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  1. Oh nee, verschleiern will ich nicht, da soll niemand anderes auch noch Stress haben. Dann nehm ich es lieber auf mich. Mich hat das alles einfach gewundert, weil so viele hier Bögen bekommen haben, auf denen die Messmethode stand und dann noch Film oder Foto und bei mir gibt's nur so wischiwaschi Angaben finde ich. Als ob da nur ein Typ oben auf der Brücke gestanden und alles geschätzt und in sein Notizbüchlein eingetragen hätte. Das mit dem Kennzeichen stimmt aber auffallend, da frag ich mich wieder, wieso sie das nicht einfach als Beweis angeben oder auch beilegen. Naja, auf jeden Fal
  2. Was meinst du denn mit Verschleiern? Edit: Achso und nein, nicht Bayern. Wieso? Ist das Bayerntypisch? Ich versteh einfach nicht, wieso da nichts anderes angegeben wurde. Kannst du dir das erklären?
  3. Hi Hartmut, Anhaltspunkt? Jein. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass ich auf der Autobahn so wenig Abstand gehalten haben soll, das war sogar auf der linken Spur, also habe ich nicht zum Überholen angesetzt oder so. Ich bin eigentlich eher jemand, der sich ziemlich akribisch an die Verkehrsregeln hält. Daher ist das auch der erste Verstoß, dessen ich beschuldigt werde, in nahezu 20 Jahren Führerschein. Und ja, ich bin der Halter. Wir haben zwar auf der Strecke häufiger Fahrerwechsel gemacht, aber da es geblitzt hat, weiß ich halt, dass ich zu dem Zeitpunkt am Steuer war. Was ich n
  4. Danke! Anhörbogen glaube ich, das Ding ist denkbar unübersichtlich. War ne Autobahn, ist die Nummer und wo das genau war, wichtig? Muss ja nicht detailgenau im Internet stehen, finde ich. Ansonsten habe ich angegeben, was da stand, nur den Namen des Polizeibeamten weggelassen. Mehr stand da einfach nicht. Kein Gerät, nichts. Ist eine Woche Frist nicht etwas kurz, um einen Anwalt einzuschalten? Lohnt sich das überhaupt? Ich bin zwar Rechtsschutzversicherung, aber das kostet ja auch Zeit.
  5. Hi! Ich habe einen Bogen bekommen, in dem mir vorgeworfen wird, bei 122km/h nur 29m Abstand gehalten zu haben. Als Beweismittel wird angegeben: Zeuge, Brückenabstandsmessung Zeuge: irgendein Polizeibeamter der Verkehrsdirektion Fristsetzungen für die Stellungnahme: 1 Woche Das Ganze ist über 4 Wochen her. Ich bin damals gefahren, das weiß ich noch, es hat nämlich geblitzt und wir konnten uns überhaupt nicht erklären, warum, weil ich mich an die Geschwindigkeit und m.E. auch an den Mindestabstand gehalten habe. 30m wären ja nicht mal der Abstand zwischen zwei Begrenzungspfählen?!?! Ist
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