Guest Jörg Posted October 14, 2003 Report Share Posted October 14, 2003 Hallo! Mein Fall ist vollgender: Bin im März dieses Jahres über eine rote ampel gefahren (kein Blitzer weit und breit), jedoch stand die polizei anscheinend gleich hinter der Ampel in einer Seitenstr. . Diese netten Herrschaften haben mich dann auch geich angehalten und alles nötige notiert und mit näher gelegt, dass ich mit einem busgeldbescheid und einem fahrverbot von einem Monat zu rechnen habe. Alles soweit ok. (Waren wirklich nette Polizisten, war drüber verwundert). So nun ist Oktober und ich habe wahrscheinlich meinen 2 A-Verstoß begannen, rote Ampel und geblitzt. Muss dazu sagen, jedes mal war ein LKW vor mir, hätte einfach mehr abstand halten müssen, als normalerweise zu PKW's. Pech gehabt, eigene Dummheit. Weitere Anmekrung, den monat Fahrverbot trete ich ab nächster Woche an. WICHTIG: Beide Verstöße sind vor der Anordnung zu einer Nachschulung passiert. (Habe auch derzeit noh keine Eonladung zu der Veranstaltung) So nun zu den Fragen: 1. Es ist richtig, dass ich beides mal Punkte bekomme, und zwar jeweils 2 oder 3?2. Es ist richtg, dass jeweils Bußgeld bezahlen muss/musste (bem 1. mal, pauschal 125€)?3. Da beide A-Verstöße vor einer Anordnung einer Nachschulung geschehen sind, ist der eine 2. Vestoß ohne Wirkung (ausser Punkte), auf die weitere Probezeit?4. D.h. ich gebe halt mein Führerschein für nen monat ab, habe jeweils Punkte und Bußgeld, muss zur Nachschulung und habe 4 jahre Probe und das war es dann? Über eine Antwort wäre ich dankbar. mfg meik Quote Link to post Share on other sites
Guest Gast_Gast Posted October 14, 2003 Report Share Posted October 14, 2003 1-4) ja du "darfst" meines Wissens soviele Verstöße begehen, wie du willst, bevor die Nachschulung angefangen hat, ohne dass sich das auf die Probezeit weiter auswirkt. Punkte und Bußgeld gibt's natürlich trotzdem. Ich bin ein paar Tage nach der Anordnung zur Nachschulung (wegen zu schnell) beim Rote-Ampel-Überfahren erwischt worden, hab mein Bußgeld dafür gezahlt und nichts mehr davon gehört. Auswirkung hat der 2. Verstoß noch auf die Verjährung der Punkte vom 1. Verstoß, d.h. all deine Punkte verfallen zusammen im Oktober 2005, wenn nichts mehr dazukommt. Quote Link to post Share on other sites
Matte 0 Posted October 14, 2003 Report Share Posted October 14, 2003 du "darfst" meines Wissens soviele Verstöße begehen, wie du willst Einspruch! §2a StVG (4) Die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 3 bleibt unberührt; die zuständige Behörde kann insbesondere auch die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anordnen, wenn der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb der Probezeit Zuwiderhandlungen begangen hat, die nach den Umständen des Einzelfalls bereits Anlass zu der Annahme geben, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Hält die Behörde auf Grund des Gutachtens seine Nichteignung nicht für erwiesen, so hat sie die Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis an einem solchen Kurs nicht bereits teilgenommen hatte. Absatz 3 gilt entsprechend. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 14, 2003 Report Share Posted October 14, 2003 Gibt es nicht jeweils vier Punkte, wenn die Ampel mehr als eine Sekunde rot war? Neben dem Bußgeld kommen noch Verwaltungsgebühren dazu und sollte der zweite Verstoß wieder über einer Sekunde sein, dann heißt das wieder einen Monat laufen. Quote Link to post Share on other sites
Guest Meik Posted November 5, 2003 Report Share Posted November 5, 2003 So... Zurück zu meinem Fall , den ich oben beschrieben habe!! Ich habe von meiner ersten rot phase jetzt meine vier wochen fahrverbot rum, 5 tage fehlen noch. Von meinem zweiten vergehen, wie beschrieben, habe ich auch inzwischen antwort bekommen. Sie lautet: rotlicht nicht beachetet ...bla bla bla... Gemessen wurden 1.01 sek , nach toleranz werden mit 0.82 sek zur Tat vorgelegt! Dass heiß für mich 50 euro strafe und 3 punkte in flens, wenn ich das richtig sehe? mfg meik Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted November 5, 2003 Report Share Posted November 5, 2003 Ja. Es sei denn ein sehr gewissenhafter strenger Sachbearbeiter sieht deine Voreintragung aus Flensburg, dann kann er die Strafe erhöhen (Geldbuße; Fahrverbot). Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted November 6, 2003 Report Share Posted November 6, 2003 Aber das wäre doch meines Ermessens nicht rechtlich!!! Man kan doch keine Strafe, die festgelegt ist, nicht einfach so, weil ich in "seinen Augen" ein böser Bube wär, erhöhen. Da könnte ich dann doch rechtliche Schritte gegen einleiten. Quote Link to post Share on other sites
HugoKlein 1 Posted November 6, 2003 Report Share Posted November 6, 2003 Im B-Kat sind Regelsätze eingetragen. Diese können herauf-oder heruntergesetzt werden, rechtliche Schritte nützen da nix. Quote Link to post Share on other sites
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