zorro69 443 Posted June 29, 2022 Report Share Posted June 29, 2022 Ein Autofahrer, der in Frankfurt mit seinem Sport Utility Vehicle (SUV) bei Rot auf eine Kreuzung gefahren ist, muss ein höheres Bußgeld als üblich bezahlen. Die im Bußgeldkatalog aufgeführte Regelstrafe von 200 Euro setzten die Richter auf 350 Euro hoch und verhängten zudem ein einmonatiges Fahrverbot. Hier der Bericht der Hessenschau und hier das Amtsgericht Urteil selber. "Die kastenförmige Bauweise und die wegen der größeren Bodenfreiheit erhöhte Frontpartie des Fahrzeugs erhöhen bei einem SUV das Verletzungsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer,", so die Begründung im Kern des Gerichts. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted June 29, 2022 Report Share Posted June 29, 2022 Als Anwalt würde ich da überlgen, ob eine Rechtsbeschwerde angepasst wäre "zur Fortbildung des Rechts". Das mit der Erhöhung wg. SUV ist mE vom Verordnungsgeber nicht so gedacht.... Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted June 29, 2022 Report Share Posted June 29, 2022 Die Begründung SUV kann man angreifen, aber „Aufschlag“ da Voreintragungen ist gerechtfertigt. 1 Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted July 13, 2022 Report Share Posted July 13, 2022 Nun mal zu dem Thema an anderer Stelle. Blog eines Richters Quote Link to post Share on other sites
gorot 131 Posted July 13, 2022 Report Share Posted July 13, 2022 Da siehste mal, der AmtgerichtsRichter ist in seinen Entscheidungen frei, kann noch so weltfremd urteilen, bleibt es unter bestimmten Untergrenzen vom Streitwert, kannst nichts gegen so einen Schmarn machen. Die höhere Instanz kann sich nach dem Motto bedeckt halten: "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus." und den Fall abweisen. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted July 13, 2022 Report Share Posted July 13, 2022 @gorot, abweisen warum? Urteil im Strafmaß bestätigen, wegen der Voreintragungen, SUV auslassen. Fertig. Quote Link to post Share on other sites
gorot 131 Posted July 13, 2022 Report Share Posted July 13, 2022 vor 52 Minuten schrieb rth: abweisen warum? Ließ mal den Blog des RA zu weiterem, von ihm vermutetem Verhalten des OLG Frankfurt. Da wird dann im Ernstfall wahrscheinlich rein gar nichts geändert. Und SUV einfach auslassen geht auch nicht, wenn Beschwerde angenommen würde, im Gegenteil, dann müßte das Urteil aufgehoben und zur erneuten Entcheidung ans AG zurückgewiesen werden, weil es im Gesetz diese Regelung mit SUV nicht gibt. Die vom OLG werden eher nichts am Urteil tun und abweisen, schätze ich. Das wars dann, Urteil rechtskräftig, auch wenn in meinem Verständnis Rechtsbeugung durch "kreative" Erfindung eines strafverschärfenden Grundes wegen SUV-Nutzung. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted July 13, 2022 Report Share Posted July 13, 2022 Da ein FV im raum steht, muss die Rechtsbeschwerde (so sie denn eingelegt wurde) zur Entscheidung angenommen werden. vor 2 Stunden schrieb gorot: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus Ach, darum gibt es Revisionen/Rechtsbeschwerden, die Erfolg haben.... Quote Link to post Share on other sites
gorot 131 Posted July 13, 2022 Report Share Posted July 13, 2022 vor 50 Minuten schrieb hawethie: darum gibt es Revisionen/Rechtsbeschwerden, die Erfolg haben... Das interpretierts du so, nicht ich. Verstehendes Lesen des obigen Blockbeitrages hilft Dir, auch meine Bemerkung zu verstehen. Der OLG-Ri a.D. schreibt: ...Man darf gespannt sein, ob und wie sich das OLG Frankfurt am Main zu der Frage. Da gegen den Betroffenen auch ein Fahrverbot festgesetzt worden war, muss dieses die Rechtsbeschwerde gegen das amtsgerichtliche Urteil nicht zulassen. Ich befürchte aber, dass das OLG zu der Frage ggf. gar nichts sagen wird, da ja due geldbuße auch aus anderen Gründen erhöht worden ist. Man wird sich ggf. darauf zurückziehen, dass man sagt: Passt schon so. Ist vielleicht auch besser. Denn beim OLG Frankfurt weiß man ja nie. ... Quote Link to post Share on other sites
gorot 131 Posted July 13, 2022 Report Share Posted July 13, 2022 Wobei ich nicht sicher bin, ob es sich um Tippfehler handelt, wenn er schreibt: ..."amtsgerichtliche Urteil nicht zulassen", ob das "nicht" zu streichen ist. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted July 14, 2022 Report Share Posted July 14, 2022 vor 17 Stunden schrieb gorot: muss dieses die Rechtsbeschwerde gegen das amtsgerichtliche Urteil nicht zulassen. Das stimmt auch - die RB ist qua Gesetz zugelassen. vor 17 Stunden schrieb gorot: befürchte aber, dass das OLG zu der Frage ggf. gar nichts sagen wird, da ja due geldbuße auch aus anderen Gründen erhöht worden ist. Das ist eine Befürchtung des Bloggers aus Erfahrung - das OLG Ffm hat oft seine "eigene Rechtsauffassung". Hat aber mit "einer Krähe hackt der anderen..." nichts zu tun. Quote Link to post Share on other sites
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