Ulf 0 Posted May 8, 2012 Report Share Posted May 8, 2012 Hallo Forum, hab mal folgende Frage: Ist die Bordsteinkante Teil der Fahrbahn oder Teil des Gehwegs oder welchen Status kann man ihr sonst zuordnen? Die Verkehrsüberwachungskräfte vor unserem Haus sind sich da auch nicht einig, während die meisten meinen, dass die Bordsteinkante zur Straße gehört (= seit Jahren kein Knöllchen beim Parken) hat jetzt ein anderer doch ein Ticket verteilt (zum Glück nicht an mich, aber ich hab ihn gefragt, warum er hier aufschreibt und er meinte "ist Teil vom Bürgersteig"). Gibt es irgendeinen § in der Straßenverkehrsordnung, der das regelt? Gruß Ulf Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted May 8, 2012 Report Share Posted May 8, 2012 hahaha was ne frage: die kante heisst "bordsteinkante" weil sie zur strasse gehört? dann hiesse sie doch "strassenkante".. sie gehört zum bordstein, und ist eben der abschluss richtung strasse. Quote Link to post Share on other sites
janr 16 Posted May 8, 2012 Report Share Posted May 8, 2012 Die Borsteinkante ist Teil der Straße ,wie die Fahrbahn und der Gehweg auch. Aber beparken darf man den Bordstein nicht, da er auch Teil des Gehwegs/Radwegs ist und da darf beim Parken kein Fahrzeugteil rein ragen. Auch der Spiegel, der über dem Bordstein rein ragt ist schon ein Falschparken. Allerdings ist das nicht überall so. In München wird ein Niveaugleicher Bordstein gerne zum kenntlich machen des Seitenstreifens genutzt und ein weiterer mit ca 15 cm Höhe um dann die Abgrenzung zum Gehweg/Radweg/Grünstreifen zu markieren. Daher ist eine pauschale Aussage ohne Bildmaterial schlecht möglich. Quote Link to post Share on other sites
sherlock 1 Posted May 8, 2012 Report Share Posted May 8, 2012 § 12 StVO - Halten und Parken Selbstverständlich gehört der Bordstein nicht zur Fahrbahn... Schließlich ist er nicht zum Verkehr mit Fahrzeugen bestimmt - außer ein Verkehrszeichen ordnet es an.Ersatzweise kannst du auch einfach mal bei Wikipedia schauen. Dort ist es sogar noch mit eindeutigen Bildern für jeden verständlich dargestellt... Ich kann gar nicht fassen, dass es dazu Diskussionsbedarf gibt. Quote Link to post Share on other sites
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