nubiracdx 1 Posted February 12, 2011 Report Share Posted February 12, 2011 Hallo, folgendes Problem. Ich wollte aus einem Grundtück auf eine schmale öffentl. Strasse ausfahren und ein von rechts kommender Autofahrer hat stark abgebremst. Obwohl ich angehalte und die vorfahrt gewährt habe meinte er, ich wäre zu schnell an die Ausfahrt gefahren un d hätte ihn irretiert. Liegt hier schon eine Vorfahrtsmißachtung mit eventueller Gefährdung und Nötigung vor? Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted February 12, 2011 Report Share Posted February 12, 2011 Hallo, folgendes Problem. Ich wollte aus einem Grundtück auf eine schmale öffentl. Strasse ausfahren und ein von rechts kommender Autofahrer hat stark abgebremst. Obwohl ich angehalte und die vorfahrt gewährt habe meinte er, ich wäre zu schnell an die Ausfahrt gefahren un d hätte ihn irretiert. Liegt hier schon eine Vorfahrtsmißachtung mit eventueller Gefährdung und Nötigung vor? Gefährdung kann sein, Nötigung sehe ich bei Fahrlässigkeit nicht. Oder war es "Absicht"??? Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted February 12, 2011 Report Share Posted February 12, 2011 Das nennt sich nach Bußgeldkatalog "Als Wartepflichtiger an eine bevorrechtigte Straße nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren" Regelsatz 10.- , mehr als 20.- sollte da auch bei dieser "Gefährung" des Schreckhaften nicht drohen. Ich tippe auch eher darauf, dass der sich weniger erschreckt hat, sondern mehr das Bedürfnis verspürte dich zu belehren Quote Link to post Share on other sites
rponline 20 Posted February 19, 2011 Report Share Posted February 19, 2011 Ich tippe auch eher darauf, dass der sich weniger erschreckt hat, sondern mehr das Bedürfnis verspürte dich zu belehren Manchmal kommt in solchen Fällen übrigens noch der Straftatbestand Beleidigung hinzu. :-) Quote Link to post Share on other sites
Highspeedbiker 1 Posted February 26, 2011 Report Share Posted February 26, 2011 Hi, die Frage ist doch weniger ob es eine Gefährdung oder Nötigung war, die Frage ist doch - kann es der "erschrockene VT" beweisen? Laut der Schilderung eher nicht! Ergo, Gegenanzeige wegen Vortäuschen einer Straftat, gegen den Kläger. GrußHighspeedbiker Quote Link to post Share on other sites
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