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Kurz Vor Ortsausgang Geblitzt - Einspruch Sinnvoll?


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Hallo zusammen,

 

ich bin kurz vor Ortsausgang mit 21km/h zu schnell geblitzt worden und habe heute meinen Bußgeldbescheid erhalten. Das bedeutet 1 Punkt und 103,50 € Kosten.

 

Jetzt würde ich hier gerne Einspruch einlegen. Jetzt überlege ich, ob mich der Einspruch evtl. noch mehr Geld kosten wird und ob ich diesen überhaupt abschicken soll. Ich würde gerne Folgendes schreiben:

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Freitag, den 06.07.2012 erhielt ich einen Bußgeldbescheid mit dem o.g. Aktenzeichen. Fristgemäß lege ich hiermit Einspruch ein.

Zur Erläuterung: Ich kann mich nicht erinnern zu dieser Zeit geblitzt worden zu sein. Auch habe ich vorab keinen Anhörungsbogen oder Ähnliches erhalten. Ein Foto liegt dem Bußgeldbescheid auch nicht bei. Da Radarmessungen eine hoheitliche Aufgabe sind, würde ich gerne wissen, welche Polizeidienststelle die Messung durchgeführt hat. Als Zeuge ist ein Herr Hxxx, ohne Dienstgrad, aufgeführt - ich würde gerne wissen in welcher Funktion er die Messung durchgeführt hat. Ferner würde ich hier gerne ein entsprechendes Messprotokoll, die Eichbescheinigung des Messgerätes sowie einen Nachweis darüber sehen, dass das Personal geschult war.

Auch habe ich mir die im Bußgeldbescheid angegebene Stelle angesehen, an welcher die Radarmessung durchgeführt werden sollte. Ein Hinweisschild, welches auf eine Infotafel in 40 Metern hinweist, steht unmittelbar an dieser besagten Stelle. Die besagte Infotafel steht unmittelbar 2 Meter vor dem Ortsschild. Gemäß der Richtlinien für die Durchführung der Geschwindigkeitsüberwachung, gilt in Hessen eine Entfernung zur Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 Metern. Diese wurden hier scheinbar nicht eingehalten, sodass ich die Messung für nicht verwertbar halte.

Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit an mich wenden.

 

Frage: Bringt das was? Soll ich einfach zahlen?

 

Besten Dank vorab!

Edited by Gast225
Name anonymisiert
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Soll ich einfach zahlen?
Wenn Du nicht etwas substanzielleres als Dein lustiges Schreiben zu bieten hast, solltest Du die Überweisung schnell tätigen....

 

 

Ich kann mich nicht erinnern zu dieser Zeit geblitzt worden zu sein.
Ziemlich unaufmerksamer Verkehrsteilnehmer...

 

Auch habe ich vorab keinen Anhörungsbogen oder Ähnliches erhalten.
Ist in der Post verloren gegangen..

 

Ein Foto liegt dem Bußgeldbescheid auch nicht bei.
Muss auch nicht...

 

Da Radarmessungen eine hoheitliche Aufgabe sind, würde ich gerne wissen, welche Polizeidienststelle die Messung durchgeführt hat.
Keine hoheitliche Aufgabe, Trugschluss von Dir.

 

 

Ferner würde ich hier gerne ein entsprechendes Messprotokoll, die Eichbescheinigung des Messgerätes sowie einen Nachweis darüber sehen, dass das Personal geschult war.
Dafür brauchst Du einen Anwalt.

 

Gemäß der Richtlinien für die Durchführung der Geschwindigkeitsüberwachung, gilt in Hessen eine Entfernung zur Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 Metern. Diese wurden hier scheinbar nicht eingehalten, sodass ich die Messung für nicht verwertbar halte.
Das kannst Du hoffentlich mit einer Quelle belegen...

Im übrigen handelt es sich wenn überhaupt nur um innerdienstliche Anweisungen auf die kein "Anrecht" besteht.

 

 

Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit an mich wenden.
Die Frage dürfte lauten: "Dürfen wir Ihr Schreiben in unserer Mitarbeiterzeitschrift veröffentlichen....?"
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außerdem selbst wenn gilt das kaum VOR einem OrtsAUSgangsschild. ;)

Und eben nur intern.

 

 

 

Ich persönlich würde den Brief noch garnieren mit, wenn ich es gewesen wäre hätte ich es eilig gehabt und sowieso ist alles Abzocke und wegen dem 1 km/h sollen die sich nicht so anstellen.

Evtl. erkennst du auch die Bundesrepublik Deutschland nicht an und damit natürlich auch nichtmal einen Richter.

  • Like 1
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Alles klar, dann hätte ich mir die Zeit wohl sparen können. Ich wurde die Tage wieder geblitzt, auf der Autobahn. Da habe ich gar kein Problem mit und werde die Strafe ohne Murren zahlen. Nur hier kurz vor dem Ortsausgangsschild empfand ich das wirklich als reine Abzocke und wollte das nicht auf mir sitzen lassen.

 

Entstehen denn irgendwelche Kosten, wenn ich den Brief dennoch abschicke?

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Wie ist denn der weitere Werdegang? Ich dachte es geht dann direkt vor Gericht und dann entstehen doch Kosten...

Du kannst den Einspruch zurücknehmen. Solange noch kein Termin bei Gericht angesetzt wurde, kostet es auch nicht mehr.

 

Manche Bußgeldstellen schreiben auch noch einmal den Betroffenen an, bevor die Sache ans Gericht abgegeben wird. Garantieren kann man dies allerdings nicht.

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