Guest GAST GAST Posted April 25, 2004 Report Share Posted April 25, 2004 ist ein Baseballschläger im KFZ erlaubt??? darf der einfach in meinem kofferraum liegen??? Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted April 25, 2004 Report Share Posted April 25, 2004 Ein Baseballschläger ist ein Sportgerät, es ist vom Waffengestz nicht erfasst, der Erwerb und das Führen unterliegen keinen Beschränkungen. Werden Änderungen an dem Baseballschläger vorgenommen, die sportuntypisch sind (Kürzen, Halteschlaufe etc.) so ist zu prüfen, ob es sich nicht rechtlich um einen Schlagstock handelt, der den Beschränkungen des Waffengesetzes unterliegt. Kommt es zu einer Körperverletzung unter Einsatz eines Baseballschlägers, so ist dieser als ein gefährliches Werkzeug iSd § 224 StGB anzusehen, so daß hier mind. eine GefKV vorliegt. Fraglich ist immer, was man damit will..... Die meisten, die ich damit anhalte, haben noch nie einen Baseballhandschuh angehabt. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
zwonk 0 Posted April 25, 2004 Report Share Posted April 25, 2004 @GAST GAST: Betreibst Du diesen Sport? Viele haben ein solches "Gerät" im Kofferraum....zur Selbstverteidigung.......aber das hat wohl wenig Sinn......zumindest in den meisten Fällen........... Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted April 25, 2004 Report Share Posted April 25, 2004 Kommt es zu einer Körperverletzung unter Einsatz eines Baseballschlägers, so ist dieser als ein gefährliches Werkzeug iSd § 224 StGB anzusehen, so daß hier mind. eine GefKV vorliegt. Fraglich ist immer, was man damit will..... GrußGoose gilt das auch für die 6D von Mag Lite???? Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted April 25, 2004 Report Share Posted April 25, 2004 Äh, ja, wobei die 6D in meinen Augen schon übertrieben ist. Mach einen Griff dran und du hast einen Wanderstock. (ich persönlich bevorzuge die MagCharger) GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted April 25, 2004 Report Share Posted April 25, 2004 ich mein ja nur das es darum geht, wenn man sich einen knüppel, eine stange oder einen baseball schläger ins auto packt man davon ausgeht jemanden damit zu verhauen ... das wäre ja vorsatz aber was ist wenn man sagt man habe sich in seiner angs nur verteidigt mit dem ersten was einem in die hände kam... da lag doch echt ne taschenlampe die ´n halben meter lang war.... Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted April 25, 2004 Report Share Posted April 25, 2004 Auch wenn du in Notwehr handelst hast du die Straftat als solche begangen, nur hast du eben einen Rechtfertigungsgrund. Bei der Notwehr wird aber natürlich auch geprüft, ob das Geschehen schlüssig ist. Geht jemand mit der 6'er Mag durch den Wald, der Übelwicht kommt von hinten und beißt plötzlich auf feinstes schwarzes Aluminium, so ist das sicher schlüssig. Gehst du aber durch den Wald und haust dem Übelwicht den Baseballschläger auf die Glocke musst du dir sicher die Frage gefallen lassen, warum du den Knüppel in der Hand hattest, denn ein Baseballschläger im dunklen Wald lässt darauf schließen, daß du schon im Vorfeld mit einer Konfrontation gerechnet haben könntest. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
zwonk 0 Posted April 25, 2004 Report Share Posted April 25, 2004 Das ist das, was ich meine - "das Erste, was man in die Hände bekommt - zur Verteidigung"...... Wenn das Ding im Kofferraum liegt, dann soll sich mal jemand "schnell" verteidigen....... @goose: In "diesem" Wald würde ich Dir ebenfalls Recht geben...... Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted April 25, 2004 Report Share Posted April 25, 2004 meine taschenlampe liegt unterm sitz, damit ich im falle des falles schnell leuchten kann... Quote Link to post Share on other sites
glückspilz 16 Posted April 25, 2004 Report Share Posted April 25, 2004 Ich habe bis vor kurzen immer mein 300g Handy für den Fall der Notwehr mitgeführt. Leider ist dieses Handy inzwischen verstorben (wohl zu oft runtergefallen) Die aktuellen Handys taugen dank der geringen Grösse und gewicht kaum als Waffe. Quote Link to post Share on other sites
zpeedy 0 Posted April 26, 2004 Report Share Posted April 26, 2004 also ich hab ne 6d maglite im auto. ist ein ganz nützliches teil. (benutze es aber wirklich _nur_ als "taschenlampe") zur abschreckung und wegen der otpik wollte ich mir mal nen verchromten baseballschläger ins auto machen. mal schaun wenn ich zuviel geld für so nen unsinn hab ich geh mal davon aus das keiner was gegen den baseballschläger ansich hat. Quote Link to post Share on other sites
LTI2020 0 Posted April 26, 2004 Report Share Posted April 26, 2004 Wichtig wäre vielleicht noch zu sagen, dass ihr bitte dann daran denkt, diese Schläger aus dem Fz. zu entfernen, wenn ihr zu einer öffentlichen Veranstaltung fahren wollt oder in einen Ort fahrt, in welcher eine solche stattfindet. Soetwas wäre in Berlin z.B. ständig denkbar. Richtet die Polizei dort Kontrollstellen ein, begeht ihr beim mitführen eines solchen Schlägers eine Ordnungswidrigkeit und der Schläger wird beschlagnahmt. Den bekommt ihr natürlich wieder. Trotzdem ist es wieder eine Menge Rennerei und Zeit die man dafür verbraucht. Quote Link to post Share on other sites
ts1 0 Posted April 26, 2004 Report Share Posted April 26, 2004 @LTI2020Wichtig wäre vielleicht noch zu sagen, dass ihr bitte dann daran denkt, diese Schläger aus dem Fz. zu entfernen, wenn ihr zu einer öffentlichen Veranstaltung fahren wollt oder in einen Ort fahrt, in welcher eine solche stattfindet....begeht ihr beim mitführen eines solchen Schlägers eine Ordnungswidrigkeit und der Schläger wird beschlagnahmt.Eine OWI? Z.B. in München (weit über 1000 Inder, Pakistanis, ...) finden regelmäßig cricket matches (Baseball-ähnlich) statt. Wie soll man die Ausrüstung transportieren? Fühlen sich die Münchner Eingeborenen sicherer, wenn 50 braunhäutige Menschen (2 Mannschaften + Fans) mit cricket-Schlägern in die U-Bahn steigen? Quote Link to post Share on other sites
zpeedy 0 Posted April 26, 2004 Report Share Posted April 26, 2004 naja bisher durfte man auch schreckschusswaffen mit im auto haben. wofrü man aber heutzutage nen kleinen waffenschein braucht, aber auch diesen bekommt man relativ leicht. Quote Link to post Share on other sites
Guest Gast_Junker Posted April 26, 2004 Report Share Posted April 26, 2004 LTI2020 meint wohl eine Versammlung im Sinne des VErsammlungsgesetzes... Führt jemand in seinem Auto ein Baseballschläger auf dem Weg zur Versammlung mit, so kann er zur Gefahrenabwehr als Minusmaßnahme zum Versammlungsgesetz sichergestellt werden. Quote Link to post Share on other sites
Guest frost Posted April 26, 2004 Report Share Posted April 26, 2004 in meinem auto baumelt hinten drin ein "voodoo"-püppchen. das reicht als abschreckung Quote Link to post Share on other sites
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