr's ja trotzdem mal. Moskau-Inkasso holt glaub ich auch Geld von privat an privat, habe ich mal bei dem TV-Bericht über die Truppe gesehen (und die sitzen sogar in Berlin).

 

Besser wäre allemale, wenn die beiden eine außergerichtliche Einigung treffen würden, davon hätten alle mehr, weiss ja nicht, wie das Verhältnis so ist. Wie sind die Schulden denn zustande gekommen?

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@renegate

 

Klar geht's darum. Nur wird das Unternehmen vorher genau abwägen, wie realistisch das Geld einzutreiben ist, bevor die Summe beliehen und an die Gläubigerin ausgezahlt wird. Und da ist der Betrag einfach zu klein (25 % von 5000 Euro sind nicht die Welt), als dass die sich da großartig krumm machen würden, zumal ja noch etliche rechtliche Schritte ausstehen, bevor es überhaupt eine Handhabe gibt. Dann kommt noch dazu, dass es sich um einen Privatschuldner handelt, wo meist weit weniger zu holen ist, als bei einem Unternehmer - und wer schon bei 5000 Euro die Segel streicht, da kann es nicht weit her sein.

 

Ich glaub nicht, dass sich da ein Unternehmen findet.

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Prinzipiell braucht sie wie schon geschrieben wurde erstmal einen Vollstreckbaren Titel.

 

Den kann sie weitergeben, auch an Privatpersonen.

Eine Verbindlichkeit kann sie nicht übertragen, eine Forderung schon.

 

Also, wenn sie 50.000 Schulden hat, kann sie diese nicht gegen ne Flasche Schnappes an Pennerchen Müller weitergeben.

Wenn sie aber 50.000 Forderungen hat, kann sie den Titel schon an russisch Inkasso weiterverkaufen. Alles andere ist leider auch sinnlos. Entweder hat derjenige Geld oder russisch Inkasso kriegt auch nix rausgeprügelt, wenn derjenige Geld hat, kann man auch 100% selbst eintreiben. Die anderen treiben nur ein und geben idr. vom eingetriebenem Geld 50% ab.

 

Wenn ich die Titel die mein Vater mir überlassen hat, mal alle eintreiben könnte, dann könnt ich aber nen langen schönen Urlaub machen ;) Dummerweise sind die Schuldner untergetaucht, nur wenn man mal einen erwischt, dann ... und dann gibts wieder ein paar € und dann sind se wieder weg.

 

mfg, Mark

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Prinzipiell braucht sie wie schon geschrieben wurde erstmal einen Vollstreckbaren Titel.

 

Den kann sie weitergeben, auch an Privatpersonen.

Eine Verbindlichkeit kann sie nicht übertragen, eine Forderung schon.

 

 

1. Ohne Titel geht nix.

 

2. Der Titel kann weitergegeben werden, an wen auch immer,aber.....

 

3. Der weitergegebene Titel muss nach § 727 ZPO ( Zivilprozeßordnung ) auf den Rechtsnachfolger vom Amtsgericht auf den neuen Forderungsinhaber umgeschrieben und dem Schuldner noch einmal zugestellt werden - damit der weiß, das ab jetzt, ein neuer Gläubiger da ist.

 

Erst wenn wieder eine erneute Zustellung an den Schuldner erfolgt ist - und die Zustellung vom Gerichtsvollzieher beurkundet ist - kann der neue Forderungsinhaber auch vollstrecken ;) .

 

Bei nicht umgeschriebenen Titeln, fehlt dem ( neuen ) Forderungsinhaber die Aktivlegitimation ( Juristendeutsch ), er kann also nicht vollstrecken, weil er nicht als Forderungsinhaber im Rubrum steht.

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Möglich wäre noch, daß der Schulder sich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft. Dann braucht man nur den Vollstreckungstitel und überspringt sozusagen den langwirigen Prozeß vor dem AG.

 

Mit dem Verkaufen der Forderung habe ich auch so meine Bedenken, da das Risiko für den Übernehmer wohl zu groß ist, wenn keine Sicherheiten vorhanden sind.

Mehr als 25 Prozent würde ich dabei nicht zahlen.

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