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2 Mal Geblitzt In Australien - Zahlen?


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Ich wurde bei meinem Australienaufenthalt im November 2013 gleich zwei Mal geblitzt.

Das eine Mal mit 112km/h statt 100km/h, das andere Mal mit 107km/h statt 100.

Mich haben jetzt die Bußgeldbescheide erreicht - die Adresse hatte die Verwaltung von der Mietwagenfirma Hertz bekommen.

Ich soll jetzt insgesamt knapp 500 australische Dollar bezahlen. Mir ist bewusst, dass die australischen Behörden nicht befugt sind, in Deutschland das Bußgeld einzutreiben. Was ich mich aber frage - ist es wahrscheinlich, dass Hertz am Ende der Geschichte mir das Geld einfach von der Kreditkarte abbucht?

 

Vielen Dank schon jetzt für Eure Antworten!

 

 

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Nein, das darf der Vermieter gar nicht...

 

@ Chris835: Du hast noch nie ein Auto gemietet.

@ domnek: Schau in deinen Vertrag. Das Recht Bussgelder von der Kreditkarte abzubuchen lassen sie sich oft einräumen.

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Ich wurde bei meinem Australienaufenthalt im November 2013 gleich zwei Mal geblitzt.

Das eine Mal mit 112km/h statt 100km/h, das andere Mal mit 107km/h statt 100.

 

Ich soll jetzt insgesamt knapp 500 australische Dollar bezahlen.

 

War das an einem Feiertag? An solchen werden die Strafen (und auch Punkte!) verdoppelt.

 

Und ja, seit ca. 2005 haben die Vermieter eine Klausel eingebaut, nach der im Nachhinein eintreffende Bussgeldforderungen von der Karte abgebucht werden dürfen. Das kostet als Aufwandsentschädigung dann zusätzlich ca. 50 AU$.

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Guest Kleiner Schelm

Ich wurde bei meinem Australienaufenthalt im November 2013 gleich zwei Mal geblitzt.

Das eine Mal mit 112km/h statt 100km/h, das andere Mal mit 107km/h statt 100.

Mich haben jetzt die Bußgeldbescheide erreicht - die Adresse hatte die Verwaltung von der Mietwagenfirma Hertz bekommen.

Ich soll jetzt insgesamt knapp 500 australische Dollar bezahlen. Mir ist bewusst, dass die australischen Behörden nicht befugt sind, in Deutschland das Bußgeld einzutreiben. Was ich mich aber frage - ist es wahrscheinlich, dass Hertz am Ende der Geschichte mir das Geld einfach von der Kreditkarte abbucht?

 

Vielen Dank schon jetzt für Eure Antworten!

 

 

 

 

Du könntest eine Abbuchung rückgängig machen, solltest von dem Moment an jedoch besser Australien meiden. Gut 323 Euronen für zwei Verstösse dieser Art würden der Schweiz zu Ehren gereichen. Ganz schön heftig, doch wie sagt der Volksmund: Andere Länder, andere Sitten.

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Ich wurde bei meinem Australienaufenthalt im November 2013 gleich zwei Mal geblitzt.

Das eine Mal mit 112km/h statt 100km/h, das andere Mal mit 107km/h statt 100.

Mich haben jetzt die Bußgeldbescheide erreicht - die Adresse hatte die Verwaltung von der Mietwagenfirma Hertz bekommen.

Ich soll jetzt insgesamt knapp 500 australische Dollar bezahlen. Mir ist bewusst, dass die australischen Behörden nicht befugt sind, in Deutschland das Bußgeld einzutreiben. Was ich mich aber frage - ist es wahrscheinlich, dass Hertz am Ende der Geschichte mir das Geld einfach von der Kreditkarte abbucht?

 

Vielen Dank schon jetzt für Eure Antworten!

 

 

 

 

Du könntest eine Abbuchung rückgängig machen, solltest von dem Moment an jedoch besser Australien meiden. Gut 323 Euronen für zwei Verstösse dieser Art würden der Schweiz zu Ehren gereichen. Ganz schön heftig, doch wie sagt der Volksmund: Andere Länder, andere Sitten.

 

Kleiner Schelm, ich wiederhole mich: Schau in den Vertrag. Berechtigte Buchungen rückgängig machen ist bei Kreditkarten ein Problem. Meist ist es nicht möglich.

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Guest Kleiner Schelm

Selbst berechtigte Buchungen sind - unter Berücksichtigung der Konsequenzen - rückgängig zu machen.

 

Wäre ich an der Stelle des TE und wüsste heute schon, dass dies mein letzter Besuch in Australien gewesen ist, wüsste ich, was ich täte.

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Selbst berechtigte Buchungen sind - unter Berücksichtigung der Konsequenzen - rückgängig zu machen.

 

Wäre ich an der Stelle des TE und wüsste heute schon, dass dies mein letzter Besuch in Australien gewesen ist, wüsste ich, was ich täte.

 

@Kleiner Schelm, das gilt für normale Lastschriften von deinem Girokonto, nicht für Abbuchungen von Kreditkarten.

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Das Kreditkartenfirma belastet aber "normal" das Girokonto mit der Gesamtabrechnung, so war es zumindest bei mir. Und vom Giro kannst Du "normal" zurückbuchen.

 

Klar ist aber auch, dass Du dann innerhalb kürzester Zeit unfreundliche Post vom Kreditkartenunternehmen bekommen wirst...

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wenn es in australien eine art "halterhaftung" gibt, ists wahrscheinlich dass der vermieter von der kreditkarte abbucht.

 

Das sehe ich auch so!

Und wenn der TE die Abbuchung, - wo und wie auch immer -, "platzen" läßt wird es sehr viel teurer für ihn als 500 Australische Dollar.

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Guest Kleiner Schelm

"Wurde ein Verkehrsverstoß (Traffic Infringement) festgestellt, erhält der Fahrzeughalter ein "Traffic Infringement Notice", den Strafzettel mit Zahlungsaufforderung. Hat er das Vergehen nicht begangen, muß er innerhalb von 28 Tagen die Rechnung bezahlen, Einspruch erheben oder den Verursacher benennen. Erfolgt keine Zahlung wird eine Gebühr aufgeschlagen und eine zweite Aufforderung zur Zahlung innerhalb der nächsten 28 Tage folgt. Erfolgt wieder keine Zahlung wird es ein Fall fürs Gericht (PERIN Court). Dieses stellt eine "Enforcement Order" aus und gibt weiter 28 Tage Zeit zum begleichen der Rechnung. Erfolgt wieder keine Reaktion wird ein Penalty Enforcement Warrant ausgestellt. Die Strafe kann nun in ganz Australien sofort vollstreckt werden."

 

Quelle: http://www.sinoz.de/de/australien/info/auto-speeding.htm

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Kleiner Schelm, das ist ein sehr schöner Link. Da steht auch:

 

Mietwagen

Beim Mietwagen ist die Mietwagenfirma der Halter des Fahrzeuges. Sie haben in der Regel die kompletten Daten inklusive Kreditkartenangaben des Mieters und so landet das nicht gewollte Urlaubsandenken garantiert beim Empfänger bzw die Abbuchung erfolgt automatisch.

Viele, wenn nicht alle Vermieter, haben im Kleingedruckten des Vertrages zusätzlich eine Vertragsstrafe festgelegt.

 

Das steht dann in einem gewissen Widerspruch zu dem Absatz zahlen oder nicht.

 

Zahlen oder nicht?

Eine Frage die häufig gestellt wird. Die Antwort muß jeder selber wissen. Fakt ist, es gibt zur Zeit keine Möglichkeit die Strafe in Deutschland einzutreiben. Anders sieht es natürlich in Australien aus. Insbesondere wenn Penalty Enforcement Warrant ausgestellt wurde, kann die nächste Reise teuerer als erwartet werden.

Was genau passiert weiß keiner. Die einen berichten von Einreiseverboten für die nächsten Jahre. Andere brüsten sich damit nie zu zahlen und trotzdem jedes Jahr zu reisen. Und andere wurden bei der Einreise abkassiert. Die Wahrheit liegt wohl irgendwo dazwischen.

Die Gewissensfrage bei der nächsten Einreise kommt bereits beim Ausfüllen des Visaantrags. Unter den vielen Fragen am Ende wird auch nach noch ausstehenden Rechnungen gegen über Australien oder einer der australischen Staaten gefragt. Wer hier die Wahrheit verschweigt hat gegebenfalls ein noch größeres Problem, Falschaussage beim Visaantrag.

Wer einen längeren Aufenthalt plant, studieren möchte oder gar auswandern, sollte sich das nicht bezahlen doppelt überlegen.

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Guest Kleiner Schelm

Die Frage lautet wohl, mit welchen Konsequenzen hat der TE in D im schlimmsten Fall zu rechnen? Sich wegen gut 300 Euronen die Kreditwürdigkeit zu ruinieren, wäre womöglich ein wenig überzogen.

 

Interessant wäre in diesem Zusammenhang die Frage, was geschehen würde, wenn das Fahrzeug mit einer Kreditkarte, die nur noch ein paar Tage Restlaufzeit hat, angemietet worden wäre. Die gesamte Mietsumme wäre somit quasi rechtzeitig im Voraus beglichen, für nachfolgende Forderungen stünde die Karte jedoch nicht mehr zur Verfügung, da abgelaufen.

 

Kennt sich hier jemand mit den "Spielregeln" bei Kreditkarten etwas genauer aus?

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Die Frage lautet wohl, mit welchen Konsequenzen hat der TE in D im schlimmsten Fall zu rechnen? Sich wegen gut 300 Euronen die Kreditwürdigkeit zu ruinieren, wäre womöglich ein wenig überzogen.

 

 

Deshalb mein Hinweis.

 

Zur Laufzeit der Karten: Ich erhalte immer Monate vor Lautzeitende meine "neue" Karte.

 

Zum 3 x, schau in die Vertäge. Da steht mit Sicherheit (Mitwagenfirma) drinn wie lange die Karte noch gültig sein muss und im Kartenvertrag steht auch was mit Forderungen geschieht die nach Kartenlaufzeit Ende eingehen.

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Die Laufzeit einer Karte bedeutet die Zeit in der die Kreditkartenfirma Dir einen "Kredit" gibt, auf den sich andere Händler verlassen können.

Wenn die Karte zb 12/2013 ausläuft, wirst Du mit der Karte nicht mehr im Januar einkaufen können,

Das heisst aber nicht, dass Händler Buchungen aus 2013 im Januar nicht mehr abrechnen können.

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@Zorro69, dass sehe ich genau so. Deshalb, wenn die Mietwagenfirma sein Kreditkartenkonto mit der Buße belastet muss er zahlen.

 

Wenn er nur Post erhält kann er pokern und überlegen, ob und wann er wieder nach Australien fährt.

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Ich kenne eigentlich nur Autorisierungen, meistens in Höhe der SB also rund um 1000€, die aber bei Visa nach 2 Wochen automatisch verfallen wenn keine Abbuchung getätigt wird. Bei meinem letzten Karibikausflug konnte mir der Reinigungsmensch bei der Rückgabe sogar den Kassenzettel mit dem Autorisierungsbetrag den ich zusätzlich unterschreiben musste aushändigen. Alles andere sollte wenn nötig mit einer Kartenreklamation funktionieren, wenn der Händler dann keinen Beleg vorweisen kann.

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