HeinzelMann 0 Posted March 28, 2015 Report Share Posted March 28, 2015 Hallo Leute, es wurde jemand geblitzt mit 24 kmh Außerorts zu schnell, allerdings ist der jenige nicht der Halter, sondern dessen Mutter. Folgende Fakten:Der jenige ist im August mit 27 kmh zu schnell Innerorts erwischt wordenDas Auto ist auf den Namen seiner Mutter zugelassenMeine Mutter und der Fahrer wohnen ca. 500km auseinanderDas Foto wurde ca. eine Stunde von dem Wohnort des Fahrers geschossenMeine Fragen:Es ist der 2. Verstoß in einem Jahr, aber da der nicht über 26 kmh ist droht kein Fahrverbot, richtig?Das Zeugnisverweigerungsrecht würde den Täterkreis ja recht schnell eingrenzen. Wie kommen die z.b. auf Familienangehörige? Ich würde vermuten anhand der gleichen Adresse. Wie wahrscheinlich ist es das dort ein höhrer Aufwand betrieben wird um den Fahrer zu finden wenn dieser Sohn/Tochter/Ehemann ist aber nicht zuhause und auch nicht im gleichen Ort wohnt.Was würde passieren wenn meine Mutter sagt sie erkennt da niemanden und wüsste nicht wer es war?Ein Fahrtenbuch soll ja recht unwahrscheinlich sein. Wenn, dann für ein Jahr? Nachdem was ich gelesen habe, wird das bei Polizeikontrollen und vielleicht auf Anfrage der Behörde fällig. Da das Fahrzeug in dem fahrtenbuch-Jahr dann nur 12 mal bewegt wird, wäre der Aufwand eines zu führen relativ niedrig.Was passiert wenn meine Mutter auf der 1. Schreiben nicht reagiert? Kommt ein zweites? Was ist danach? Normalerweise muss ja niemand mit Ermittlungsbehörden sprechen.Eine qualifizierte Rechtsberatung erwarte ich natürlich nicht, auch kann man nicht immer 100% sagen was passieren wird, aber eine Einschätzung wäre echt toll. grüße Heinzel Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 414 Posted March 28, 2015 Report Share Posted March 28, 2015 Das erste Vergehen war also schon mal mit einem Punkt und 100 Euro belastet. Jetzt kommt ein weiterer Punkt und ein Bußgeld von 80 Euro dazu.Ab 8 Punkten wird ein Fahrverbot fällig, bis jetzt also nur : 1-3 Punkte = Vormerkung ohne weitere Maßnahmen.Wenn als Fahrer eine männliche Person auszumachen ist, kommt wohl zuerst ein Zeugenfragebogen und es werden die Ermittlungen laufen. Und vom Mutter zum Sohnemann ist es nicht weit. Ein Bildabgleich beim EMA reicht hier meist.Ist der Fahrer noch in der Probezeit, evtl. auf Grund des letztjährigen Vorfalls in der Verlängerung ?Da die Fahrtenbuchauflage mit höheren Kosten als 80 Euro verbunden sein dürfte, bleibt es ein Rechenexempel.Die hiesige Expertin QTreiberin wird sich sicherlich noch melden und fundiertere Auskünfte geben können. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted March 28, 2015 Report Share Posted March 28, 2015 die Fage ist, wie wird sich Frau Mutter verhalten, wenn zwei gut aussehende junge Männer in schmucker Polizeiuniform um Einlass begehren, und ein Portraitihres liebsten Sohnemannes ihr unter ihr geschocktes Antlitz halten? Wird sie schweigen wie ein Grab, und sagen, "den kenn ich nicht?" Vermutlich nicht, vermutlich wird sie zugeben, dass es ihr Sohnemann sei, und damit ist das Grab geschaufelt, nein, das war zu grass, nein krass.Dann ist der Drops gelutscht, wenn Du verstehst was ich meine. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted March 28, 2015 Report Share Posted March 28, 2015 @Zöllner, ab acht Punkten wird die FE entzogen... nach sechs Monaten kann man dann mit einer positiven MPU eine neue erhalten. Der Rest stimmt soweit... Quote Link to post Share on other sites
HeinzelMann 0 Posted March 29, 2015 Author Report Share Posted March 29, 2015 Keine Probezeit im Spiel.Die Mutter hat ja bereits das Bild gesehen und ist sich nicht wirklich sicher, bzw. hätte so oder so das Recht zu schweigen.Die Frage ist nur, hat man die Chance die Restlichen 10 Wochen frist verstreichen zu lassen, wenn man die Mutter "Ihr Schweigerecht" benutzt oder höchstens wenn sie angeben würde sie wüsste nicht wer gefahren ist?In dem Brief ist eine ein wöchige Frist angeben, was passiert wenn die verstreicht? Gibt es erstmal eine Erinnerung? Verstreicht während dieser Zeit die Frist? Hier Rät jemand explitzit dazu keine Angaben zu machen als Halter, egal ob Verwandter oder nicht: Klick Was meint ihr? Quote Link to post Share on other sites
Zöllner 414 Posted March 29, 2015 Report Share Posted March 29, 2015 Es gibt eben einen Unterschied zwischen Anhörungsbogen und dem Zeugenfragebogen.......als Mutter hat sie natürlich keine Zeugen- Verpflichtung, aber wenn sie was sagt, sollte es stimmen - wobei irren menschlich bleibt. Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted March 29, 2015 Report Share Posted March 29, 2015 Hallo,zahlen schafft Frieden, selbst 4 Wochen Fahrverbot lassen sich mit Urlaub, Mitfahrgelegenheit, Kombination ÖPNV und Fahrrad gut überstehen. Und wenn es nur 120€ Bußgeld und Gebühren sind, was solls, es gibt schlimmeres. Und 3, 4 oder 6 Punkte, die verdörren auch wieder, es gibt mehr als 30 Mio Fahrer die NULL Punkte haben, also keine Frage von Genialität oder besonderer einsamer Vorbildlichkeit, das ist schlicht der Normalfall und für jeden ereichbar. Quote Link to post Share on other sites
HeinzelMann 0 Posted March 29, 2015 Author Report Share Posted March 29, 2015 Hallo Leute, der Führerschein steht ja gar nicht auf der Kippe und die 100€, naja.Ich werde meiner Mutter sagen sie soll von Ihrem Recht gebrauch machen und "Zeugnisverweigerungsrecht" ankreuzen, ich werde dann berichten wie lange sie gebraucht haben um den Sohn zu finden und dann wird einfach bezahlt.Vielleicht ist das dann ja für andere interessant, wie schnell das geht bei nem unterschiedlichen Wohnsitz. Vielen Dank grüße Heinzel Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted March 29, 2015 Report Share Posted March 29, 2015 Du wirst es kaum glauben, aber die öffentliche Verwaltung nutzt so merkwürdige Kästen mit Elektronik drin. Und in irgendwelche Banken, ich glaube "Datenbanken"und da drin steht, wer wann wo gemeldet ist und war. und ich bin mir ziemlich sicher, dass auch ein Umzug von A nach B vermerkt ist.Aber Du wirst uns ja berichten, wie schnell es geht. Quote Link to post Share on other sites
HeinzelMann 0 Posted May 12, 2015 Author Report Share Posted May 12, 2015 Leider hast du recht gehabt es hat leider um ca. 3 Wochen nicht gereicht.Ich habe jetzt gelesen dass wenn alle Daten richtig sind (sind sie) muss man auf diesen Anhörungsbogen gar nicht antworten.Ist das richtig? Was macht man am besten? Ausfüllen? Zugeben? Gar nicht reagieren? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted May 13, 2015 Report Share Posted May 13, 2015 Brauchst gar nicht zu reagieren. Quote Link to post Share on other sites
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