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Knöllchen Und Abgeschleppt Bei Zweifelhafter Beschilderung


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Hallo,

 

am vergangenen Donnerstag wurde mein Fahrzeug von einem öffentlichen Parkplatz abgeschleppt. Das Auto wurde durch den Abschlepper an einen anderen Parkplatz versetzt, wo ich es ohne Zahlung wegnehmen konnte.

 

Ein paar Fotos des "Tatorts" habe ich hier hochgeladen:

 

http://www.abload.de/gallery.php?key=7MTCZ6Sf

 

Wie man sieht, befindet sich dort ein Verkehrzeichen 239 - ein Missachten dieses wurde mir auch zur Last gelegt (30€). Die Beschilderung ist meiner Meinung nach nicht eindeutig, da dieses Verkehrzeichen sowohl rechts als auch links stehen darf. Rechts vom Schild befindet sich eine Promenade, links diese ca. 3m breite Zufahrt, die ich nutzte um auf den Parkplatz zu gelangen. Abgeparkt war das Auto auf der Seite zum Wasser, direkt vor der Leitplanke auf den gekennzeichneten Parkflächen. Wie sieht es nun aus?

 

Es handelt sich laut Schild maximal um einen Fußgängerstreifen, nicht um eine Fußgängerzone. Das Überfahren eines Fußgängerstreifens ist zulässig.

 

Das Berufen auf die Halterhaftung bringt nicht viel, da die Abschleppkosten ja trotzdem zu zahlen wären.

 

Lohnt es sich, gegen den noch zu erwartenden Bescheid vorzugehen? Meine Rechtsschutzversicherung übernimmt leider keine Parkdelikte.

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Ja, auch Mainz braucht Geld :mecker:

 

Meiner Meinung nach hättest Du das Areal nicht mit einem KFZ befahren dürfen.

Die Beschilderung gilt (für mich zumindest) zweifelsfrei für die Zufahrt zu diesem Areal.

Die eingezeichneten Parkflächen stammen noch aus einer früheren Zeit.

 

Nicht umsonst ist direkt neben dran eine kostenpflichtige Tiefgarage :mecker:

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Meiner Meinung nach hättest Du das Areal nicht mit einem KFZ befahren dürfen.

 

So ganz eindeutig ist das aber nicht, daß sich das VZ239+ZZ nicht (oder nicht nur) auf die rechts davon befindliche breite Uferpromenade beziehen soll :mecker:

Ich sags mal so: Du magst recht haben, aber wenn ich mir die baulichen Gegebenheiten so ansehe,

sagt mir mein (ich hoffe) vernünftiger Verstand, dass die Beschilderung nicht (nur) für die Fußgängerpromenade,

sondern auch für die Zufahrt zu dem Areal gilt.

 

Ich kenne die Örtlichkeit, bin deshalb vielleicht etwas voreingenommen :mecker:

 

Vielleicht gilt das Schild ja auch für beides? Für die Fußgängerpromenade und das Areal? :mecker:

 

Der TE kann ja mal Einspruch mit seiner Begründung einlegen und berichten, wie die Sache ausgegangen ist.

Wenn er Erfolg hat, parke ich auch in Zukunft dort und spare mir die Parkhausgebühren direkt nebenan :mecker:

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:mecker:

c.s.

Bei deinem Fall könnte man auf einen Seitenstreifen schließen. Beim TE dürfte der Bordstein auf Höhe des Schildes locker 10 cm betragen.

 

 

VwV-StVO zu Zeichen 239 Fußgänger:

Der Klarstellung durch das Zeichen bedarf es nur dort, wo die Zweckbestimmung des Straßenteils als Gehweg sich nicht aus dessen Ausgestaltung ergibt. Soll ein Seitenstreifen den Fußgängern allein vorbehalten werden, so ist das Zeichen zu verwenden.

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Beim TE dürfte der Bordstein auf Höhe des Schildes locker 10 cm betragen.

 

Der wird im weiteren Verlauf des Rheinufers noch weitaus höher - und ist dort IIRC (!!!) beidseitig mit der gezeigten Schilderkombi versehen. Ein Grund mehr anzunehmen, diese könne sich selbstverständlich nicht auf die Zufahrt zu den markierten Parkflächen beziehen :mecker:

 

 

lg

c.s.

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Ich wollte mich auch nicht wirklich zum Fall des TE äußern, sondern nur klarstellen warum man bei dir auf der Straße weiter fahren darf :mecker: Bei dir ergibt sich dann ein Parkverbot auf dem Seitenstreifen. Was ohne dieses Schild nicht vorhanden wäre. :mecker:

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Hallo und danke für die Antworten!

 

Ich bin leider kein Fachmann, was Verkehrsrecht ansich betrifft und habe daher keine Ahnung, was der Bordstein mit der Bedeutung des Schilds zu tun hat. Meiner Auffassung nach gilt dieses Schild (maximal) als Streifen für den Einfahrtsbereich, meinetwegen auch entlang der eigentlichen Promenade, die jedoch dort einen steigenden Höhenunterscheid von Schätzungweise bis zu einem Meter aufweist. Ich habe nicht in diesem Zufahrtsbereich geparkt, sondern viel weiter Richtung Ufer, so dass ein "Streifen" keinesweg von mir beparkt wurde - wenn es ihn dort überhaupt geben soll.

 

Hätte dort ein Schild gestanden, wie Bonsai-Brummi hier netterweise verlinkt hat, wäre es auch eindeutig. Ebenso z.B. ein Schild "Einfahrt verboten" - oder ein Pömpel.

 

Ich komme aus Berlin und bin ortsfremd. Da zum Zeitpunkt meines Parkens bereits ca. 15min vergeblich mit der Suche verstrichen waren (entweder Anwohnerplätze oder nur max. Parkdauer 2h) fand ich dann endlich diesen Parkplatz (Parkmarkierungen? Ja), wo auch mindestens 10-15 andere Fahrzeuge parkten.

 

Am nächsten Morgen war jedoch die Überraschung groß. Zeitgleich traf noch eine Dame ein, deren Auto auch entführt wurde. Handynummer haben wir ausgetauscht.

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...nur klarstellen warum man bei dir auf der Straße weiterfahren darf :mecker:

 

Und hier?

 

http://img23.imageshack.us/img23/5838/radweg70wndbersicht.th.jpg

 

Uploaded with ImageShack.us

 

Die Linie, die mutmaßlich den Radstreifen abgrenzt, ist deutlich schlechter sichtbar als die alten Parkmarkierungen am Rheinufer - wenn man diese also an ihrem Zustand als irrelevant erkennen soll, zeigt das Bild nix anderes sein als einen tempolimiterten Radweg... :mecker:

 

 

lg

c.s.

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Und hier?

Da haben die vergessen das Zeichen 237 zu demontieren. Oder der Auftrag an den Bauhof ist nicht Zeitnah erfolgt oder irgendwelche bürokratischen Zwischenwege wurden noch nicht überwunden.

 

einen tempolimiterten Radweg
Da gebe ich dir recht! Allerdings gilt das Tempolimit für alle VT. Also nicht nur für Radfahrer :mecker:
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Da haben die vergessen das Zeichen 237 zu demontieren.

 

Keineswegs :mecker:

 

Nachdem das Bild schon mal zur allgemeinen Belustigung :mecker: im VP zu sehen gewesen ist, hat man unverzüglich geeignete Maßnahmen eingeleitet:

 

http://img825.imageshack.us/img825/993/radweg70wndneu.th.jpg

 

Uploaded with ImageShack.us

 

Allerdings gilt das Tempolimit für alle VT. Also nicht nur für Radfahrer :mecker:

 

Richtig - aber alle anderen durften bis zur Neugestaltung dort gar nicht fahren, jedenfalls wenn man aus solchen kaum noch erkennbaren Markierungsfragmenten auf deren Ungültigkeit schließen soll. Soll man die aber ungeachtet ihres jämmerlichen Zustandes für gültig halten, hat der TE dort am Rheinufer völlig zu recht Parkplätze gesehen :mecker:

 

 

lg

c.s.

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  • 7 months later...

Hallo,

 

ich darf euch mitteilen, dass nach einschalten eines Anwalts der Sachverhalt eingestellt wurden. Die Stadt hält es offenbar nicht für nötig, es auf einen Rechtsstreit und damit eine in Folge eindeutige Beschilderung ankommen zu lassen, sondern verdient lieber weiter mit den zahlenden Verkehrsteilnehmern, die sich nicht wehren möchten oder können.

 

Gruß,

Robbib

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....der Sachverhalt eingestellt wurden.....

@robbib: :schreck: .

 

Besten Dank für das Feedback. Nur wer sich wehrt, kommt zu seinem Recht bzw. wenigstens zu einer - für die Behörden billigen - Einstellung. Der Rest der sich nicht Wehrenden wird gnadenlos abgezockt.

:whistling:

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