Fragen 0 Posted July 27, 2011 Report Share Posted July 27, 2011 Hallo zusammen, vor circa 3 Monaten wurde ich mit 34km/h zu viel geblitzt! Worauf ich ein Bußgeld bezahlen mußte und 3 Punkte bekommen habe! Jetzt habe ich eine Anhörung bezüglich eines Abstandverstoßes bekommen! Bei Tempo 98km/h auf der Autobahn (ja, diese Geschwindigkeit fährt man ab und zu wenn man Sonntagsfahrer auf einer dreispurigen Autobahn vor sich auf der linken Spurr hat) hatte ich 11 Meter Abstand! Daraus ergibt sich 160€ Bußgeld und 3 Punkte! Und nun zu meiner Frage: ist mit einem Fahrverbot zu rechnen?? Da ich ja zweimal in einem Jahr Punkte erhalten werde! Bei einem zweiten Geschwindigkeitverstoß mit selbst einen Punkt wäre ja der Führerschein auf jeden Fall weg! Zu so einem Sachverhalt habe ich bis jetzt keine Infos gelesen! Vielen Dank für eure Hilfe! Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted July 27, 2011 Report Share Posted July 27, 2011 Und nun zu meiner Frage: ist mit einem Fahrverbot zu rechnen?? Da ich ja zweimal in einem Jahr Punkte erhalten werde! Bei einem zweiten Geschwindigkeitverstoß mit selbst einen Punkt wäre ja der Führerschein auf jeden Fall weg! Zu so einem Sachverhalt habe ich bis jetzt keine Infos gelesen!Nun, dann mal herzlich willkommen im Forum, der Platz, an dem Halbwissen der Garaus gemacht wird...... Ich schlage vor, Du liest mal ein wenig in dem Bereich 'FAQ', dort werden solche Dinge eigentlich recht einfuehlsam, verstaendlich und freundlich erklaert. Nach erfolgreicher Lektuere dieses Bereiches darfst Du dich dann auch zu denen zaehlen, deren Halbwissen gaenzlich beseitigt wurde..... OK, um Dich zu motivieren, hier schon mal vorab eine Antwort: Nein, ein FV steht nicht im Raume, solange dieses nicht im Bussgeldkatalog fuer die begangenen OWIen vorgesehen ist. Das vormalige Einsammeln von Punkten durch eine Geschwindigkeitsuebertretung bringt dich einem Fahrverbot fuer den Abstandsverstoss auch nicht naeher - es sei denn dieser war so harsch, dass ein FV fuer ihn vorgesehen ist. Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted July 27, 2011 Report Share Posted July 27, 2011 Und nun zu meiner Frage: ist mit einem Fahrverbot zu rechnen??Nein. Bei der Abstandsfahrt warst Du 3 Km/h zu langsam und wegen des Zweitverstoßes im falschen Bereich. Das einmonatige Fahrverbot gilt ab 2x 25 Km/h Geschwindigkeitsübertretung. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 17, 2011 Report Share Posted August 17, 2011 Das einmonatige Fahrverbot gilt ab 2x 25 Km/h Geschwindigkeitsübertretung.Nö, 2x26 km/h oder 2x mehr als 25 km/h. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted August 17, 2011 Report Share Posted August 17, 2011 das steht doch gar nicht im Raum - oder steht da irgendwo, dass der TE zu schnell war? In der Sache habt ihr allerdings recht - mit einem FV ist nicht zu rechnen.Die Behörde kann aber die Geldbuße anheben. Und: wenn so was noch öfter in kurzer Zeit passiert, dann ist auch mal mit einem FV zu rechnen Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted August 17, 2011 Report Share Posted August 17, 2011 das steht doch gar nicht im Raum - oder steht da irgendwo, dass der TE zu schnell war?Das zwar nicht, ist jedoch eine Antwort auf seine Frage. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 18, 2011 Report Share Posted August 18, 2011 steht da irgendwo, dass der TE zu schnell war?Ja, hier: Abstandverstoß Nach Geschwindigkeitsverstoß Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 18, 2011 Report Share Posted August 18, 2011 das steht doch gar nicht im Raum - oder steht da irgendwo, dass der TE zu schnell war?Die 'QTreiberin' hat es zwar schon beantwortet, aber ich moechte es ein wenig detaillierter tun: Der TE war beim Abstandsverstoss nicht zu schnell, sehr wohl aber hat er bereits vorher durch einen Geschwindigkeitsverstoss Punkte eingefahren. Seine Frage also lautete, ob er durch diesen Abstandsverstoss nun mit einem FV deswegen rechnen muss, weil er zuvor bereits mit einem Geschwindigkeitsverstoss aktenkundig wurde.Ich hoffe, es war nun des Beamtendeutschs genug, dass selbst ein 'hawethie' versteht, worum es geht....... Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted August 19, 2011 Report Share Posted August 19, 2011 Och - ich hab schon verstanden worum es geht - Beamtendeutsch ist mein tägliches Geschäft Auch die Frage vom TE war eindeutig genug und ein einfaches "nein" bzw. deine (HarryB) Antwort war durchaus ausreichend. Ich habe mich nur gewundert, warum dann Hinweise gegeben werden, wann ein FV fällig ist wonach überhaupt nicht gefragt worden ist. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 19, 2011 Report Share Posted August 19, 2011 Ich habe mich nur gewundert, warum dann Hinweise gegeben werden, wann ein FV fällig ist wonach überhaupt nicht gefragt worden ist. Guggst Du Erstpost:Und nun zu meiner Frage: ist mit einem Fahrverbot zu rechnen?? Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted August 19, 2011 Report Share Posted August 19, 2011 jetzt wirds aber kleinlich Frage: ich habe einen Abstandsverstoß begangen - muss ich mit einem Fahrverbot rechnen, weil ich eine Voreintragung habeAntwort: nein - aber wenn du zu schnell gefahren wärest, dann ja Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted August 19, 2011 Report Share Posted August 19, 2011 Ich habe mich nur gewundert, warum dann Hinweise gegeben werden, wann ein FV fällig ist wonach überhaupt nicht gefragt worden ist.Und ich wundere mich darüber, dass Du Deine Befindlichkeiten hier äußerst, obwohl danach gar nicht gefragt wurde. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 19, 2011 Report Share Posted August 19, 2011 jetzt wirds aber kleinlich Nö, luschtisch.... Quote Link to post Share on other sites
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