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Fremdes Kennzeichen nutzen


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Vor Jahren habe ich meinen Mazda 626 verkauft. Am Tag der Übergabe bin ich zum Zulassungsstelle, dort wurden mit der Abmeldung die Kennzeichen entstempelt, diese durfte ich wieder am Fahrzeug anbringen und mit dem Fahrzeug zum letzten Einstellort - das war im angrenzenden Bundesland Bielefeld - fahren. Dort habe ich das Fahrzeug dem Käufer übergeben und die Kennzeichen abgenommen. Genau so habe ich es von der Zulassungsstelle geschildert bekommen, was rechtlich einwandfrei war.

Im vom TE geschilderten Fall muss der Käufer eines abgemeldeten Fahrzeugs bei dem TE entweder mit einem Kurzzeitkennzeichen vom Hof fahren oder es auf einem Hänger verladen. Das Anbringen eines fremden Kennzeichen, welches zu einem anderen Fahrzeug gehört, ist schon mal eine Straftat. (§ 22 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG))

 

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vor 3 Stunden schrieb Zöllner:

zum letzten Einstellort - das war im angrenzenden Bundesland Bielefeld

seit wann ist Bielefeld ein Bundesland??  ;)

Die Erlaubnis, mit ungestempelten Kennzeichen zu fahren, gilt grds. nur für den Zulassungsbezirk und die jeweils direkt angrenzenden.

vor 6 Stunden schrieb Wavestar0759:

Gehe ich da irgendein Risiko ein, wenn er erwischt wird?

lass dir die Fz.-Übergabe mit Datum und Uhrzeit bestätigen

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vor 1 Stunde schrieb hawethie:

Die Erlaubnis, mit ungestempelten Kennzeichen zu fahren, gilt grds. nur für den Zulassungsbezirk und die jeweils direkt angrenzenden.

Mein Zulassungsbezirk ist Osnabrück - Land, und der angrenzende Bezirk ist  eben Bielefeld. Und diese Stadt, die es nicht gibt, liegt in NRW.....

Und ich habe in der Zulassungstelle beim Landkreis Osnabrück explizit die Auskunft bekommen, dass ich so verfahren dürfe. 

Das ganze war im Jahr 2001....

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  • 2 weeks later...
Am 23.3.2024 um 12:36 schrieb Zöllner:

Das Anbringen eines fremden Kennzeichen, welches zu einem anderen Fahrzeug gehört, ist schon mal eine Straftat. (§ 22 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG))

Das würde aber nur den Käufer des Autos betreffen, denn nur er ist zunächst ein "Täter" . Die  Frage war aber, ob der Verkäufer ein Risiko eingeht, wenn er dabei zuguckt und das duldet.  Im Übrigen käme auch die Urkundenfälschung nach 267 StGB als Straftat in Betracht (Subsidiarität).  

Am 23.3.2024 um 16:32 schrieb hawethie:

Die Erlaubnis, mit ungestempelten Kennzeichen zu fahren, gilt grds. nur für den Zulassungsbezirk und die jeweils direkt angrenzenden.

Diese Erlaubnis muss aber in Zusammenhang mit der Zulassung stehen.  Im geschilderten Fall vermute  ich aber eher eine Überführungsfahrt.  

Wie dem auch sei, der Drops dürfte aufgrund der Zeitdauer eh gelutscht sein.

 

Am 23.3.2024 um 09:58 schrieb Wavestar0759:

Gehe ich da irgendein Risiko ein, wenn er erwischt wird?

Ja tatsächlich gehst du ein Risiko ein. Möglicherweise begehst du eine Begünstigung nach § 257 StGB oder bist ein Beihelfer nach § 27 StGB. Mittäterschaft nach § 25 StGB ist auch möglich.  Kommt halt drauf an, ob du nur zuguckst (Unterlassung) oder eine Schraube reichst und/oder festdrehst.

Aber das auch nur zur nachträglichen Info. 

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