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Rechts überholen in der Stadt?


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Guten Morgen liebe Foristen :nolimit:

 

Auch, wenn die Frage nur sekundär mit Geschwindigkeit zu tun hat, so beschäftigt sie mich doch.... (ich hoffe, das Thema wurde nicht schonmal behandelt- aber ich habe nix dazu gefunden):

 

Heute morgen begrüsste mich ein Kollege in der Firmengarage mit den Worten "na, nicht dass Dich da mal einer anzeigt....". Auf meinen ratlosen Blick hin (ich war mir natürlich keiner Schuld bewusst) erklärte er mir, dass er mich wenige Minuten zuvor in der Stadt rechts hat überholen sehen.

Mit überholen meine ich jetzt nicht das jeweils wechselseitige aneinander Vorbeifahren zweier Berufsverkehrs-Kolonnen auf der Zweispurigen, sondern das gezielte Überholen eines einzelnen Fahrzeuges mit "wieder-Einscheren".

 

Bislang ging ich immer davon aus, dass auf zweispurigen Fahrbahnen innerorts sowohl links als auch rechts überholt werden darf. Dabei sei es unerheblich, ob Limit 50 oder auch 70 gelten. Oder hat der Kollege evtl. recht?

 

Für eine Antwort dankt schonmal

 

Lucienne

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Guest Kleiner Schelm
Bislang ging ich immer davon aus, dass auf zweispurigen Fahrbahnen innerorts sowohl links als auch rechts überholt werden darf. Dabei sei es unerheblich, ob Limit 50 oder auch 70 gelten. Oder hat der Kollege evtl. recht?

 

Der Kollege irrt.

 

Innerhalb geschlossener Ortschaften ist das Überholen auf mehrspurigen Strassen (in gleicher Richtung) links und rechts erlaubt.

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Bislang ging ich immer davon aus, dass auf zweispurigen Fahrbahnen innerorts sowohl links als auch rechts überholt werden darf.
StVO §7 Abs.3:

"Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden."

 

Also hast Du im Prinzip Recht, nur die kleinen Einschränkungen beachten.

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Guest Pferdestehler

Auf normalen Innerortsstraße ist das Rechtsüberholen auch nicht erlaubt, allerdings wird wohl gegen das "Vorbeifahren" mit folgendem Spurwechsel keiner was sagen. Vorbeifahren ist erlaubt, solange mehrere durch Fahrbahnmarkierungen getrennte Fahrstreifen vorhanden sind. Ich meine auch, daß teilweise ein Fehlen der Markierungen nicht hinderlich sei, es gelten dann gedachte Fahrspuren.

 

Meines Wissens nach wird ein Unterschied zwischen Überholen (Spurwechsel - vorbei - Spurwechsel) und Vorbeifahren (nur vorbei) doch unterschieden. Vielleicht mal einer unserer Cops ein Wort dazu?

 

Gibt aber Ausnahmen:

- Auf Autobahnen, die innerorts verlaufen, gilt Rechtsfahrgebot sowie Verbot des Rechtsüberholens

- Nutzung der Busspur zum Überholen von Fahrzeugen ist nicht erlaubt und unerlaubtes Überholen (hab ich schon mal vorgeworfen bekommen, muß dafür wohl einen TB geben)

 

Überholen allgemein

Fahrstreifen / Vorbeifahren

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Danke schön für die Antworten! Jetzt bin ich eine Runde schlauer..... :D

Was ja in der Stadt schonmal sein kann ist, dass zwei parallele Fahrspuren in einer Richtung zu einem späteren Zeitpunkt in verschiedene Richtungen verlaufen- z.B. Linksabbieger, etc. Insofern kam mir die Kollegen-Aussage schon seltsam vor. Mit "Vorbeifahren" innerorts auf einer von zwei Fahrspuren war ich mir fast sicher, Recht zu haben- aber mit dem "Überholen" nicht mehr so ganz :cop01:

 

@ Findom - danke für die Threadlinks! Ich hatte zwar vorher über die "Suche" schon geguckt, waraber wohl noch nicht ganz wach .... :nolimit:

 

viele Grüsse

Britta

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Vielleicht mal einer unserer Cops ein Wort dazu?

Würd ich wohl gern, aber so ganz will sich mir die Beschaffenheit der betr. Örtlichkeit nicht erschließen bzw. ich frage mich, wie oder wo der überholte Pkw zum diesem Zeitpunkt fuhr. Oder ist der Fahrstreifen dort sooo breit und fuhr der betr. Pkw soo weit links, daß der verbleibende Platz rechts zum Überholen ausreichte???

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So ein Choleriker hat mal meinen Fahrlehrer während meiner Bikerausbildung angemacht, warum wir links fahren und ob er noch nie was von rechtsfahrgebot gehört hat ..... Da ist er genau an den richtigen geraten und nach dem klärendem 15 Minuten Gespräch mit Vortragscharakter war der Typ ganz klein mit Hut.

 

Wenn man sich schon aufregt sollte man auf ein passendes Echo gefasst sein. Er ist definitv an den falschen bei meinem (sehr cool drauf) Fahrlehrer geraten.

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Auf normalen Innerortsstraße ist das Rechtsüberholen auch nicht erlaubt, allerdings wird wohl gegen das "Vorbeifahren" mit folgendem Spurwechsel keiner was sagen.

Auf "normalen" innerörtliche Straßen, d.h. Straßen mit jeweils EINEM Fahrstreifen pro Richtung, ist das Rechtsüberholen verboten. Vorbeifahren ist etwas anderes.

 

Was verstehst Du unter "Vorbeifahren"? Ich fahre insbes. an solchen Fzen. vorbei, überhole sie also nicht, die verkehrsbedingt warten (Halten dagegen ist eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlasst ist). Z.B. an einer roten Ampel, an einer Einmündung, um den Gegenverkehr vor dem Abbiegen passieren zu lassen etc.

 

Ein Spurwechsel ist nicht zwingend erforderlich, um im Sinne der Definition zu überholen.

 

Vorbeifahren ist erlaubt, solange mehrere durch Fahrbahnmarkierungen getrennte Fahrstreifen vorhanden sind.
Rechts zu überholen ist erlaubt, wenn innerorts Kfz bis 3,5 t zGG auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung zulässig den linken Fahrstreifen einhalten - vgl. § 7 Abs. 3

 

Ich meine auch, daß teilweise ein Fehlen der Markierungen nicht hinderlich sei, es gelten dann gedachte Fahrspuren.

Ich konnte leider nichts finden, was diese Meinung bestätigen würde.

 

Meines Wissens nach wird ein Unterschied zwischen Überholen (Spurwechsel - vorbei - Spurwechsel) und Vorbeifahren (nur vorbei) doch unterschieden.
Definition des Überholens:

Als Überholen gilt, wenn ein VT von hinten an einem anderen vorbeifährt, der sich auf derselben Fahrbahn in derselben Richtung bewegt oder nur verkehrsbedingt wartet (vgl. BGHSt. 22, 137, 139 und VwV zu den §§ 5 und 6). Verkehrsbedingtes, durch Anordnung oder Panne erzwungenes, vorübergehendes Stehenbleiben ist kein Halten, sondern Warten und wird dem unterbrochenen Verkehrsvorgang des fließenden Verkehrs zugerechnet. Halten dagegen ist eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlasst ist.

Ein Aus- und Wiedereinscheren, sprich Spurwechsel ist nicht erforderlich.

 

Gibt aber Ausnahmen:

Ausnahmen:

Die Vorschrift verbietet das Rechtsüberholen. Aber es gibt eine Reihe von Ausnahmen: Vorausgesetzt, es steht kein Ü­Verbot nach Abs. 3 entgegen, muss rechts überholt werden (Linksüberholen verboten!)

- der anzeigende und eingeordnete Linksabbieger - vgl. Abs. 7 Satz 1 und Erl. zu Abs. 3 Nr. 1,

- ein Schienenfz., wenn rechts bis zum Fahrbahnrand genügend Raum vorhanden ist (vgl. Abs. 7 Satz 2 und 3) (Ausnahme: Einbahnstraßen - vgl. Abs. 7 Satz 4,

 

darf rechts überholt werden,

- wenn auf dem rechten Fahrstreifen wartende Fze. rechts genügend Raum für Zweiradfahrer gelassen haben; nur Rad­ und Mofafahrer dürfen in dieser Lage rechts überholen, andere Kradfahrer nicht - vgl. § 5 Abs. 8 und Erl.,

- um mit geringer Differenzgeschw. Anschluss zu halten, wenn sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fz.­Schlangen gebildet haben und die rechte schneller vorrückt - vgl. § 7 Abs.2 und Erl.,

- wenn sich auf einer Richtungsfahrbahn mit mehreren Fahrstreifen auf dem linken eine Fahrzeugschlange gebildet hat, allerdings nur mit geringer Differenzgeschwindigkeit - vgl. § 7 Abs. 2 a und Erl.,

- wenn innerorts Kfz bis 3,5 t zGG auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung zulässig den linken Fahrstreifen einhalten - vgl. § 7 Abs. 3,

- wenn, ohne dass ein Überholverbot besteht, der Verkehr durch Lichtzeichen geregelt wird - vgl. § 37 Abs. 4 und Erl.,

- wenn Pfeile nebeneinander auf der Fahrbahn angebracht sind und in verschiedene Richtungen weisen - vgl. § 41 Abs. 3 Nr. 5,

- wenn der Benutzer eines Beschleunigungsstreifens einer Auffahrt schneller fährt als der Verkehr der durchgehenden Fahrbahn - vgl. § 42 Abs. 6 Nr. 1 Buchst. e) und Erl.,

- wenn in sog. Vorsortierräumen vor Abzweigungen der Verkehr durch fahrstreifengegliederte Vorwegweisung je nach Richtung verschiedener Fahrstreifen zugeordnet worden ist; der rechts fahrende VT darf dann einen links in anderer Richtung Eingeordneten überholen. Das gilt aber nicht auf normalen Verzögerungsstreifen an Ausfahrten. Das gilt ferner nicht für das Überholen eines Fz., das auf einem links benachbarten Fahrstreifen in die gleiche Richtung fährt, und auch nicht, wenn nach dem Rechtsüberholen auf den Fahrstreifen des Überholten übergewechselt wird (OLG Frankfurt/M in VerkMitt. 1983 Nr. 7; OLG Düsseldorf in VRS 82, 139) - vgl. § 42 Abs. 6 Nr. 1 Buchst. f) und Erl.

 

 

Ich hoffe, daß damit die Fragen beantwortet bzw. Unklarheiten ausgeräumt wurden. :blink:

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Mahlzeit..

 

@zarzal

 

du bist während deiner Bikerausbildung mit deinem coolen Bikerfahrlehrer auf der linken Spur durch die Stadt gefahren??

 

Das erklärt warum auch Autos mit "jüngeren" Fahrern in der Stadt auf der linken Spur ötteln.

 

Klar "DARF" mann/frau das,... nur MUSS ich das auch?? Kann ich nicht auch rechts fahren??? wenn ich das woanders auch machen MUSS warum dann nicht auch sich innerhalb einer Ortschaft daran halten?? So komme ich wenigstens nicht durcheinander vonwegen bin ich noch im Ort?? muß ich jetzt tatsächlich auf die "verhaßte" rechte Spur wechseln??

 

Ich kann Fahrlehrer nicht als cool bezeichnen die sich die "Freiheit" nehmen dem Fahrschüler beizubringen in der STadt links zu fahren,.. tut mir leid,.. kann dem aber nichts abgewinnen.

 

Wieso ist es so verhaßt rechts zu fahren??

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Wieso ist es so verhaßt rechts zu fahren??
In der Stadt deswegen, weil rechts dauernd welche abbiegen oder einbiegen.

Fahre ich noch kilometerweit geradeaus, so bin ich auch meistens links zu finden (innerorts bei mehreren Fahrspuren für eine Richtung!), da fährt es sich viel flüssiger.

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Nicht immer. Zum Beispiel in der Landsbergerstraße, eine vierspurige Ausfallstraße, muß man öfter rechts vorbei, da die linke Spur von länger stehenden linksabbiegern blockiert ist.

Sinnvoll ist m.E. den Weg des geringsten Wiederstandes zu wählen, ohne andere zu gefährden.

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Werte® Hildi,

 

nicht immer gleich meckern, wenn man die Umstände nicht kennt. Das ich da links fahre hat schon seine Gründe gehabt.

 

Wie sind Motorrad / Auto Kombination gefahren. Zu dem Zeitpunkt hatte ich bereits 15 Jahre einen PKW Schein. In 350m musste ich links rum und in 200m wurde die rechte freie Spur durch parkende Autos blockiert. Das spielt aber keine Rolle.

 

Faktum ist, das ich mich einfach rechtzeitig einsortiert habe da viel Verkehr war und ich mich da sehr gut auskenne. es ist auch nicht lustig, wenn sich Autos zwischen Bike und Fahrlehrer drängeln. Es galt 50 und so bin ich 50 gefahren. Also kein Grund zur Schelte. Das der Typ gerne an mir vorbei wollte bevor die 1 Spurige begann (falls es dich interessiert B179 ehemaliger Grenzstreifen am Berliner Stadtrand, da wo jetzt nen Blitzer steht, Galerie) und lieber rumpöblete anstatt rechts zu überholen (was ja sowieso eine Überschreitzung von Vmax gewesen währe) war sein Problem. Er war halt der meinung das man nicht rechts überholen darf ;) Das er dann zu schnell gewesen währe wenns andersrum gewesen währe, war ihm aber wohl egal.

 

Wie dem auch sei, Lustig wars alle male.

 

Außerdem ist es in der Stadt 100% ok und vollkommen richtig auch links nur 50 zu fahren wo 50 erlaubt ist. Was anderes lernste in der Fahrschule auch nicht. Evt vergessen sie es auf Dorffahrschulen zu erwähnen, da du dort nie in die Gelegenheit kommst innerorts auf einer Mehrspurigen zu fahren :) Wenn Du schneller fahren willst, fahr halt rechts vorbei. Ist ja nicht verboten, nur zu schnell darfst du auch nicht sein. Wo liegt also das Problem ?

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morgen zarzal,...

 

ein Problem ist es nicht. Ich verstehe nur nicht warum ich da wo es erlaubt ist mich anders verhalten als sonst?? Wenn doch die rechte Spur frei ist (außer mann/frau will in den nächsten 100m abbiegen) warum soll ich die dann nicht auch benutzen?? Was ist so toll daran sich wie in Australien zu fühlen?? (wegen dem linksfahren,hihi)

 

Wenn ich später links abbiegen muß ist das kein Thema. Vor allem wenn reger Verkehr herrscht,.. dann wird es schwer wieder die Spur zu wechseln,... verstehe ich alles. Aber bei "normalem" Verkehrsfluß?? oder viele machen das auch wenn sie fast alleine sind auf der STraße,... ich verstehe nicht warum die sich da anders verhalten als sonst??

 

Ist es nicht einfacher immer "gleichbleibend" zu fahren als sich jedes mal umzustellen?? (das können nämlich manche nicht) Ich denke mal das viele die in der STadt auf der linken Spur fahren auch die Leute sind die auf der Autobahn in der Mitte fahren. (zumindest bei den "schönen" Trullas paßt das,sehe ich selber jeden morgen in Frankfurt und auf der Autobahn)

 

Übrigens: in Berlin kenn ich mich überhaupt nicht aus. Muß von der Fahrerei aber genauso sein wie Frankfurt a.M. denke ich mir.

 

Grüssli

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