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Robbib

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  1. Hallo, ich darf euch mitteilen, dass nach einschalten eines Anwalts der Sachverhalt eingestellt wurden. Die Stadt hält es offenbar nicht für nötig, es auf einen Rechtsstreit und damit eine in Folge eindeutige Beschilderung ankommen zu lassen, sondern verdient lieber weiter mit den zahlenden Verkehrsteilnehmern, die sich nicht wehren möchten oder können. Gruß, Robbib
  2. Hallo und danke für die Antworten! Ich bin leider kein Fachmann, was Verkehrsrecht ansich betrifft und habe daher keine Ahnung, was der Bordstein mit der Bedeutung des Schilds zu tun hat. Meiner Auffassung nach gilt dieses Schild (maximal) als Streifen für den Einfahrtsbereich, meinetwegen auch entlang der eigentlichen Promenade, die jedoch dort einen steigenden Höhenunterscheid von Schätzungweise bis zu einem Meter aufweist. Ich habe nicht in diesem Zufahrtsbereich geparkt, sondern viel weiter Richtung Ufer, so dass ein "Streifen" keinesweg von mir beparkt wurde - wenn es ihn dort überhaupt
  3. Hallo, am vergangenen Donnerstag wurde mein Fahrzeug von einem öffentlichen Parkplatz abgeschleppt. Das Auto wurde durch den Abschlepper an einen anderen Parkplatz versetzt, wo ich es ohne Zahlung wegnehmen konnte. Ein paar Fotos des "Tatorts" habe ich hier hochgeladen: http://www.abload.de/gallery.php?key=7MTCZ6Sf Wie man sieht, befindet sich dort ein Verkehrzeichen 239 - ein Missachten dieses wurde mir auch zur Last gelegt (30€). Die Beschilderung ist meiner Meinung nach nicht eindeutig, da dieses Verkehrzeichen sowohl rechts als auch links stehen darf. Rechts vom Schild befindet sic
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