Goose 70 Posted November 25, 2003 Report Share Posted November 25, 2003 Meine Antwort lautet: Damit es nicht gelingt, aus Alberto eine Straftat zu machen.Und warum hast du dich mit diesr Antwort jetzt so schwer getan? Alberto ist eine Methode. §164 beschreibt eine Straftat.Die Albertomethode stellte in ihrer Anfangsphase und zuerst beschriebenen Begehung grundsätzlich eine Straftat dar. Mittlerweile ist sie so verändert worden, daß man sich hart am Rande der Legalität bewegt. Macht man alles richtig, ist es ok, macht man auch nur einen kleinen Fehler haben wir wieder die Straftat. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
helveticus 1 Posted November 26, 2003 Report Share Posted November 26, 2003 @gooseObwohl ich offiziell derartige Methoden sicherlich nicht lauthals gutheißen kann, weiß ich nicht, was daran "am Ramde der Legalität" sein soll. Es ist nicht verboten und allein das interessiert hier. Das wurde bereits öfters hier gesagt: Unser Rechtssystem besteht auf dem Grundatz, daß alles erlaubt ist, was nicht verboten ist und das ist demokratisch bzw. gut so. Will der gestzgeber sowas ändern, muß er die vollständige Halterhaftung einführen. P.S. Hat mal jemand über falsche Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft nachgedacht ? Ich noch nicht ganz abschließend, doch glaube ich nach immerhin 3 Bier vorläufig, daß das nicht geht. Quote Link to post Share on other sites
Guest rennfahrer² Posted November 27, 2003 Report Share Posted November 27, 2003 P.S. Hat mal jemand über falsche Verdächtigung in mittelbarer Täterschaft nachgedacht ?Meinst, den Dritten als Werkzeug (wie der Mafiaboss) benutzen ? Wie meistens mangelt es ja immer an den Beweisen und über die Theorie können sich die Professoren streiten. Quote Link to post Share on other sites
helveticus 1 Posted November 27, 2003 Report Share Posted November 27, 2003 Na das weiß ich jetzt auf Anhieb immer noch nicht so genau. Anstiftung scheidet aus mangels Haupttat, aber mittelbare Täterschaft? Ich juß das mal in Ruhe zu Ende denken. (Oder warten, bis es hier ein anderer getan hat ). Quote Link to post Share on other sites
Polizist 0 Posted November 27, 2003 Report Share Posted November 27, 2003 Die Zeiten als ich mich mit solchen theoretischen Sachen rumschlagen musste, sind Gott sei Dank vorbei - ich beschäftige mich lieber wieder mit den reelen Dingen und lass so Zeugs lieber die studierten machen Quote Link to post Share on other sites
Guest Dauer-Guest Posted November 27, 2003 Report Share Posted November 27, 2003 In vielen Fällen begeht eigentlich die Bussgeldbehörde die "Straftat": wenn der Halter in dem Tenor "Ihnen wird zur Last gelegt..." mit einem Vorwurf konfrontiert wird und selber garnicht gefahren ist, dann ist Alberto moralisch wie rechtlich völlig unbedenklich. Einfach Kreuz bei "Ja" machen, Daten reinschreiben und lecken - die haben Scheisse gebaut, nicht der VT. Gerade wenn Halter zum Beispiel männlich ist und auf dem Bild ganz klar eine Frau zu erkennen ist, kann man durchaus sagen, die Behörde wirft wissentlich einem Unschuldigem die Tat vor. Das passiert täglich zig mal in Deutschland. Ihr seht also, die Alberto-Methode hat seine Wurzeln bei den Bussgeldbehörden... Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted November 27, 2003 Report Share Posted November 27, 2003 @Helveticus: Am Rande der Legalität bedeutet, daß ein minimaler Fehler bereits bedeutet, daß man eine Straftat begeht. Mittelbare Täterschaft scheidet IMHO aus, wenn alles 100% richtig gemacht wird, da es dann an der rechtswidrigen Tat mangelt. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
helveticus 1 Posted November 29, 2003 Report Share Posted November 29, 2003 Nanana, rechtswidrige Tat dürfte nicht das Problem sein. Ich benutze den ERSAFA, damit er sich falsch verdächtigt, was straflos ist, wobei das aber alles von mir ausgeht. Diese dumme Theorie, irgendwo hakt das aber trotzdem. Quote Link to post Share on other sites
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