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Nicht Richtig Montierte Verkehrsschilder


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Hallo an alle!

 

Ich möchte nur kurz fragen, ob Verkehrsschilder jeglicher Art auch dann noch Gültigkeit besitzen, wenn sie falsch montiert worden sind.

 

Ich sah beispielsweise vor kurzem ein "gedrehtes" Einbahnstraßenschild (zeigte direkt auf den Asphalt) oder ein umgekehrt aufgestelltes Gefahrenschild ("Vorfahrt gewähren").

 

Klar weiß ich, wie die Schilder eigentlich hätten aussehen müssen, es geht mir nur darum, ob ich im Falle einer Missachtung der Schilder mit einer Strafe zu rechnen hätte.

 

Danke für aufklärende Antworten!

 

Gruß und allen eine schöne neue Woche,

 

Etrilles

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Wenn das Schild als solches zu erkennen ist gilt es auch. Im Winter kommt es z. B. immer wieder vor dass die Schilder zugeschneit sind. Bei Ortskenntnis geht man davon aus, dass man das Tempolimit kennt, wenn es nicht zu lesen ist. Ein Stoppschild gilt auch dann, wenn nur die 8 Ecken zu sehen sind.

 

Falls das falsch montierte Schild nicht zu interpreteren ist, dann kann es natürlich keine Anwednung finden.

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Wobei man auch immer die spezielle Situation beachten muss: auf der BAB gibt es manchmal quer gestellte Schilder mit Tempolimits, die nur zeitweise um 90 Grad gedreht werden und somit sichtbar sind = gültig sein sollen. Für mich macht es z.B. das schwierig für den VT, sämtliche Schilder in jeder Situation richtig zu interpretieren.

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Ein auf den Asphalt weisendes Einbahnstrassenschild würde ich persönlich generell nicht beachten. Schließlich fahre ich Auto und keinen Tunnelbohrer. Habe ich keine Ortskenntnis und fahre anschließend verbotswidrig in die Einbahnstrasse ein müsste ich erst einmal darauf hingewiesen werden, daß ich mich irre. Wenn mich in dem Fall der nette Polizist gebührenpflichtig verwarnen möchte kann ich ihm ja das defekte Verkehrsschild zeigen. Danach bin ich in Gottes Hand.

 

Beim umgedrehten Gefahrenstellenschild würde ich auf jeden Fall erhöhte Vorsicht walten lassen. Kann ja sein, daß die Vorfahrt einer einmündenden Straße vorübergehend (nach Unfall oder Schilderdiebstahl oder so) auf diese Art geregelt werden muss. Und wenn weit und breit keine Straße zu erkennen ist bin ich auf jeden Fall an besagter Stelle langsam gefahren. ==> Ziel erreicht.

 

Die Frage nach der Gültigkeit würde ich daher mal so beantworten: Gültig nein, aber Aufmerksamkeit erhöhen ja.

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Wieso sollten sie denn nicht gültig sein? Die werden ja nicht absichtlich falsch montiert oder gar ummontiert wenn sie die Gültigkeit verlieren. Es kann ja immer auch Vandalismus hinter so einer Sache stecken. Und man will ja hinterher nicht den dämlichen Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" über sich ergehen lassen müssen. Also würde ich es einfach beachten.

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Ein auf den Asphalt weisendes Einbahnstrassenschild würde ich persönlich generell nicht beachten. Schließlich fahre ich Auto und keinen Tunnelbohrer. Habe ich keine Ortskenntnis und fahre anschließend verbotswidrig in die Einbahnstrasse ein müsste ich erst einmal darauf hingewiesen werden, daß ich mich irre. Wenn mich in dem Fall der nette Polizist gebührenpflichtig verwarnen möchte kann ich ihm ja das defekte Verkehrsschild zeigen. Danach bin ich in Gottes Hand

Wenn Du das auf den Asphalt weisende Einbahnstrassenschild siehst, befindest Du Dich eigentlich an der richtigen Stelle,

um in die Einbahnstrasse einzufahren. Warum sollte Dich da ein Polizist anhalten?

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  • 2 weeks later...
Ein auf den Asphalt weisendes Einbahnstrassenschild würde ich persönlich generell nicht beachten. Schließlich fahre ich Auto und keinen Tunnelbohrer. Habe ich keine Ortskenntnis und fahre anschließend verbotswidrig in die Einbahnstrasse ein müsste ich erst einmal darauf hingewiesen werden, daß ich mich irre. Wenn mich in dem Fall der nette Polizist gebührenpflichtig verwarnen möchte kann ich ihm ja das defekte Verkehrsschild zeigen. Danach bin ich in Gottes Hand

Wenn Du das auf den Asphalt weisende Einbahnstrassenschild siehst, befindest Du Dich eigentlich an der richtigen Stelle,

um in die Einbahnstrasse einzufahren. Warum sollte Dich da ein Polizist anhalten?

 

Besteht eventuell die Möglichkeit, das @Mephisto das Schild "Verbot der Einfahrt", weisser Balken auf rotem Grund, meint?

 

Da dieses imho sehr charakteristisch ist, sehe ich keinen Grund zur Veranlassung, an der Gültigkeit zu zweifeln. Auch wenn das Schild (nicht der ganze Mast) 90° gedreht ist.

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