Vagabound 0 Posted April 21, 2005 Report Share Posted April 21, 2005 Hallo alle zusammen, Problemschilderung:Wurde am 16.03.05 innerhalb gesch.l Ortschaft mit 82km/h gelasert. Die Entfernung betrug lt. Bußgeldbescheid 341m und bei Beweismittel steht leider nur "Laser" und nicht der Typ. Die sehr nette Beamtin hat mir dann nur gesagt von wo sie kommt (Dienststelle und so) und mit wieviel ich abzügl. der Toleranz gemessen wurde. Die Messung wurde mir nicht gezeigt. Der Bußgeldbescheid wurde heute (21.04.05) zugestellt.- 100€ + 3Punkte + 1Monat FV!!!Die Stasse war sehr lang, ABER wird von einer Verkehrsinsel mit Schildern (Warnbake und Richtungspfeil auf beiden Seiten) unterbrochen, so dass dort die Strasse eine kurze "Welle" macht. Es war Nacht und es wurde auf Stativ gelasert! Vermutlich standen auch 2 Beamte am Gerät ... kann mich aber leider nicht genau erinnern Der letzte Bußgeldbescheid war vom 04.03.2003 (Zustelldatum), welchen ich sofort bezahlt hatte ... 1 Punkt und 50€! Nun meine Fragen:Ist der Punkt von 2003 nun nicht gelöscht? (bei Überliegungsfristen soll es ja was neues geben?) Wäre es denkbar, das auf Grund der hohen Entfernung (341m) und der Strassenschilder, welche teilweise dazwischen waren, die Toleranz heraufgesetzt werden müsste oder gar die Messung ungültig ist? (2km/h reichen ja schon ... aktuell sind es 3 km/h Toleranzabzug) Da ich auf Arbeit keine 4 Wochen am Stück freibekomme (hab schon mal rangefragt) und ich entlassen werde, wenn ich nicht auf Arbeit erscheine, bin ich auf den Führerschein angewiesen, da ich jeden Tag auf Arbeit lange fahren muss! Kann jemand sagen wie so ein Schreiben an die Behörde aussehen sollte, um höchstmögliche Chancen zu haben, das Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe zu wandeln? Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!!! Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted April 21, 2005 Report Share Posted April 21, 2005 Wäre es denkbar, das auf Grund der hohen Entfernung (341m) und der Strassenschilder, welche teilweise dazwischen waren, die Toleranz heraufgesetzt werden müsste oder gar die Messung ungültig ist? (2km/h reichen ja schon ... aktuell sind es 3 km/h Toleranzabzug) Nein. Die Messung ist in der beschriebenen Form zulässig und auch gültig. Höhere Toleranzen müssen nicht abgezogen werden. Quote Link to post Share on other sites
herzi 43 Posted April 21, 2005 Report Share Posted April 21, 2005 Moin, ich kann dir leider nicht sagen, wie es mit der Überlagerung deiner Punkte aussieht. Sollten sie noch nicht gelöscht sein, dann sieht es mit dem Umwandeln der FV in eine höhere Geldstrafe schon schlecht aus. aruf lässt sich die Behörde meistens nur ein, wenn du ein weisses Punktekonto hast. Zu der Messung hat Bluey ja schon etwas geschrieben. Bleibt nur noch die Frage der Points offen. Quote Link to post Share on other sites
Vagabound 0 Posted April 21, 2005 Author Report Share Posted April 21, 2005 Danke für die schnelle Reaktion!!! Also ist die Messung 100% i.O., trotz dass das Auto bei der Messung aus Sicht der Beamten stellenweise mit Schildern verdeckt gewesen sein muss??? Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted April 21, 2005 Report Share Posted April 21, 2005 Ja,die Messung war i.O.Der Bescheid, der am 4.3.03 zugestellt wurde, müsste am 18.3.03 rechtskräftig geworden sein, so dass am 18.3.05 die Löschung erfolgt wäre.Leider hast du die neue OWi zwei Tage zu früh begangen. Kann jemand sagen wie so ein Schreiben an die Behörde aussehen sollte, um höchstmögliche Chancen zu haben, das Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe zu wandeln?eine genaue Formulierung wäre eine nicht erlaubte Rechtsberatung.Schreib am Besten genau das an die Behörde.Dieses Schreiben muss bis zum 6.5. bei der Behörde eingegangen sein, sonst wird der Bescheid rechtskräftig. GrußHaWeThie Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted April 21, 2005 Report Share Posted April 21, 2005 Gibt es bei euch keinen ÖPNV? Oder vielleicht einen Kollegen, der dich für ein paar Tage mal mitnehmen kann?Du kannst auch versuchen, das Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umwandeln zu lassen, worauf die Bußgeldstelle sich allerdings nicht einlassen muß. Inwiefern soll denn die Verkehrsinsel oder die Dunkelheit die Messung stören? Es muß lediglich das zu messende Fahrzeug zweifelsfrei anvisiert werden können. 340 Meter Abstand dürften das Gerät noch nicht ausreizen. Quote Link to post Share on other sites
herzi 43 Posted April 21, 2005 Report Share Posted April 21, 2005 Keiner wird dir hier 100 % geben können, da wir ja bei der Messung nicht vor Ort waren. Wenn du die Messung anzweifeln möchtest, dann geht das nur mit einem Fachanwalt. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted April 21, 2005 Report Share Posted April 21, 2005 Bezüglich der Punkte kommt es wie gesagt auf die rechtskraft des Verstoßes aus 2003 an. Wann dieser rechtskräftig wurde kann man aus der Entfernung nicht sagen. Hole am besten eine kostenlose Auskunft aus Flensburg ein. http://www.kba.de Quote Link to post Share on other sites
Vagabound 0 Posted April 21, 2005 Author Report Share Posted April 21, 2005 Ich danke Euch wie verrückt für die schnellen Antworten @hawethie... danke, so sehe ich das ja leider auch (die 2 Tage zu zeitig ) ... obwohl ich die neuen Überliegefristen noch nicht ganz verinnerlicht habe @traffic... ist leider nur ein ganz kleiner Betrieb, keiner in meiner Nähe ... Zug oder Bus kommen leider auch nicht in Frage Die Verkehrsinsel nicht, aber die Schilder verdecken aus Sciht der Beamten das Auto teilweise ... somit kommen nicht alle Laserstrahlen an und zurück und evtl. ist die Messung ungenauer, so dass mehr Toleranz abgezogen werden müsste! Quote Link to post Share on other sites
Officer 0 Posted April 21, 2005 Report Share Posted April 21, 2005 ... somit kommen nicht alle Laserstrahlen an und zurück und evtl. ist die Messung ungenauer, so dass mehr Toleranz abgezogen werden müsste! Nein. Wird die Messung, durch was auch immer, gestört, wird kein Messwert angezeigt. Es ist auch nicht erforderlich, das zu messende Fahrzeug über einen längeren Zeitraum anzuvisieren. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted April 22, 2005 Report Share Posted April 22, 2005 @hawethie... danke, so sehe ich das ja leider auch (die 2 Tage zu zeitig ) ... obwohl ich die neuen Überliegefristen noch nicht ganz verinnerlicht habeÜberliegefrist beträgt jetzt ein Jahr. Somit wäre es maximal nötig die Sache so lange zu ziehen bis die Überliegefrist abgelaufen ist. Aber ein jahr ist dabei sehr sehr lang. Quote Link to post Share on other sites
Brakefire 0 Posted April 26, 2005 Report Share Posted April 26, 2005 Kann jemand sagen wie so ein Schreiben an die Behörde aussehen sollte, um höchstmögliche Chancen zu haben, das Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe zu wandeln?eine genaue Formulierung wäre eine nicht erlaubte Rechtsberatung.Hiermit sind alle eingeladen zum Forum von www.FlitsService.nl, es gibt hier eine Abteilung "International Discussions". In Holland ist Rechtsberatung durch ein nicht-Anwalt nicht verboten, wir tun hier nichts anderes als einander beraten. Übrigens kann ich im Club vom TopicStarter eintreten, Ich habe heute Post gekriegt. 200 Euro + 26 € verwaltungsgebühr + 1 Monat Fahrverbot für Deutschland, weil ich Nachts um 1.40 Uhr 300 Meter vor dem Ende-Ort-Schild schon 97 fuhr. Grund der Polizisten: "Es hätte ein Bezoffene über die Strasse kommen können". Ich dachte dann: "Wieso geht ihr da denn nicht hinterher," aber habe es weggeschluckt. Muss jetzt auch gucken was ich noch tun kann. Jemand aus plz-Gebiet 58 lust Taxifahrer zu spielen, 4 Wochen lang irgendwann in kommenden 4 Monate? Quote Link to post Share on other sites
HugoKlein 1 Posted April 26, 2005 Report Share Posted April 26, 2005 Kleine Anmerkung: Wird der BuGeBe bezahlt, so ist er sofort rechtskräftig. Eventuell ist der Punkt also doch weg. Quote Link to post Share on other sites
Brakefire 0 Posted April 26, 2005 Report Share Posted April 26, 2005 Kleine Anmerkung: Wird der BuGeBe bezahlt, so ist er sofort rechtskräftig. Eventuell ist der Punkt also doch weg. Heee, ich habe gar kein Punkt gekriegt !? Gilt das nicht für Holländer ?? Oder kommt da ein separates Schreiben für??? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted April 27, 2005 Report Share Posted April 27, 2005 Also Niederländer bekommen in D keine Sonderbehandlung. Natürlich wirst du auch in Flensburg registriert werden. Die Punkte müssen im Bescheid nicht angegeben werden und interessieren dich ja im Prinzip auch nicht, solange es nicht zuviele werten. Quote Link to post Share on other sites
Brakefire 0 Posted April 27, 2005 Report Share Posted April 27, 2005 Also Niederländer bekommen in D keine Sonderbehandlung. Natürlich wirst du auch in Flensburg registriert werden. Die Punkte müssen im Bescheid nicht angegeben werden und interessieren dich ja im Prinzip auch nicht, solange es nicht zuviele werten. Hmmm.... Schade. Naja, ich hatte erst 4 von den Dingern, lass es jetzt 7 sein. Wieviele brauche ich für eine ARAL Sport Tasche? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted April 29, 2005 Report Share Posted April 29, 2005 Mir wären aber die Zuzahlungen zu groß. Quote Link to post Share on other sites
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