Cottaer 0 Posted December 29, 2011 Report Share Posted December 29, 2011 Hallo, ich habe einen etwas kuriosen Fall: Ich wurde Ende November innerorts bei 30 km/h Tempolimit geblitzt. Soweit ich mich erinnere, war dort ein ganz normales, fest installiertes 30er Schild, also keine Baustelle etc. - die Einschränkung war aber ziemlich sinnlos, da dort wirklich keine unübersichtliche Situation vorliegt, und der Blitzer natürlich an den einzigen 300 m Straße auf 5 km Länge (bei wechselnden Limits zwischen 30, 40, frei, 50 außerorts etc.), die in gutem Zustand sind, gewesen ist (kurz bevor man bei übler Pflasterpiste wieder 50 km/h fahren durfte), noch dazu unter einer Flecktarndecke versteckt, das hat mich alles schon ziemlich geärgert. Der Brief hat nun reichlich 4 Wochen auf sich warten lassen und inzwischen ist das 30er Schild weg. Wie gesagt, das war auch völlig sinnlos, wie vergessen von vor der Sanierung dieser 300 m Straße, was aber sicher schon 1 Jahr her ist. Eigentlich will ich mich nun in einer Antwort an den Landkreis ahnungslos geben im Sinne von dass dort gar kein Tempolimit ist und dass sie das mal prüfen sollen. Allerdings frage ich mich, ob mit diesem Einspruch die im Brief erwähnten mindestens 20 Euro fällig werden? (<- das wäre meine Hauptfrage ans Forum) Das würde ich nämlich ungern riskieren, dann wären das nämlich mindestens 55 statt 35 Euro. Wenn in der Folge als Antwort kommen sollte, dass aber zu dem Zeitpunkt, wo ich geblitzt wurde, dort noch 30 waren, könnte man damit argumentieren, dass dort ja wohl keine Gefährdung vorgelegen haben kann und auch kein Grund (außer die Kasse zu füllen), dort zu blitzen, wenn wenige Tage/Wochen später die 30 abmontiert worden sind. Spätestens dann sollte das denen selber peinlich sein. Allerdings, so wie ich mich kenne, es kommt natürlich auch auf deren Antwort an, gehe ich diesen zweiten Schritt nicht mehr. Grüße+DankeCottaer Quote Link to post Share on other sites
Tekko-echt 0 Posted December 29, 2011 Report Share Posted December 29, 2011 Alles nicht relavant was du schreibst. Wenn zum Blitzzeitpunkt die da standen mußt du dich daran halten.Wenn dir die da allg. nicht passen mußt du dich an die entsprechenden Stellen wenden Quote Link to post Share on other sites
rponline 20 Posted December 29, 2011 Report Share Posted December 29, 2011 Eigentlich will ich mich nun in einer Antwort an den Landkreis ahnungslos geben im Sinne von dass dort gar kein Tempolimit ist und dass sie das mal prüfen sollen. Allerdings frage ich mich, ob mit diesem Einspruch die im Brief erwähnten mindestens 20 Euro fällig werden? (<- das wäre meine Hauptfrage ans Forum) Das würde ich nämlich ungern riskieren, dann wären das nämlich mindestens 55 statt 35 Euro. Ein von der Behörde angebotenes Verwarnungsgeld wird wirksam, wenn es akzeptiert wird, und zwar durch Zahlung innerhalb der dafür bestimmten Frist von regelmäßig einer Woche (§ 56 Abs. 2 OWiG). Ein Anruf mit der Bitte um dringende(!) Prüfung sollte also nichts daran ändern. Inwieweit das Geld ggf. zurück erstattet wird, ist fraglich und auch von deinem diplomatischen Geschick abhängig. Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted December 30, 2011 Report Share Posted December 30, 2011 Eigentlich will ich mich nun in einer Antwort an den Landkreis ahnungslos geben im Sinne von dass dort gar kein Tempolimit ist und dass sie das mal prüfen sollen. Allerdings frage ich mich, ob mit diesem Einspruch die im Brief erwähnten mindestens 20 Euro fällig werden? (<- das wäre meine Hauptfrage ans Forum)Ja, das würden sie. Jeglicher Einspruch im Verwarngeldverfahren führt dazu dass daraus ein Bußgeldverfahren mit den erwähnten 23,50€ Gebühren & Auslagen eingeleitet wird. Man gibt dir die Möglichkeit, das quasi auf dem kleinen Dienstweg aus der Welt zu schaffen, ohne Bußgeldbescheid und dadurch entstehende Kosten. Nimmst du das Angebot nicht an, wird auf den normalen Weg umgeschwenkt. Wenn in der Folge als Antwort kommen sollte, dass aber zu dem Zeitpunkt, wo ich geblitzt wurde, dort noch 30 waren, könnte man damit argumentieren, dass dort ja wohl keine Gefährdung vorgelegen haben kann und auch kein Grund (außer die Kasse zu füllen), dort zu blitzenSeit wann braucht eine Behörde die dafür zuständig ist einen Grund für eine Kontrolle? Spätestens dann sollte das denen selber peinlich sein.Das ist alles Kokolores was du da schreibst. Allerdings, so wie ich mich kenne, es kommt natürlich auch auf deren Antwort an, gehe ich diesen zweiten Schritt nicht mehr.Zahlen schafft Frieden. Auch für einen selbst. Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted December 30, 2011 Report Share Posted December 30, 2011 im Sinne von dass dort gar kein Tempolimit ist und dass sie das mal prüfen sollen.Geprüft wurde doch - am Meßtag Da sind meist 2 Mann im Auto, die gucken ob das Schild da ist und rollern die Entfernung zentimetergenau ab Was jetzt ist, spielt keine Geige mehr. Quote Link to post Share on other sites
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