Jump to content

p986

Member
  • Content Count

    8
  • Joined

  • Last visited

Community Reputation

0 Neutral

About p986

  • Rank
    Anfänger
  1. Nehmen wir mal an, jemand hat in den letzten 18 Monaten 2* Punkte wegen Geschwindigkeit gesammelt (beim 1. Mal vor 18 Monaten 1 Punkt, vor 6 Monaten 3 Punkte). Jetzt liegt für einen Firmenwagen ein Zeugenfragebogen vor, in dem dem Fahrer ein zu geringer Abstand (weniger als 4/10 des halben Tachowertes) auf der BAB vorgeworfen wird. Laut Busgeldrechner macht das 100 EUR und 2 Punkte. Ich nehme an, die Verjährungsfrist für die vorhandenen Punkte würde neu beginnen? Die 2-Jahresregel (2*>25km/h) betrifft das aber nicht? Als Beweismittel ist eine Videobandaufzeichnung angegeben, außerdem wurd
  2. OK, dass ist wohl keine Mussregelung, sondern ein kann. Ich kenne aber einen Fall, wo schon beim 2. Mal das Busgeld angehoben wurde... Bewertung von Wiederholungsverstößen Gruß P986
  3. Moin! Nehmen wir man an, man hätte in den letzten 2 Jahren bereits 2* Punkte wegen Geschwindigkeit gesammelt. Dann droht ja bei einem 3. Verstoß mit Punkten innerhalb von 2 Jahren ein Fahrverbot. Aber wo fangen die 2 Jahre an, und wo enden sie? Geht es nach dem Datum des Verstoßes, nach dem Datum des Bußgeldbescheides, oder nach was? Und wie lange darf nichts neues eingetragen werden, bis die alten Punkte verfallen? Gruß P986
  4. Nunja, da ich da schon angerufen hatte, um in Erfahrung zu bringen, um was es eigentlich geht, kann ich jetzt kaum behaupten, das Schreiben nicht bekommen zu haben. Dummerweise sind der Geschäftsführer und der Fahrer auch noch identisch. Ich werde jetzt mal wahrheitsgemäßund vollständig antworten und dann mal sehen, wie lange die belgischen Behörden brauchen, das nächste Schreiben zuzustellen. Das macht nämlich in Belgien AFAIK die Polizei selbst, und kann wohl auch schonmal länger dauern. Ob mir das in Sachen Verjährung hilft, weiss ich allerdings nicht?! Gruß P986
  5. Was willst Du mir damit sagen? Natürlich werde ich den Namen des richtigen Fahrers angeben. Die Frage ist, muss ich alle gefragten Daten angeben, oder kann ich mich auf den Namen und ggf. Land oder Wohnort beschränken? Der Fahrer wohnt auch tatsächlich im Ausland, hat aber einen deutschen Führerschein. Gruß p986
  6. Mir liegt ein Zeugenfragebogen für unseren Firmenwagen vor, mit dem ein Geschwindigkeitsverstoß beganngen wurde. Es geht um 3 Punkte. Natürlich bin ich bereit, abzugeben, wer gefahren ist. Aber muss ich auch die Adresse des Fahrers benennen? Nehmen wir an, der Fahrer wohnt im Ausland. Da kann es ja eine Weile dauern, bis amtliche Schreiben zugestellt sind... Gruß p986
  7. Moin zusammen! Ein Bekannter von mir ist Ende September letzten Jahres geblitzt worden. Soweit er das in Erinnerung hat, gabs damals 1 Punkt wegen zu schnellem Fahren ausserorts (bezahlt wurden am Anfang Oktober 62,50, dass müsste die Kategorie 21-25km/h zu schnell nach dem Katalog vom letzten Jahr sein). Zwischenzeitlich hat es ihn nochmal erwischt, allerdings unter der Punktegrenze. Jetzt steht für Mitte Oktober 2009 ein Verstoß mit 27km/h zuviel außerorts in einer Baustelle zur Debatte, also 3 Punkte und 80 EUR plus Gebühren. Wie sehen die Regelungen bei Mehrfachverstößen aus? Es gibt j
×
×
  • Create New...