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Halterhaftung Rechtliches Vorgehen Verändert?


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Hallo,

ich habe einmal eine Frage, hat sich bei der Halterhaftung etwas verändert wenn man Einspruch einlegt und vor Gericht die Aussage verweigert?

 

Hintergrund normal bezahlen ich die Tickets sofort, ausser es hat sich einer als Hilfsheriff ausprobiert.

Anders kann ich mir den Vorgang nicht erklären!

 

Am 3.11.2011 soll ich in Köln falsch geparkt haben. Schliesse ich nicht aus, kann mich daran nicht erinnern. Ich habe nämlich kein "Ticket" an der Scheibe gehabt und auch keine Verwarngeldbescheid. Nun habe ich am Freitag, ein Schreiben per Einschreiben erhalten, was witziger Weise auf den 27.01.2012 datiert ist.

 

Es ist logischer Weise das Angebot der Halterhaftung, da sie den Fahrer nicht ermitteln konnten.

 

Um ehrlich zu sein möchte ich nun Einspruch einlegen und mir die lieben Worte eines Richters abholen. Die Beweispflicht des Anklägers hat sich nicht verändert, oder?

 

Ich kann nicht mal sagen ob es ursprünglich ein 5€ oder ein 25€ Ticket war.

 

Dankeschön!

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Ich verstehe gerade nicht, worauf Du hinauswillst. :B):

 

Auf das Verwarngeldangebot - was mit "normaler" Post versendet wurde - gab es keine Reaktion. Die Kostentragepflicht des Halters ist hier IMHO die normale Folge.

 

Dein Auto wurde dort wohl falsch parkender Weise festgestellt. Vor Gericht hättest Du nur eine Chance, wenn Du gegen den Punkt angehen willst.

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Ich habe nämlich kein "Ticket" an der Scheibe gehabt und auch keine Verwarngeldbescheid
Das ist Pech für Dich, aber auf ein Verwarngeldangebot hast Du kein gesetzliches Recht.

Wie der Name schon sagt, ist dieses ein "Angebot" auf ein vereinfachtes Verfahren.

 

witziger Weise auf den 27.01.2012 datiert ist.
Und was soll daran "witzig" sein? :B):

 

Um ehrlich zu sein möchte ich nun Einspruch einlegen und mir die lieben Worte eines Richters abholen.
Mach das.

Wird ein bisschen teurer als die 18,50 Euro, aber Du scheinst es ja zu haben.

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Hallo,

das ist doch hier das alte Forum was aus dem Radarfalle-Forum entstanden ist, oder?

 

Wundere mich gerade über die Antworten. Entweder hat sich in den letzten Jahren was geändert oder ihr habt den alten "Spirit" verloren!

 

Früher als noch der harte Kern um Alberto hier waren ging es anders zur Sache!

 

Um es auf den Punkt zubringen:

 

1.) Liegt der Beweis des Fahrers immer noch bei der Behörde wenn sie das Verfahren eröffnen?

2.) Kann aufgrund der Haltereigenschaft nicht auf den Fahrer geschlossen werden?(oder hat sich hier was in den letzten 10 Jahren geändert)

3.) Folgt noch immer bei der Verweigerung der Aussage in der Verhandlung, die Einstellung des Verfahrens(Ja/Nein)?

 

Oder verwechsle ich hier was? Leider kann ich in meine Ordner erst morgen @home schauen.

 

Vielen Dank!

 

@QTreiberin Nicht habe nicht zu viel Geld, dass ist es ja eben! Davon abgesehen, habe ich das Verfahren der Halterhaftung mit Einstellung vor Gericht schon zweimal praktiziert! Es ist also kein Hörensagen!

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das ist doch hier das alte Forum was aus dem Radarfalle-Forum entstanden ist, oder?
Ich denke schon. :blush:

 

Entweder hat sich in den letzten Jahren was geändert oder ihr habt den alten "Spirit" verloren!
Alle werden älter und/oder reifer... :D

 

Früher als noch der harte Kern um Alberto hier waren ging es anders zur Sache!
"Früher" hatten wir auch noch einen Kaiser... :B):

 

1.) Liegt der Beweis des Fahrers immer noch bei der Behörde wenn sie das Verfahren eröffnen?
Ja.

 

2.) Kann aufgrund der Haltereigenschaft nicht auf den Fahrer geschlossen werden?(oder hat sich hier was in den letzten 10 Jahren geändert)
:30:

 

3.) Folgt noch immer bei der Verweigerung der Aussage, die Einstellung des Verfahrens(Ja/Nein)?
Nein, es ergeht (wie bei Dir jetzt) ein Kostenbescheid (umgangssprachlich "Halterhaftung" genannt).

 

Nicht habe nicht zu viel Geld, dass ist es ja eben!
:30:

Dann wären Dich die evtl. nur 5 Euro günstiger gekommen.

 

Davon abgesehen, habe ich das Verfahren der Halterhaftung mit Einstellung vor Gericht schon zweimal praktiziert!
Dann versuch es doch ein drittes Mal. Kostet Dich im schlimmsten Fall "nur" 47,- Euro plus Zeugenauslagen.

 

 

Wie @Ichtyos schon schrieb, wäre der einzige Punkt wo Du auch mMn nur einhaken kannst, dass Dein Fahrzeug nicht falsch geparkt war.

War es aber nachweislich falsch geparkt, und der verantwortliche Fahrer nicht ermittelbar kommt es eben zum Kostenbescheid an den Halter. That's all.

 

 

Edit:

Gugg mal diesen Thread bei den "Braven"... geht (fast) ums gleiche, nur dort hat die Behörde rechtswidrig einen Bußgeldbescheid erlassen.

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Ich habe es im Archiv gerade nachgelese, dadurch das kein Verwarngeldbescheid kam hatte ich keine Chance, dass in guter alter Form zu beenden!

 

Danke, Fall ist erledigt!

 

Übrigens liebe Qtreiberin hat es manchmal nichts mit Reife zu tun wenn man sich gegen Sachen wehrt, die "Halblegal" gelaufen sind!

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@Krujtzschoff

 

Das Forum besteht aus mehr als nur 2 Usern und Alberto ist auch noch hier.

 

In Deiner Sache sehe ich auch keine erfolgversprechende Alternative. Du hast das Verwarngeldangebot schlict und ergreifend nicht erhalten, welches Dir auch nicht zwingend zugestellt werden muss. Damit hast Du den schwarzen Peter an der Backe. Zahlen bringt Frieden.

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