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Brauche Schnell Einen Polizei-tip


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bin gerade in einem anderen forum beim texten und dort ist jemand der hat ´n bußgeld und punkte kassiert weil er ohne stoßstange gefahren ist, andere sind der meinung es ist nicht rechtens...

 

ich habe das gefunden....

 

12.3.13 Beschaffenheit der Fahrzeuge - § 30 StVZO Seite 234 / 0

TBNR Tatbestandstext FaP-Pkt Euro FV

 

330000 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genommen.

§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat

(B - 1) 25,00

 

330006 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen.

§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat

(B - 1) 25,00

 

330600 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) gebaute Fahrzeug in Betrieb genommen.

Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.

§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214 BKat

B - 3 50,00

 

330606 Sie haben das unvorschriftsmäßig *) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen.

Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.

§ 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214 BKat

B - 3 50,00

 

 

 

wie würdet ihr im härtefall entscheiden???

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Ich habe schon einige Male jemanden ohne Stoßstange gesehen, bin aber idR immer davon ausgegangen, daß er

- zur Werkstatt

- zum Ersatzteil Holen

- o.ä.

unterwegs war. Eingeschritten bin ich da noch nie.

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ja sicher, bin selber auch so gefahren (scheiß GFK....)

 

bin angehalten worden ohne probleme habe aber auch schon 25+gebühr gezahlt deswegen...

 

 

aber was wäre im härtefall das maximum, liegt ja im ermessen des beamten und wenn der einen schlechten tag hat...

 

bitte mal das volle programm....

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das glaub ich ja das es sehr uninteressant ist ob einer die stoßstange dran ist oder nicht, aber zur verkehrssicherheit gehört sie ja, die fußgänger werden es danken, so wurde es mir erklärt...

 

 

nun stell dir aber vor der typ regiert auf deinen freundlichen hinweis sehr schroff und mault nur rum, was kann ein :angry: ihm im härtefall aufdrücken...

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Da ich das noch nie verfolgt habe, mir diesbzgl. auch noch nie Gedanken in diese Richtung gemacht habe, muß ich ehrlich eingestehen: ich weiß es so aus dem Stehgreif nicht, was man ihm im Härtefall max. aufdrücken könnte.

Eine Mängelkarte gäbe es auf jeden Fall. Und ankreuzen würde ich aller Wahrscheinlichkeit nach auch nur den TÜV (=> Kosten für ihn). Käme ich zu der Auffassung, daß das Fz. ohne Stoßstange aufgrund z.B. irgendwelcher hervorstehender Teile besser stehen bliebe, so untersage ich ihm vor Ort die Weiterfahrt. In diesem Fall bekäme er wohl auch eine Anzeige (=> wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit).

 

Pauschal läßt sich das schwer beurteilen. Ist wirklich vom Einzelfall abhängig. Von seiner Art (mir gegenüber) würde ich meine Maßnahmen aber eher nur in zweiter Linie abhängig machen. Da muß man drüber stehen. Cholerische Leute kann man anders viel besser packen. Je ruhiger und gelassener man selbst wird und nach außen hin auch wirkt, um so aggressiver und unbeherrschter werden sie. :angry: Ist manchmal schon recht lustig. Man kann das sogar etwas steuern, wenn man möchte, und den Gegenpart fast zur Raserei treiben (wenn man will!).

Und sollte er es denn mal zu arg treiben, so könnte auch mal eine kleine Beleidigungsanzeige dabei herumkommen. Ist schnell getippt. :blink:

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Grundsätzlich ist es so, das ein Fahrzeug nach der Allgemeinen Betriebserlaubnis, die für das Fz. v. Kraftfahrzeugbundesamt erteilt wurde, nur in dem Zustand am Straßenverkehr teilnehmen darf, in dem es das Herstellerwerk verlassen hat, bzw. vom Band gerollt ist. Wer also ohne Stoßstange fährt und das fehlen der Stoßstange nicht beim TÜV eingetragen hat, nimmt somit mit einem Fz. ohne Betriebserlaubnis am Straßenverkehr teil. D.h. auch ohne jeden Versicherungsschutz. Theoretisch müsste jeder Polizeibeamte ein solches Fz. sofort aus dem Verkehr ziehen und eine entsprechende Anzeige fertigen. IdR. kümmert sich aber kein Mensch darum, täglich kann man Fz., die z. B. zum Lackierer fahren, ohne Scheiben, Lichter, etc. im Straßenverkehr sehen, alles Fälle für Bußgeldverfahren und Punkte in Flensburg. Interessant wird die Sache dann, wenn tatsächlich mal was passiert und einer der Unfallbeteiligten - oder der Polizeibeamte einen lichten Moment haben. Dann wird es teuer und unangenehm, weil die Versicherung hier knallhart reagiert. Im Umkehrschluss ist es genauso, wenn Spoiler, Schweller, Tieferlegung, Reifen etc. nicht eingetragen sind. Auch hier liegt keine Betriebserlaubnis / Versicherungsschutz mehr vor.

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Hallo Cop,

 

das ergibt sich eigentlich schon beim studieren der Straßenverkehrs - Zulassung Ordnung. Ausweislich dieser hat jeder Fahrzeughersteller für ein von ihm gefertigtes Fz. eine Betriebserlaubnis beim Kfz Bundesamt zu beantragen. Normalerweise ist hier ein Musterfahrzeug vorzuführen, für das diese Betriebserlaubnis erteilt werden soll, bei den großen Fz. Herstellern wird dieses aber nicht praktiziert. Anders wäre es, wenn sich ein Privatmann selbst ein Auto baut, er müßte sein Einzelstück einer zu einer Abnahme vorführen und gleichzeitig mehrere Mustergutachten erstellen lassen z. B. für Abgas / Geräuschentwicklung etc.

 

In dem jeweiligen Fz. Brief wird auf Seite 4 bescheinigt, das dass auf Seite 2 des Fz. Briefes beschriebene Fz. den, in den Angaben der Spalte A, Seite 2 des Fz. Briefes entspricht.

 

Weiterhin wird auf Seite 4 bestätigt, das für die betreffende Ausf des Kfz. - also Mercedes 220 SE oder VW Käfer 1302 -. die Betriebserlaubnis nach dem Beschreibungsbogen am soundsovielten in Flensburg durch das Kfz Bundesamt erteilt wurde.

 

Wird nun das Fz. in seinen Eigenheiten entgegen der in der Betriebserlaubnis vorgeführten und genehmigten Bauart verändert, erlischt automatisch die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz.

 

Aus diesem Grund müssen ja auch für alle entgegen der genehmigten Bauart angebrachten Gegenstände ABE`s vorhanden und auch eingetragen sein.

 

Das fängt an beim Schiebedach, über jede Art von Spoiler und bis hin zu sonstigem Schnickschnack.

 

Die Mantafahrer wären früher froh gewesen, wenn es diese Bestimmungen nicht gegeben hätte. :angry:

 

Zu welchem Grund werden denn die teilweise sehr intensiven Polizeikontrollen durchgeführt, die gerade darauf abzielen, die nicht genehmigten Um- und Anbauten unserer jüngeren Verkehrsteilnehmer aus dem Verkehr zu ziehen.

 

Selbst eine vergleichsweise simple Anhängerkupplung - nachträglich eingebaut - führt zum Verlust der Betriebserlaubnis, wenn diese keine ABE hat und nicht vom TÜV abgenommen ist und von der Zulassungsstelle eingetragen wurde.

 

Einzige Ausnahme: Wenn das Fz. mit roten Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt.

Fz. die mit roten Kennzeichen am Straßenverkehr teilnehmen, unterliegen in diesen Fällen nicht der StVZO und müssen nicht mit einer Betriebserlaubnis ausgestattet sein

 

Natürlich macht kein Mensch sich verrückt wenn eine Stoßstange fehlt, formal ist das Fz. aber aus dem Verkehr zu ziehen bzw. stillzulegen.

 

Im Kommentar Janiszewski / Jagow / Burrmann 18. Ausgabe, StVG § 1, Seite 721 Rn 3b, ist hierzu u. a. ausführlich Stellung bezogen worden.

 

Viele Grüße

 

Faun98

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Ein Erlöschen der BE liegt nach § 19 (2) StVZO nur noch vor, wenn

 

- die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

 

- eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

 

- das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

 

Andere Gründe (wie z.B. das Fehlen der Persenning beim Golf II Cabriolet, welches früher Bestsndteil der BE war) gibt es nicht.

 

 

Eine Gefährdung muß also zu erwarten sein, es reicht nicht aus, daß Fahrzeugteile verändert wurden, deren Beschaffenheit vorgeschrieben ist oder deren Betrieb eine Gefährdung anderer VT darstellen kann. (Einhellige Meinung des Hentschel und des Janiszewski / Jagow / Burmann)

 

Gruß

Goose

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Selbst eine vergleichsweise simple Anhängerkupplung - nachträglich eingebaut - führt zum Verlust der Betriebserlaubnis, wenn diese keine ABE hat und nicht vom TÜV abgenommen ist und von der Zulassungsstelle eingetragen wurde.

Aaaaaah ja. Man lernt doch immer wieder dazu. :) Daß man aber z.B. eine Anhängerkupplung, die über ein "E"-Zeichen verfügt, ohne weiteres anbauen (lassen, wenn man es denn will) kann, OHNE damit anschließend zum TÜV (zwecks Abnahme) und zum Straßenverkehrsamt (zwecks Eintragung) fahren zu müssen, ist Dir ja sicherlich bekannt, ne?! ;)

 

Ansonsten bitte ich zum Thema "aus dem Verkehr ziehen und Stillegen" den letzten Beitrag von @Goose zu lesen. Da steht alles drin. Eine fehlende Stoßstange wird wohl eher selten dazu führen, daß

a) die BE erlischt und

b) das Fz. aus dem Verkehr zu ziehen und stillzulegen ist.

 

Wird nun das Fz. in seinen Eigenheiten entgegen der in der Betriebserlaubnis vorgeführten und genehmigten Bauart verändert, erlischt automatisch die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz.

[...]Das fängt an beim Schiebedach, über jede Art von Spoiler und bis hin zu sonstigem Schnickschnack.

BTW: wenn ich z.B. einen Spoiler anbringe, so verändere ich dadurch keinesfalls die Bauart des Fzes. Und der Versicherungsschutz erlischt durch Veränderungen am Fz schon mal gar nicht.

 

Aus diesem Grund müssen ja auch für alle entgegen der genehmigten Bauart angebrachten Gegenstände ABE`s vorhanden und auch eingetragen sein.
Völliger Quark mit Sahnesoße!

 

Zu welchem Grund werden denn die teilweise sehr intensiven Polizeikontrollen durchgeführt, die gerade darauf abzielen, die nicht genehmigten Um- und Anbauten unserer jüngeren Verkehrsteilnehmer aus dem Verkehr zu ziehen.

Hm.... ja, zu welchem Zweck werden solche Kontrollen wohl durchgeführt??? Das frage ich mich auch jedesmal.

Die wenigsten An-/Umbauten sind heute noch bußgeldbewehrt. Das meiste liegt nur noch im VG-Bereich. So oder so wird das Fz auch nicht zwingend aus dem Verkehr gezogen. Mängelkarte und je nach Veränderung(en) und damit einhergehender Gefahr wird die Weiterfahrt (u.U. begrenzt) schon noch erlaubt.

 

Im Kommentar Janiszewski / Jagow / Burrmann 18. Ausgabe, StVG § 1, Seite 721 Rn 3b, ist hierzu u. a. ausführlich Stellung bezogen worden. 

Lies es Dir noch mal in aller Ruhe durch.

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Hallo Bluey,

 

bin ja trotz meines schon fortgeschrittenen Alters noch lernfähig.

 

Der zugrundeliegende Sachverhalt meiner vorhergehenden Äußerung ist folgender:

 

Vor einigen Jahren habe ich nach einer kompletten Restaurierung meinen 300 SE 3,5 l Cabrio beim TÜV vorgefahren zur Vollabnahme. Der Sachverständige war des Lobes voll ( " Der ist ja besser wie neu " :) ). Zu guter letzt dann die unverfängliche Frage:

 

" Wo sind denn die Stoßstangen "

 

Antwort:

 

" Die liegen noch beim verchromen, sind leider nicht rechtzeitig fertig geworden, werden dann in ca. 14 Tagen abgeholt und montiert."

 

Daraufhin Stirnrunzeln und ein betröpeltes Gesicht beim TÜV Mann.

 

" Ohne angebaute Stoßstangen kann ich aber keine Vollabnahme machen, weil das Fz. im derzeitigen Zustand nicht der Bauartbeschreibung des Herstellers entspricht." Punkt, Basta.

 

Nach dieser Aussage, traten wir in eine längere Unterhaltung, über den Sinn und Nutzen von Stoßstangen im Allgemeinen und im besonderen ein, mit dem Ergebnis, das sich dann auch noch der Dienststellenleiter in die Problematik einschaltete, das Ergebnis blieb aber dasselbe.

 

Während der Anwesenheit in den Diensträumen, bekam ich einen ausführlichen und umfassenden Unterricht über dieses Thema

 

Das Problem war so nicht zu lösen, weil der Sachverständige - nach seiner Aussage - mit seiner Unterschrift unter den Prüfbericht, den ordnungsgemäßen Zustand des Fz. wie in der Bauartbeschreibung des Herstellers vorgesehen, bescheinigt.

 

Auf mein Betreiben hin, zogen wir uns alle ins Büro zurück und wälzten die entsprechenden Gesetze / Erlasse und Verordnungen, es blieb dabei, ohne Stoßstangen keine TÜV Abnahme und in Folge dessen auch keine Zulassung. ;)

 

Einziger Ausweg - wäre nach tel. Rücksprache, mit dem Sachgebietsleiter beim RP Darmstadt, eine auszustellende Ausnahmegenehmigung für damals ca. 100.- DM - gewesen.

 

Die habe ich mir damals gespart, bin aber trotzdem jeden Tag mit dem Fz. unterwegs gewesen, einfach morgens die rote Nr. drauf und los ging es. Nachdem die Stoßstangen dann fertig und montiert waren, erneute Vorfahrt, dann hat´s geklappt.

 

Beste Grüße

 

faun98

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