Krujtzschoff 0 Posted February 5, 2012 Report Share Posted February 5, 2012 Hallo,ich habe einmal eine Frage, hat sich bei der Halterhaftung etwas verändert wenn man Einspruch einlegt und vor Gericht die Aussage verweigert? Hintergrund normal bezahlen ich die Tickets sofort, ausser es hat sich einer als Hilfsheriff ausprobiert.Anders kann ich mir den Vorgang nicht erklären! Am 3.11.2011 soll ich in Köln falsch geparkt haben. Schliesse ich nicht aus, kann mich daran nicht erinnern. Ich habe nämlich kein "Ticket" an der Scheibe gehabt und auch keine Verwarngeldbescheid. Nun habe ich am Freitag, ein Schreiben per Einschreiben erhalten, was witziger Weise auf den 27.01.2012 datiert ist. Es ist logischer Weise das Angebot der Halterhaftung, da sie den Fahrer nicht ermitteln konnten. Um ehrlich zu sein möchte ich nun Einspruch einlegen und mir die lieben Worte eines Richters abholen. Die Beweispflicht des Anklägers hat sich nicht verändert, oder? Ich kann nicht mal sagen ob es ursprünglich ein 5€ oder ein 25€ Ticket war. Dankeschön! Quote Link to post Share on other sites
Ichtyos 20 Posted February 5, 2012 Report Share Posted February 5, 2012 Ich verstehe gerade nicht, worauf Du hinauswillst. Auf das Verwarngeldangebot - was mit "normaler" Post versendet wurde - gab es keine Reaktion. Die Kostentragepflicht des Halters ist hier IMHO die normale Folge. Dein Auto wurde dort wohl falsch parkender Weise festgestellt. Vor Gericht hättest Du nur eine Chance, wenn Du gegen den Punkt angehen willst. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted February 6, 2012 Report Share Posted February 6, 2012 Ich habe nämlich kein "Ticket" an der Scheibe gehabt und auch keine VerwarngeldbescheidDas ist Pech für Dich, aber auf ein Verwarngeldangebot hast Du kein gesetzliches Recht. Wie der Name schon sagt, ist dieses ein "Angebot" auf ein vereinfachtes Verfahren. witziger Weise auf den 27.01.2012 datiert ist.Und was soll daran "witzig" sein? Um ehrlich zu sein möchte ich nun Einspruch einlegen und mir die lieben Worte eines Richters abholen.Mach das.Wird ein bisschen teurer als die 18,50 Euro, aber Du scheinst es ja zu haben. Quote Link to post Share on other sites
Krujtzschoff 0 Posted February 6, 2012 Author Report Share Posted February 6, 2012 Hallo,das ist doch hier das alte Forum was aus dem Radarfalle-Forum entstanden ist, oder? Wundere mich gerade über die Antworten. Entweder hat sich in den letzten Jahren was geändert oder ihr habt den alten "Spirit" verloren! Früher als noch der harte Kern um Alberto hier waren ging es anders zur Sache! Um es auf den Punkt zubringen: 1.) Liegt der Beweis des Fahrers immer noch bei der Behörde wenn sie das Verfahren eröffnen?2.) Kann aufgrund der Haltereigenschaft nicht auf den Fahrer geschlossen werden?(oder hat sich hier was in den letzten 10 Jahren geändert)3.) Folgt noch immer bei der Verweigerung der Aussage in der Verhandlung, die Einstellung des Verfahrens(Ja/Nein)? Oder verwechsle ich hier was? Leider kann ich in meine Ordner erst morgen @home schauen. Vielen Dank! @QTreiberin Nicht habe nicht zu viel Geld, dass ist es ja eben! Davon abgesehen, habe ich das Verfahren der Halterhaftung mit Einstellung vor Gericht schon zweimal praktiziert! Es ist also kein Hörensagen! Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted February 6, 2012 Report Share Posted February 6, 2012 das ist doch hier das alte Forum was aus dem Radarfalle-Forum entstanden ist, oder?Ich denke schon. Entweder hat sich in den letzten Jahren was geändert oder ihr habt den alten "Spirit" verloren!Alle werden älter und/oder reifer... Früher als noch der harte Kern um Alberto hier waren ging es anders zur Sache!"Früher" hatten wir auch noch einen Kaiser... 1.) Liegt der Beweis des Fahrers immer noch bei der Behörde wenn sie das Verfahren eröffnen?Ja. 2.) Kann aufgrund der Haltereigenschaft nicht auf den Fahrer geschlossen werden?(oder hat sich hier was in den letzten 10 Jahren geändert) 3.) Folgt noch immer bei der Verweigerung der Aussage, die Einstellung des Verfahrens(Ja/Nein)?Nein, es ergeht (wie bei Dir jetzt) ein Kostenbescheid (umgangssprachlich "Halterhaftung" genannt). Nicht habe nicht zu viel Geld, dass ist es ja eben! Dann wären Dich die evtl. nur 5 Euro günstiger gekommen. Davon abgesehen, habe ich das Verfahren der Halterhaftung mit Einstellung vor Gericht schon zweimal praktiziert!Dann versuch es doch ein drittes Mal. Kostet Dich im schlimmsten Fall "nur" 47,- Euro plus Zeugenauslagen. Wie @Ichtyos schon schrieb, wäre der einzige Punkt wo Du auch mMn nur einhaken kannst, dass Dein Fahrzeug nicht falsch geparkt war. War es aber nachweislich falsch geparkt, und der verantwortliche Fahrer nicht ermittelbar kommt es eben zum Kostenbescheid an den Halter. That's all. Edit: Gugg mal diesen Thread bei den "Braven"... geht (fast) ums gleiche, nur dort hat die Behörde rechtswidrig einen Bußgeldbescheid erlassen. Quote Link to post Share on other sites
Krujtzschoff 0 Posted February 6, 2012 Author Report Share Posted February 6, 2012 Ich habe es im Archiv gerade nachgelese, dadurch das kein Verwarngeldbescheid kam hatte ich keine Chance, dass in guter alter Form zu beenden! Danke, Fall ist erledigt! Übrigens liebe Qtreiberin hat es manchmal nichts mit Reife zu tun wenn man sich gegen Sachen wehrt, die "Halblegal" gelaufen sind! Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted February 6, 2012 Report Share Posted February 6, 2012 liebe Qtreiberin Quote Link to post Share on other sites
Krujtzschoff 0 Posted February 6, 2012 Author Report Share Posted February 6, 2012 Musst du nicht gleich rot anlaufen! Das wird nicht mit uns, ich habe kein Geld und verschwende meine Zeit mit kindischen Dingen! Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted February 6, 2012 Report Share Posted February 6, 2012 Musst du nicht gleich rot anlaufen!Das wäre der hier... Das wird nicht mit uns Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted February 6, 2012 Report Share Posted February 6, 2012 @Krujtzschoff Das Forum besteht aus mehr als nur 2 Usern und Alberto ist auch noch hier. In Deiner Sache sehe ich auch keine erfolgversprechende Alternative. Du hast das Verwarngeldangebot schlict und ergreifend nicht erhalten, welches Dir auch nicht zwingend zugestellt werden muss. Damit hast Du den schwarzen Peter an der Backe. Zahlen bringt Frieden. Quote Link to post Share on other sites
DerDicke 11 Posted February 6, 2012 Report Share Posted February 6, 2012 und verschwende meine Zeit mit kindischen Dingen! ja denn ist das klar ich habe kein Geld Quote Link to post Share on other sites
Krujtzschoff 0 Posted February 6, 2012 Author Report Share Posted February 6, 2012 Habe ja gesagt, habe es gelesen im Archiv und werde bezahlen! Ärgerlich aber nicht zu ändern, beim nächsten Mal wird alles besser! Im Alter lassen die Erinnerungen an die Vorgehensweisen nach, mache ich zum Glück nicht alle Tage! Quote Link to post Share on other sites
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