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Versicherungseinstufung nach MPU


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Hallo!

 

Mich betrifft es zwar nicht, interessiert mich (und die Person) aber doch brennend.

 

Führerschein erworben im Jahr 1999, im Jahr 2000 (also während der Probezeit) mit 0,6 Promille angetroffen worden. Damals galt zwar noch 0,8 Promille als Höchstgrenze, aber während der Probezeit 0,0 (war mir auch neu)

Deshalb folgte eine Nachschulung und verlängerte Probezeit.

 

Im Februar 2003 erneut alkoholisiert am Steuer angetroffen worden mit 1,05 Promille. Dies führte dann zum Führerscheinentzug, hoher Strafe (975€) und einer Sperre von 10 Monaten.

 

In beiden Fällen kein Unfall und keine besonderen Ausfallerscheinungen (wohl aber etwas zu schnelles Fahren von +15km/h und leichtes Kurvenschneiden, wurde dann als Ausfallerscheinung gewertet)

 

Um den FS widerzuerlangen, wurde eine psychologische Beratung von Juli - Dezember durchgeführt (Stundenlohn des Psychologen 75€, 2 Doppelstunden die Woche )

 

Zwischendurch immer mal wieder Blutproben, um nachweisen zu können, daß man von Februar ab abstinent geblieben ist.

 

Anfang Dezember folgte dann die MPU beim Tüv-Nord (Kostenpunkt: 475€)

 

Diese wurde bestanden und die Zweifel des Straßenverkehrsamt ausgeräumt. (Gesamtkosten: etwa 4000-5000€, wenn das nicht hilft...)

 

Nun ist der Führerschein wieder da, wenn auch erstmal nur eine vorläufige Fahrerlaubnis.

 

Deshalb nun die Fragen:

 

- erhält man nun einen neuen Führerschein, oder gibt es den alten zurück (mit Datum von 1999)

- zählt man wieder als Fahranfänger (erneute Probezeit von 2 Jahren auf jeden Fall)

aber das Wichtigste:

 

- Was ist mit den Prozenten der KFZ-Versicherung? Bleiben diese bestehen (85%), oder wird man auch dort als Fahranfänger (240-260%) geführt?

 

Die Frau beim Straßenverkehrsamt meinte "Ja"

 

Falls das so sein sollte, kann man sich dann ein Auto im Prinzip schon abschminken, wenn es nicht als Zweitwagen zugelassen werden kann.

 

Wäre nett, wenn jemand richtig helfen könnte (AlpinaMäuserich kann auch gerne Angebote und Tipps/Tricks posten oder per PM, bzw. Mail schicken)

 

Bitte keine Diskussionen über die Bestrafung bei Alkohol am Steuer. Die helfen im Moment nicht weiter und auch wenn ich selbst immer dachte, daß solche Leute den FS nie zurück bekommen sollten, denke ich mittlerweile, daß man auch eine zweite Chance bekommen sollte.

 

Danke!

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aber während der Probezeit 0,0 (war mir auch neu)

 

Diese Regelung gab und gibt es (leider) nicht.

 

Alles in allem scheint es mir so, daß hier die Hälfte der Geschichte fehlt. Die Anordnung einer MPU bei 1,05%o, die Wertung von "leichtem" Kurvenschneiden als Ausfallerscheinung, das alles klingt so, als ob noch was fehlt.

 

Gruß

Goose

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Keine Ahnung, ob da was fehlt. Wüsste auch nicht was.

Kann es auch nur so wiedergeben, wie es mir erzählt wurde und vertraue der Person auch. Warum sollte sie denn irgendwelche Halbwahrheiten erzählen.

 

Die 1,05 Promille, sowie die Anordnung der MPU stimmen auf jeden Fall, das habe ich gesehen.

 

Also keine 0,0 in der Probezeit? Oder haben die 0,6 für eine Nachschulung gereicht, weil vielleicht doch noch etwas anderes dazukam (zu schnell, verbotenes Überholen o.ä.)?

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Also keine 0,0 in der Probezeit? Oder haben die 0,6 für eine Nachschulung gereicht, weil vielleicht doch noch etwas anderes dazukam (zu schnell, verbotenes Überholen o.ä.)?

 

Ich bin mir nicht sicher, wann genau die 0,5%o-Grenze kam. Es kann sein, daß sie 2000 schon galt, zu Beginn war sie aber noch zur 0,8%o-Grenze abgeschwächt (kein FV, was ja später geändert wurde)

 

Wenn "noch etwas anderes dazukam", dann sind das Ausfallerscheinungen, womit wir uns vom § 24a StVG entfernen und zum § 316 StGB kommen. Hier gilt als magische Grenze der relativen Fahruntüchtigkeit 0,3%o + Ausfallerscheinungen. Da sind wir dann aber auch bei einer Straftat, die regelmäßig einen FE-Entzug zur Folge hat.

 

Gruß

Goose

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Guest fritz the cat

Der Versicherung ist es egal ob du einen Führerschein hast oder nicht,für die Prozente zählen nur die Unfallfreien Jahre des Vertrags.Von denen aus kannst du auch ohne Schein fahren solange nichts passiert und du immer zahlst.Wenn das Auto abgemeldet wurde oder eine gewisse Zeit keines auf dich angemeldet war fangen sie irgendwann an die wieder Klasse für Klasse zurückzustufen bis du wieder bei SFK 0 bist.Wie schnell das geht ist unterschiedlich.Wenn du noch nie ein Auto auf dich laufen hattest kann es natürlich sein das du als Anfänger eingestuft wirst,das am besten mit der Versicherung abklären.

:angry: Natürlich nicht wenn du schon bei über 100% Prämie warst.

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Guest rennfahrer²
- erhält man nun einen neuen Führerschein, oder gibt es den alten zurück (mit Datum von 1999)
Nach 2 Jahren müsste der Lappen eigentlich geschreddert werden.

 

- zählt man wieder als Fahranfänger (erneute Probezeit von 2 Jahren auf jeden Fall)

Wenn du den FS neu machen musst klar.

 

- Was ist mit den Prozenten der KFZ-Versicherung? Bleiben diese bestehen (85%), oder wird man auch dort als Fahranfänger (240-260%) geführt?

wurde ja bereits von @fritz beantwortet.

Aber wie kommst du auf eine Fahranfängereinstufung mit 240-260% ?

Meines Wissens zahlen nur Ausländer eines nicht-EU Mitglieds bei Anmeldung eines KFZ in Deutschland (natürlich mit Wohnsitz in D) 240%, aber Fahranfänger ?!

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@Goose

Wie gesagt, es wurden Ausfallerscheinungen festgestellt.

 

@rennfahrer²

Sorry, habe mich wohl falsch ausgedrückt.

Der Führerschein wurde 1999 (Monat weiß ich nicht) erstmals erteilt und im Februar 2003 entzogen. Also vor 10 Monaten.

Die Person musste den FS nicht neu machen, sondern "nur" eine MPU und eine psychologische Betreuung über ein halbes Jahr.

Gab aber definitiv einen neuen Führerschein mit Ausstellungsdatum 16.12.2003

 

Ich kenne das eigentlich auch für Deutsche mit den 240-260% (außer der Wagen wird als Zweitwagen der Elternangemeldet natürlich)

So kann man sich ja kaum ein Auto leisten, schon gar keine Volkasko

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@L'âme,

klar steht als ausstellungsdatum das neue drin. eine erneute probezeit

gibt es nicht, falls die alte abgelaufen war. das alles hat nichts damit zu

tun wie lange die FE entzogen war. wenn sie allerdings länger als 2 jahre

entzogen war muss erneut eine theoretische und praktische prüfung

abgelegt werden.

 

@rennfahrer²,

>Nach 2 Jahren müsste der Lappen eigentlich geschreddert werden.

 

der wird bei einem führerscheinentzug immer geschreddert. nicht zu verwechseln

mit einem fahrverbot.

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Guest Gast_Claudechen

Also Kumpel von mir hat dies Jahr seinen Führerschein gemacht und sich ein Auto gekauft (läuft jetzt als Zweitwagen seiner Mom) und auch gleich mal bei verschiedenen Versicherungen nachgefragt, mit wie viel Prozent er einsteigen würde. Und da hieß es nach neuen (ganz neuen) Regelungen würden Fahranfänger nu bei 240% einsteigen.

War mir auch neu, aber scheint wohl was dran zu sein.

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Guest rennfahrer²

@guest

 

Danke, wusste ich nicht. Aber wenn ich jetzt so darüber nachdenke ists doch logisch :unsure:

 

@Gast_Claudechen

Ich hab letztens mal bei der HUK nachgefragt, bei wieviel Prozent ich einsteigen würde, PKW. Man sagte mir bei 140%, hab meinen FS aber "schon" 3 1/2 Jahre.

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Ich hab letztens mal bei der HUK nachgefragt, bei wieviel Prozent ich einsteigen würde, PKW. Man sagte mir bei 140%, hab meinen FS aber "schon" 3 1/2 Jahre.

Ob hier wohl der verantwortliche Underwriter der HUK mitliest und sich ueber Deine Einstellung bewusst ist...? :unsure:

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Guest rennfahrer²
Ob hier wohl der verantwortliche Underwriter der HUK mitliest und sich ueber Deine Einstellung bewusst ist...? :250:

Einstellung ?! :unsure:

 

Hatte bisher einen Unfall mit Fremdschaden. Hatte auf dem Weg zur IAA nachdem der Verkehr umgeleitet wurde gerade einen Crash verhindert, kurz in den Rückspiegel geschaut, ob mir hinten einer reinrauscht, da bremste mein Vordermann noch weiter und ich hab ihm einige Kratzer in die Stoßstange gemacht.

Damit die Versicherung meiner Mutter nicht hochging hab ich den Schaden dann ohne Versicherung gezahlt.

 

Und solange ich keine Vollkasko möchte... :lol:

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Guest Gast_Claudechen
Ich hab letztens mal bei der HUK nachgefragt, bei wieviel Prozent ich einsteigen würde, PKW. Man sagte mir bei 140%, hab meinen FS aber "schon" 3 1/2 Jahre.

Hab meinen Führerschein seit knapp fünf Jahren. Laut meinem Kumpel ist die neue Regelung von diesem Jahr. Und so wie ich das verstanden hab (vom Hören-Sagen) gilt des wohl auch nur für die aktuellen Führerscheinneulinge...

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Guest rennfahrer²

Wenn man das Auto bei der Versicherung der Eltern anmeldet kriegt man 100%ig höchstens 140%.

 

Obwohl, wenn es jetzt eine neue Regelung gibt kann sein, dass sich was geändert hat, wäre mir aber neu.

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Guest rennfahrer²

jaja und trotzdem ist es reine Geldverschwendung.

 

Vergleich mal auf ontos.de

Ich wette, da sparste trotz

Mit Vertreter befreundet, gewisse Rabatte für Alleinfahrer, Garage, öffentlicher Dienst, Wenigfahrer, Hausbesitzer (und Versicherung über Allianz) und und und.
noch ne Menge...
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