p986 0 Posted August 18, 2011 Report Share Posted August 18, 2011 Nehmen wir mal an, jemand hat in den letzten 18 Monaten 2* Punkte wegen Geschwindigkeit gesammelt (beim 1. Mal vor 18 Monaten 1 Punkt, vor 6 Monaten 3 Punkte). Jetzt liegt für einen Firmenwagen ein Zeugenfragebogen vor, in dem dem Fahrer ein zu geringer Abstand (weniger als 4/10 des halben Tachowertes) auf der BAB vorgeworfen wird. Laut Busgeldrechner macht das 100 EUR und 2 Punkte. Ich nehme an, die Verjährungsfrist für die vorhandenen Punkte würde neu beginnen? Die 2-Jahresregel (2*>25km/h) betrifft das aber nicht? Als Beweismittel ist eine Videobandaufzeichnung angegeben, außerdem wurde ein Foto gemacht. Der Fahrer hatte sich seinerzeit schon über den Blitz gewundert, da er deutlich unter der zulässigen Höchstgeschwindigkeit lag. GrußP986 Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 18, 2011 Report Share Posted August 18, 2011 Ich nehme an, die Verjährungsfrist für die vorhandenen Punkte würde neu beginnen?Rischtisch. Die 2-Jahresregel (2*>25km/h) betrifft das aber nicht?Rischtisch.Möglich wäre aber eine angemessene Erhöhung des Bußgelds wegen der Voreintragungen. Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted August 18, 2011 Report Share Posted August 18, 2011 Ich nehme an, die Verjährungsfrist für die vorhandenen Punkte würde neu beginnen?JaDie 2-Jahresregel (2*>25km/h) betrifft das aber nicht?Nein, betrifft es nicht. Rechne jedoch mit einer Erhöhung des Bußgeldes. Quote Link to post Share on other sites
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