notion 0 Posted September 29, 2012 Report Share Posted September 29, 2012 Hi! Ich habe einen Bogen bekommen, in dem mir vorgeworfen wird, bei 122km/h nur 29m Abstand gehalten zu haben.Als Beweismittel wird angegeben: Zeuge, BrückenabstandsmessungZeuge: irgendein Polizeibeamter der Verkehrsdirektion Fristsetzungen für die Stellungnahme: 1 Woche Das Ganze ist über 4 Wochen her. Ich bin damals gefahren, das weiß ich noch, es hat nämlich geblitzt und wir konnten uns überhaupt nicht erklären, warum, weil ich mich an die Geschwindigkeit und m.E. auch an den Mindestabstand gehalten habe. 30m wären ja nicht mal der Abstand zwischen zwei Begrenzungspfählen?!?! Ist übrigens ewig weit weg, weil es auf dem Weg in den Urlaub passiert, also ich bin nicht erpicht darauf, zu nem Gerichtstermin dort auftauchen zu müssen. Ich hätte ja gerne einen Beweis, bevor ich den Punkt einkassiere. Auch finde ich eine Woche Frist echt kurz. Da mir so etwas noch nie passiert ist, könnt ihr mir sagen, ob das ein ganz normaler Fall ist so ohne Foto und Video etc. und wie ich jetzt am besten vorgehe? Vielen Dank! Quote Link to post Share on other sites
jemaka72 6 Posted September 29, 2012 Report Share Posted September 29, 2012 Willkommen im radarforum Wo fand das ganze statt (Autobahn Nr, bei)?Welches Gerät wurde angegeben?Hast du einen Anhörungsbogen oder einen Zeugenfragebogen erhalten?Akteneinsicht kann nur ein Anwalt für dich beantragen, wenn du Beweismittel einsehen willst. Quote Link to post Share on other sites
notion 0 Posted September 29, 2012 Author Report Share Posted September 29, 2012 Danke! Anhörbogen glaube ich, das Ding ist denkbar unübersichtlich. War ne Autobahn, ist die Nummer und wo das genau war, wichtig?Muss ja nicht detailgenau im Internet stehen, finde ich. Ansonsten habe ich angegeben, was da stand, nur den Namen des Polizeibeamten weggelassen. Mehr stand da einfach nicht. Kein Gerät, nichts. Ist eine Woche Frist nicht etwas kurz, um einen Anwalt einzuschalten? Lohnt sich das überhaupt? Ich bin zwar Rechtsschutzversicherung, aber das kostet ja auch Zeit. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted September 29, 2012 Report Share Posted September 29, 2012 Anhörbogen glaube ichAnhörungsbogen, dann haben sie dich schon in Verdacht. Du bist wahrscheinlich auch der Halter? ist die Nummer und wo das genau war, wichtig?Eigentlich nicht. Ist eine Woche Frist nicht etwas kurz, um einen Anwalt einzuschalten? Lohnt sich das überhaupt? Ich bin zwar Rechtsschutzversicherung, aber das kostet ja auch Zeit.Ach das mit der Zeit brauchst Du nicht so eng sehen. Den Bogen müsstest Du nicht mal zurück schicken wenn deine Daten stimmen. Hast Du einen Anhaltspunkt das an der Messung etwas nicht stimmt, oder warum willst Du den Anwalt einschalten? MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
notion 0 Posted September 29, 2012 Author Report Share Posted September 29, 2012 Hi Hartmut, Anhaltspunkt? Jein. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass ich auf der Autobahn so wenig Abstand gehalten haben soll, das war sogar auf der linken Spur, also habe ich nicht zum Überholen angesetzt oder so. Ich bin eigentlich eher jemand, der sich ziemlich akribisch an die Verkehrsregeln hält. Daher ist das auch der erste Verstoß, dessen ich beschuldigt werde, in nahezu 20 Jahren Führerschein. Und ja, ich bin der Halter. Wir haben zwar auf der Strecke häufiger Fahrerwechsel gemacht, aber da es geblitzt hat, weiß ich halt, dass ich zu dem Zeitpunkt am Steuer war.Was ich nicht versteh: wenn die ein Foto oder Video von der Sache haben, wieso geben die es nicht als Beweismittel an? Nochmal danke für deine Antwort. PS.: sehr geil, ich bin ne Rechtsschutzversicherung! Ich meine natürlich rechtschutzversichert. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted September 29, 2012 Report Share Posted September 29, 2012 Anhaltspunkt? Jein. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass ich auf der Autobahn so wenig Abstand gehalten haben soll, das war sogar auf der linken Spur, also habe ich nicht zum Überholen angesetzt oder so.Kann ja mal vorkommen, kurze Zeit nicht so ganz drauf geachtet, und schon hat es sich. Und ja, ich bin der Halter. Wir haben zwar auf der Strecke häufiger Fahrerwechsel gemacht, aber da es geblitzt hat, weiß ich halt, dass ich zu dem Zeitpunkt am Steuer war.Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten, entweder den Verstoß zugeben, oder die Fahrereigenschaft versuchen zu verschleiern, und dadurch versuchen die Verjährung zu erreichen. Was ich nicht versteh: wenn die ein Foto oder Video von der Sache haben, wieso geben die es nicht als Beweismittel an?Bayern? PS.: sehr geil, ich bin ne Rechtsschutzversicherung! Ich meine natürlich rechtschutzversichert. Die Frage ist eben, willst Du die Versicherung einsetzen, wenn ja kann der Anwalt Akteneinsicht bekommen. Dann ist auch das Bild dabei. Allerdings wird es dann mit verschleiern schwieriger. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
notion 0 Posted September 29, 2012 Author Report Share Posted September 29, 2012 Was meinst du denn mit Verschleiern? Edit: Achso und nein, nicht Bayern. Wieso? Ist das Bayerntypisch? Ich versteh einfach nicht, wieso da nichts anderes angegeben wurde. Kannst du dir das erklären? Quote Link to post Share on other sites
DerDicke 11 Posted September 29, 2012 Report Share Posted September 29, 2012 Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass ich auf der Autobahn so wenig Abstand gehalten haben soll, Vielleicht hilft das hier deine Vorstellungkraft zu verbessern Wir haben zwar auf der Strecke häufiger Fahrerwechsel gemacht, aber da es geblitzt hat, weiß ich halt, dass ich zu dem Zeitpunkt am Steuer war.Was ich nicht versteh: wenn die ein Foto oder Video von der Sache haben, wieso geben die es nicht als Beweismittel an? Ich verbesser mal Wir haben auf der Strecke häufig Fahrerwechsel gemacht, daher weiß ich nicht mehrt, wer zu dem Zeitpunkt am Steuer war. Bitte schicken sie mir ein Foto Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted September 29, 2012 Report Share Posted September 29, 2012 Was meinst du denn mit Verschleiern?Das jemand den Verstoß zugibt der es nicht war, und dann nach der Verjährung wieder abstreitet.Wäre also eine Möglichkeit das der Mitfahrer erstmal den Bogen mit seinen Daten ausfüllt. Edit: Achso und nein, nicht Bayern. Wieso? Ist das Bayerntypisch? Ich versteh einfach nicht, wieso da nichts anderes angegeben wurde. Kannst du dir das erklären?Wegen dem fehlenden Bild. Bilder muss es geben, sonst hätten sie das Kennzeichen nicht. Mal so wie @Der Dicke vorschlägt ein Bild anfordern. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
notion 0 Posted September 29, 2012 Author Report Share Posted September 29, 2012 Oh nee, verschleiern will ich nicht, da soll niemand anderes auch noch Stress haben. Dann nehm ich es lieber auf mich. Mich hat das alles einfach gewundert, weil so viele hier Bögen bekommen haben, auf denen die Messmethode stand und dann noch Film oder Foto und bei mir gibt's nur so wischiwaschi Angaben finde ich. Als ob da nur ein Typ oben auf der Brücke gestanden und alles geschätzt und in sein Notizbüchlein eingetragen hätte. Das mit dem Kennzeichen stimmt aber auffallend, da frag ich mich wieder, wieso sie das nicht einfach als Beweis angeben oder auch beilegen. Naja, auf jeden Fall: Danke für eure Hilfe! Quote Link to post Share on other sites
Eifelbauer 3 Posted September 30, 2012 Report Share Posted September 30, 2012 Moin! Das hört sich sehr nach der VD Koblenz an.http://1.2.3.12/bmi/www.radarforum.de/forum/public/style_emoticons/default/ph34r.png War es zufällig so eine Kiste wie in meinem Avatar die dich erwischt hat? Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted September 30, 2012 Report Share Posted September 30, 2012 . Als ob da nur ein Typ oben auf der Brücke gestanden und alles geschätzt und in sein Notizbüchlein eingetragen hätte. Ach wär das schön einfach! m3 würde Magenkrämpfe kriegen! dete Quote Link to post Share on other sites
m3_ 439 Posted October 2, 2012 Report Share Posted October 2, 2012 @notion: Die eine Woche ist keine Fristsetzung. Sie hoffen auf treudoofe VT, die sich unter Druck gesetzt fühlen und falsch plaudern bzw. zahlen, vielleicht sogar bei grottenschlechten Fahrerbild. Und Du könntest auch gerade vier Wochen auf Hawaii sein....Ernst wird es erst mit einem Bußgeldbescheid. Je nach Behörde k a n n ein Fahrerbild dabei sein. Muß aber nicht. Es wird schon ein Videoabstandsüberwachung von Brücke gewesen. Anlagentyp k a n n bei Beweis genannt werden, muß aber nicht. Die Beweise (Fahrerbild + Video) können per Akteneinsicht eingesehen werden. @dete schrieb:m3 würde Magenkrämpfe kriegen!@notion: @dete liegt ausnahmsweise mal richtig. Klar läuft ihm das Wasser im Mund zusammen, wenn er ohne Sachbeweis auf der Brücke tätig sein könnnte. Die Verkehrsüberwachung in D ist jedoch keine Schätzungsbranche, auch wenn ein geübter Brückenhocker durchaus gut schätzen kann. Quote Link to post Share on other sites
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