Uwe321 0 Posted September 17, 2011 Report Share Posted September 17, 2011 Hallo, ich wurde heute von der Polizei auf einer Landstraße mit dem Verkehrszeichen " " mit 32km/h(inkl. Abzug) erwischt.Es war eine Laserkontrolle. Die Strecke ist ~1km lang. Es wurde bei 737m Entfernung gemessen. Zu diesen Augenblick muss ich bestimmt auf der Überholspur gewesen sein. Da ich niemals so eine Geschwindigkeit nach dem überholen hatte.Ich habe ein uraltes Auto überholt, welches maximal mit 80km/h gefahren ist. Ist es überhaupt rechtens, auf der Überholspur zumessen oder direkt danach? Würde mich sehr über Antworten freuen,Uwe Quote Link to post Share on other sites
jemaka72 6 Posted September 18, 2011 Report Share Posted September 18, 2011 Die dürfen das.Du bist eindeutig als Fahrer identifiziert.Du kannst mit einem Anwalt Akteneinsicht beantragen, aber ob das was bringt sei mal dahingestellt, da geht esdann um das Messprozedere und das Messprotokoll. Quote Link to post Share on other sites
frogger321 2 Posted September 18, 2011 Report Share Posted September 18, 2011 ja ist rechtens, auch beim Überholvorgang muss die Höchstgeschwindigkeit eingehalten werden Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted September 18, 2011 Report Share Posted September 18, 2011 ja ist rechtens, auch beim Überholvorgang muss die Höchstgeschwindigkeit eingehalten werden Und auch während des Überholens dürfen wir selbstverständlich Fahrzeuge messen. Naja, auch hier wird's ganz sicher nicht sehr lange dauern und ein gewisser m3_ faselt was von Murksmessungen, Ungenauigkeiten, zu große Meßentfernung und sonstiges Blabla..... Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted September 18, 2011 Report Share Posted September 18, 2011 Obacht, Bluey, sonst bekommst auch du noch die "m3 " GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted September 18, 2011 Report Share Posted September 18, 2011 Joh. Damit kann oder könnte ich bestens leben. Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted September 18, 2011 Report Share Posted September 18, 2011 Die Strecke ist ~1km lang. Es wurde bei 737m Entfernung gemessen.Jede Menge Zeit, um wieder umzudrehen, und die Kurve zu kratzen - wenn man die Messung bemerkt Quote Link to post Share on other sites
taxi42 9 Posted September 19, 2011 Report Share Posted September 19, 2011 Joh. Damit kann oder könnte ich bestens leben. Trotzdem: eine genaue Durchleuchtung des _gesamten_ Vorgangs durch einen Fachanwalt für Verkehrsfragen ist in diesem Fall angebracht. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted September 19, 2011 Report Share Posted September 19, 2011 Hast du einen konkreten Ansatzpunkt oder meinst du,d iese Durchleuchtung sollte man ohne einen bestimmten Hinweis starten? Der Fachanwalt für Verkehrsfragen bekommt sein Geld, keine Frage... GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
taxi42 9 Posted September 19, 2011 Report Share Posted September 19, 2011 Hast du einen konkreten Ansatzpunkt oder meinst du,d iese Durchleuchtung sollte man ohne einen bestimmten Hinweis starten? Na, zB. spricht der TE von einem "uralten" Auto. Ausserdem "Da ich niemals so eine Geschwindigkeit nach dem überholen hatte." Zwei deutliche Hinweise auf die Fehlerhaftigkeit der Messung. Der Fachanwalt für Verkehrsfragen bekommt sein Geld, keine Frage... Zahlt doch die Rechtsschutzversicherung... Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted September 19, 2011 Report Share Posted September 19, 2011 Zwei deutliche Hinweise auf die Fehlerhaftigkeit der Messung.oder auf mangelnde Fähigkeit, Geschwindigkeiten zu schätzen... Zahlt doch die Rechtsschutzversicherung...Hat er eine? GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Guest Posted September 19, 2011 Report Share Posted September 19, 2011 Na, zB. spricht der TE von einem "uralten" Auto. Ausserdem "Da ich niemals so eine Geschwindigkeit nach dem überholen hatte." Zwei deutliche Hinweise auf die Fehlerhaftigkeit der Messung.Das "uralt" bezieht sich auf das Auto, das er überholt hat. Quote Link to post Share on other sites
Weinberg 22 Posted September 19, 2011 Report Share Posted September 19, 2011 Na, zB. spricht der TE von einem "uralten" Auto. Damit hat er aber nicht sein eigenes Auto gemeint, sondern das Fahrzeug, welches er gerade überholt hat..... Ausserdem "Da ich niemals so eine Geschwindigkeit nach dem überholen hatte." Zwei deutliche Hinweise auf die Fehlerhaftigkeit der Messung. Wenn man glaubt, nicht zu schnell gefahren zu sein, ist das ein Indiz für eine fehlerhafte Messung??? lg aus Wien Weinberg Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted September 19, 2011 Report Share Posted September 19, 2011 Hast du einen konkreten Ansatzpunkt oder meinst du,d iese Durchleuchtung sollte man ohne einen bestimmten Hinweis starten?Er versucht doch nur zum wiederholten Mal, m3 durch den Kakao zu ziehen. In Anbetracht der Tatsache, daß Neulinge m3 noch nicht kennen, ein wahrhaft "feiner" Zug gegenüber Fragenstellern Quote Link to post Share on other sites
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