Guest Melkkuh Posted April 20, 2004 Report Share Posted April 20, 2004 Hallole!Kennt sich jemand damit aus?Nach einem Tankstopp auf der Autobahn in Österreich soll ich 120Euro "Ersatzmaut" innert 2 Wochen an die asfinag abdrücken. Beanstandet wird eine "ungültig angebrachte Vignette". Diese lag, wie die für Ungarn, einfach hinter der Windschutzscheibe, hätte aber wohl aufgeklebt sein müssen. Wenn ich keine Marke gehabt hätte, würde ich die Strafe ja einsehen, aber ich war max 2min vom Auto weg. Für den HiPo wäre es sicher kein Problem gewesen, kurz zu warten und mich einfach auf meinen Fehler hinzuweisen.Kann ich mich dagegen wehren? Bringt ein Einspruch o.ä. was? Was könnte auf mich zukommen?Danke Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted April 20, 2004 Report Share Posted April 20, 2004 Nein, es steht auf der Vignette drauf, daß sie nur auf der Windschutzscheibe aufgeklebt gültig ist. Grund ist, daß sie nur für ein Fahrzeug nutzbar sein soll und man so eine Übertragung auf andere Kfz verhindern möchte (beim Abziehen wird sie zerstört). Nachteil: Bei einem Windschutzscheiben-Austausch gibt es keinen Ersatz.Austria hat noch ein paar andere lustige Vorschriften, z.B. war da mal eine, daß man vorne nicht mehr als 2 Plaketten anbringen dürfe *LOL*. Ob die sich gehalten hat, weiß ich aber nicht, denn wenn man neben der Plakette für die Schweiz noch ein weitere aufkleben muß, dann kann man legal gar nicht mehr in Austria unterwegs sein... Quote Link to post Share on other sites
Guest össi-geschädigt Posted May 4, 2004 Report Share Posted May 4, 2004 weiss denn niemand wie man um die strafe herumkommt. österreich ist ein gefährliches pflaster, aber einen weg muss es geben. helfen die deutschen behörden da auch? Quote Link to post Share on other sites
Michael 0 Posted May 4, 2004 Report Share Posted May 4, 2004 Nachteil: Bei einem Windschutzscheiben-Austausch gibt es keinen Ersatz. Doch, Zitat aus http://www.asfinag.at/maut/vignette/files/...r_allgemein.pdf: Ein Ersatz der Vignette ist in 2 Fällen gesetzlich geregelt:I ProduktfehlerNotwendige Unterlagen: Original-Vignette, unterer Abschnitt, Kopie Zulassungsschein I WindschutzscheibenreparaturNotwendige Unterlagen: Original-Vignette, unterer Abschnitt, Kopie der Werkstattrechnung Quote Link to post Share on other sites
Guest ilcko Posted May 5, 2004 Report Share Posted May 5, 2004 Haben die Ösis deinen Namen?Wenn ja siehts schlecht aus. Ansonsten kannst du dich mit relativ viel Aufwand vor dem Zahlen drücken. Du bist einfach nicht gefahren.Dann haftest du naürlich als Halter und weißt nicht wer das Auto ohne gültiges Pickerl dort gefahren hat.Dann bekommst du eine Strafe wegen nichtmitwirken bei der Fahrerermittlung und genau diese Strafe kann in D nicht vollstreckt werden Geh mal auf Suchen. Ich glaube da war mal was mit einem Motorradfahrer aus Brandenburg der bei Nasserreith falsch überholt hat und nicht selbst gefahren war.Vielleicht kann dir hier auch jemand den entsprechenden Link schicken. Wenn du nicht zahlst und dich in Ö vor Einstellung des Verfahrens erwischen lässt, kannst du dich auf ein paar Tage Knast ( glaube so 3 Tage) gefast machen, wenn du die Strafe bezahlen kannst. So einen Fall gab es mal als eine Autofahrerin die Im Pfändertunnel ohne Pickerl erwischt wurde nicht gezahlt hat. Folge : 3 Tage Haft Quote Link to post Share on other sites
Letj Oelk 0 Posted May 5, 2004 Report Share Posted May 5, 2004 kannst du dich auf ein paar Tage Knast ( glaube so 3 Tage) gefast machen, wenn du die Strafe bezahlen kannst. Und wenn er die Strafe nicht bezahlen kann? Bleibt er dann frei? Dann nehm ich lieber keine Kohle mehr mit!! Quote Link to post Share on other sites
fibu 0 Posted May 5, 2004 Report Share Posted May 5, 2004 Ein Ersatz der Vignette ist in 2 Fällen gesetzlich geregelt: Oft ist es einfacher, die Vignette abzuziehen und auf die neue Windschutzscheibe zu kleben. Mit einer scharfen Klinge und etwas Geschick geht das, ohne dass jemand etwas sieht. Auch bei näherem betrachten. (zumindest in der Schweiz). Quote Link to post Share on other sites
Zarzal 89 Posted May 5, 2004 Report Share Posted May 5, 2004 noch mal der Hinweis: Labello auf die Klebeseite Quote Link to post Share on other sites
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