asco 0 Posted July 18, 2011 Report Share Posted July 18, 2011 Hallo zusammen... hoffe ihr könnt mir einbisschen helfen.. wurde vor 2 tagen evtl in der schweiz geblitzt.. ich fuhr durch einen tunnel wo nur 60 kmh erlaubt waren (baustelle), daran hielt ich mich auch, nachdem die baustelle zuende war beschleunigte ich auf gut 90 kmh, nach gut 100 meter kamen dann die autobahnschilder (autobahneinfahrt) zack passierte es, ich wurde geblitzt von vorne... und komischerweise auch zwei mal von hinten... (gut möglich das es auch auf der anderen seite war????)auf der autobahn kam ca 1 km kein geschwindischkeitsschild, bis dann ein 100 km/h schild kam... jetzt meine fragen: was bedeuten diese anfangs autobahnschilder? wie schnell kann man da fahren? hätte ich auf der autobahn bis zum 100km/h schild 60 fahren sollen? was passiert mit meinem führerschein bei 30km/h zuviel? danke schonmal LG Quote Link to post Share on other sites
Einbauprofi 1 Posted July 18, 2011 Report Share Posted July 18, 2011 Wo war das? Quote Link to post Share on other sites
asco 0 Posted July 18, 2011 Author Report Share Posted July 18, 2011 kann ich leider nichtmehr genau sagen... zwischen chiasso - zürich ... also auf jedenfall richtung norden ...! Quote Link to post Share on other sites
Haberlon 1 Posted July 18, 2011 Report Share Posted July 18, 2011 Jedenfalls ist die deutsche Probezeit vollkommen irrelevant und es wird auch keine Auswirkungen auf diese geben. Quote Link to post Share on other sites
Einbauprofi 1 Posted July 18, 2011 Report Share Posted July 18, 2011 kann ich leider nichtmehr genau sagen... zwischen chiasso - zürich ... also auf jedenfall richtung norden ...! ..... schaust Du nie, wo du bist? Gerade wenn so was passiert, so merkt man sich doch die Stelle....! Konsultier doch mal Google Maps! Wenn Du von vorne und hinten geblitzt wurdest, war es höchstwahrscheinlich ein Traffic Observer.War denn die Baustelle auf der Autobahn, oder war dieser Tunnel auf der Hauptstrasse? Im Prinzip gilt das Tempolimit der Baustelle bis zur Aufhebung des Tempolimits, entweder mit einer neu signalisierten Höchstgeschwindigkeit, mit einem Aufhebungszeichen der Höchstgeschwindigkeit 60 (weiss mit schwarzer durschtrichener Schrift), mit (dann gilt die Höchstgeschwindigkeit der Strassenklasse entsprechend) oder aber auch mit den Autobahnzeichen, welche dann automatisch eine Höchstgeschwindigkeit von 120 signalisieren (wenn kein anders Geschwindigkeitssignal vorhanden). hätte ich auf der autobahn bis zum 100km/h schild 60 fahren sollen? Im Prinzip ja! Widersprüchlich sind da nur die von Dir erwähnten Autobahnzeichen.... Man sollte wirklich wissen, wo das genau war, um kompetent Auskunft geben zu können...... Quote Link to post Share on other sites
asco 0 Posted July 18, 2011 Author Report Share Posted July 18, 2011 der tunnel war eine hauptstraße, nach dem tunnel kam dann die autobahn.. auf gut deutsch heißt es ich hätte knapp 1km auf der autobahn 60 fahren sollen? was bringen diese autobahnschilder dann... hmmm ich überlege grade evtl war es auf der anderen seite... denn wenn ich die einfahrt auf die autobahn nehme nimmt die gegenfahrbahn die ausfahrt der autobahn... kann mir einer sagen ob ein blitzer 3 mal hintereinander zuschlagen kann? das 3 autos nacheinander geblitzt werden können? evtl erklärt es dieses 1x von vorne u 2x von hinten blitzen...! Quote Link to post Share on other sites
asco 0 Posted July 19, 2011 Author Report Share Posted July 19, 2011 was passiert wenn ich nicht bezahle? einreise verbot für 3 jahre? das würde ich in kauf nehmen!!! und was mache ich mit der rechnung und den mahnungen die mir ins haus flattern? keine lust auf schufa u inkasso.... Quote Link to post Share on other sites
muniX089 63 Posted July 19, 2011 Report Share Posted July 19, 2011 Im Gegenteil, dir wird durch die Ersatzhaft sogar eine kostenlose Herberge angeboten. Zahlungsaufforderungen kannst du vergessen, Schufa erst recht. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted July 19, 2011 Report Share Posted July 19, 2011 Im Gegenteil, dir wird durch die Ersatzhaft sogar eine kostenlose Herberge angeboten. Zahlungsaufforderungen kannst du vergessen, Schufa erst recht.Schlecht nur das man nicht die Wahl hat zwischen Ersatzhaft und Bußgeld. Wer nicht zahlt darf in Erzwingungshaft, und das Bußgeld ist weiterhin fällig. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
asco 0 Posted July 19, 2011 Author Report Share Posted July 19, 2011 Aber auch nur wenn ich in die Schweiz einreise wa? Was mache ich mit der Rechnung und eventuelle Mahnungen? Ignorieren? Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted July 19, 2011 Report Share Posted July 19, 2011 Schlecht nur das man nicht die Wahl hat zwischen Ersatzhaft und Bußgeld. Selbstverständlich hat man die Wahl. Das Bussgeld kann sogar während der Haft bezahlt und damit der weitere Vollzug abgewendet werden. Wer nicht zahlt darf in Erzwingungshaft, und das Bußgeld ist weiterhin fällig. Das Bussgeld wird in Ersatzhaft umgewandelt! Ohne jetzt den entsprechenden Kommentar zur Hand zu haben, gehe ich davon aus, dass mit Vollzug der Haft auch die Busse erledigt ist. Quote Link to post Share on other sites
asco 0 Posted July 19, 2011 Author Report Share Posted July 19, 2011 Aber auch nur wenn ich in die Schweiz einreise wa? Was mache ich mit der Rechnung und eventuelle Mahnungen? Ignorieren? Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted July 19, 2011 Report Share Posted July 19, 2011 was passiert wenn ich nicht bezahle? einreise verbot für 3 jahre? das würde ich in kauf nehmen!!! und was mache ich mit der rechnung und den mahnungen die mir ins haus flattern? keine lust auf schufa u inkasso.... Hier habe ich den Ablauf des Verfahrens erläutert. Ein Einreiseverbot gibt es nicht. Rechnungen und Mahnungen kannst Du ignorieren, denn die Forderung ist in Deutschland nicht vollstreckbar. Der Schufa sind Schweizer Behörden und Gerichte nicht angeschlossen. Dass die Schweiz Inkassobüros beauftragt, habe ich noch nie gehört. Das macht IMHO auch verfahrensökonomisch keinen Sinn. Vielmehr wird die Geldstrafe nach einer Weile erfolgloser Mahnschreiben in Ersatzhaft umgewandelt, die jedoch nur vollzogen wird, wenn Du in der Schweiz aufgegriffen wirst. Deutschland wird Dich gegen Deinen Willen nicht an die Schweiz ausliefern (§ 80 Abs. 3 IRG). Die Geldstrafe verjährt innerhalb von 3 Jahren ab Rechtskraft. Quote Link to post Share on other sites
asco 0 Posted July 19, 2011 Author Report Share Posted July 19, 2011 Danke für die ausführliche Antwort... nach diesen drei Jahren kann ich dann wieder ohne Probleme einreisen ja? Wird da irgend eine Akte von mir angelegt? Noch eine frage: darf das Auto, der Fahrer, oder der Halter nicht in die Schweiz einreisen? LG Quote Link to post Share on other sites
muniX089 63 Posted July 19, 2011 Report Share Posted July 19, 2011 Nur der verurteilte Fahrer wird im Fahndungssystem eingetragen und nach 3 Jahren gelöscht. Erzwingungshaft wird es in der Schweiz garnicht geben, zumindest nicht bei Bußgeldern. Die Ersatzhaft wird auch bei Urteilsbekanntgabe immer errechnet und angegeben. Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted July 20, 2011 Report Share Posted July 20, 2011 Danke für die ausführliche Antwort... nach diesen drei Jahren kann ich dann wieder ohne Probleme einreisen ja? Wird da irgend eine Akte von mir angelegt? Noch eine frage: darf das Auto, der Fahrer, oder der Halter nicht in die Schweiz einreisen? In der Schweiz gibt es keine Halterhaftung; der verantwortliche Fahrzeugführer muss ermittelt werden. Die Schweizer Behörden machen es sich aber gern leicht: Die Haltereigenschaft kann Indiz für die Fahrzeugführerschaft sein, der Halter ist verpflichtet, bei der Ermittlung mitzuwirken und Schweigen wird sanktioniert. Die Vogel-Strauss-Methode kann also dazu führen, dass der Halter als Fahrer angesehen und ihm das Bussgeld auferlegt wird. Der Halter sollte also den Vorwurf bestreiten und sich z.B. auf sein Aussageverweigerungsrecht bzw. Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Wenn Du der Halter bist und nicht vor hast, zu zahlen, dann kannst Du den Verstoss zugeben und auf Rechtsmittel verzichten. Du erreichst damit, dass die Vollstreckungsverjährung früher zu laufen beginnt. Nach Ablauf von 3 Jahren ab Rechtskraft kann die Busse nicht mehr vollstreckt werden. Du kannst auch vor Ablauf dieser 3 Jahre in die Schweiz einreisen (eine Einreisesprre o.ä. gibt es in diesem Fall nicht), jedoch mit dem Risiko, zahlen zu müssen, wenn man Dich aufgreift. Da es ein ordentliches Verfahren (vgl. meinen Link) gibt, wird vom Beschuldigten natürlich auch eine Akte angelegt. Fällt der Beschuldigte in der Zukunft erneut mit einer Überschreitung bzw. einem Verstoss auf, der im ordentlichen Verfahren geahndet wird, werden vergangene Verstösse beim Strafmass berücksichtigt. Nur der verurteilte Fahrer wird im Fahndungssystem eingetragen und nach 3 Jahren gelöscht. Erzwingungshaft wird es in der Schweiz garnicht geben, zumindest nicht bei Bußgeldern. Die Ersatzhaft wird auch bei Urteilsbekanntgabe immer errechnet und angegeben. Ich würde nicht darauf vertrauen, dass automatisch gelöscht wird, sondern nach Eintritt der Verjährung um schriftliche Bestätingung bitten. Wo kommt denn plötzlich die Erzwingungshaft her? Eine Erzwingungshaft macht schonmal daher keinen Sinn, weil entweder die Busse zu zahlen oder die Ersatzhaft anzutreten ist. Anders als vllt. in Deutschland tritt die Ersatzhaft an die Stelle der Busse, daher auch ihr Name. Nach Vollzug der Ersatzhaft ist die Busse erledigt. In dem letzten mir bekannten Fall wurde die Busse erst nach beharrlicher Nichtzahlung in Ersatzhaft umgewandelt, diese errechnet und dem Betroffenen mitgeteilt. Das ist schon deshalb so, weil die Umwandlung einer rechtskräftigen Verfügung bedarf. Quote Link to post Share on other sites
asco 0 Posted July 20, 2011 Author Report Share Posted July 20, 2011 hallo, ich war der fahrer, mein vater ist der halter des wagens.. was würdet ihr mir raten zu tun? es einfach zugeben aber nicht bezahlen? Quote Link to post Share on other sites
NetGhost 103 Posted July 20, 2011 Report Share Posted July 20, 2011 hallo, ich war der fahrer, mein vater ist der halter des wagens.. was würdet ihr mir raten zu tun? es einfach zugeben aber nicht bezahlen? Zunächst würde ich Post abwarten und schauen, wie der Vorwurf aussieht. Erst dann kann man fundiert sagen, welche weitere Vorgehensweise Sinn hat. Tacho 90 bei 60 werden netto möglicherweise in einem Bereich liegen, wo sich das Bezahlen eher lohnt, als 3 Jahre nur mit erhöhtem Risiko in die Schweiz einreisen zu können. Also warte erstmal ab, ob überhaupt Post kommt und was dem Halter darin vorgeworfen wird und dann meldest Du Dich hier wieder BEVOR Du etwas unternimmst. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted July 20, 2011 Report Share Posted July 20, 2011 Wo kommt denn plötzlich die Erzwingungshaft her?Von mir,war gedanklich im guten alten Germanien, nicht bei den Helvetier. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
asco 0 Posted July 20, 2011 Author Report Share Posted July 20, 2011 ok danke, ich werde mich dann hier nochmals melden sobald ich post bekomme Quote Link to post Share on other sites
Einbauprofi 1 Posted July 21, 2011 Report Share Posted July 21, 2011 ok danke, ich werde mich dann hier nochmals melden sobald ich post bekomme ... und dann können wir vielleicht auch auflösen wo das Ganze passierte.Und ev. die Messung bzw. deren Standort und die Beschilderung etwas durchleuchten.... Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted July 26, 2011 Report Share Posted July 26, 2011 Ich würde nicht darauf vertrauen, dass automatisch gelöscht wird, sondern nach Eintritt der Verjährung um schriftliche Bestätingung bitten. guter hinweis. Anders als vllt. in Deutschland tritt die Ersatzhaft an die Stelle der Busse, daher auch ihr Name. Nach Vollzug der Ersatzhaft ist die Busse erledigt. das ist zwar richtig. in meinem fall wurden mir aber trotzdem weiter gebühren in rechnung gestellt, die ich zahlen sollte. allerdings kamen danach keine weiteren mahnungen mehr. In dem letzten mir bekannten Fall wurde die Busse erst nach beharrlicher Nichtzahlung in Ersatzhaft umgewandelt, diese errechnet und dem Betroffenen mitgeteilt. Das ist schon deshalb so, weil die Umwandlung einer rechtskräftigen Verfügung bedarf. hmm, ich wurde ja vor 2 jahren 2 mal geblitzt. einmal in der nähe von basel und einmal in der nähe von solothurn(?). ich bekam aber glaube ich nur von der sache von basel die mitteilung dass das bussgeld in ersatzhaft umgewandelt wurde. kann ich davon ausgehen, dass es in der anderen sache dann nicht erfolgt ist? muss mir das zwingend mitgeteilt werden? Quote Link to post Share on other sites
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