315 0 Posted October 20, 2010 Report Share Posted October 20, 2010 Hallo, wie die Überschrift schon sagt, habe ich einen Bußgeldbescheid in einem Umschlag ohne Datum und Unterschrift erhalten. Auf dem gelben Umschlag im Feld "Zugestellt am" ist lediglich ein "Deutsche Post" Aufkleber, aber weder Datum noch Unterschrift. Bringt mir das eventuell irgendwelche Vorteile? Kann ich behaupten dieses Schreiben nicht bekommen zu haben? Anderer Punkt. Es wurde mit Laser gemessen. Der Beamte sagte: "Hier am Gerät sehen Sie die Geschwindigkeit, damit Sie sehen, dass Alles seine Richtigkeit hat." Ja toll, da steht ne Zahl und das war's. Woher soll ich wissen, dass die stimmt, dass nicht ausversehen auf ein anderes Auto geziehlt wurde, dass das Gerät richtig geeicht war? Vielen Dank315 Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted October 20, 2010 Report Share Posted October 20, 2010 Kann ich behaupten dieses Schreiben nicht bekommen zu haben?Behaupten kannst du das natürlich. So wie man fast alles, sogar straffrei behaupten kann. Ob dir diese Behauptung etwas bringt steht natürlich auf einem anderen Blatt:Der Zusteller füllt für die Postzustellungsurkunde auch einen Zettel aus, der der ausstellenden Behörde zugeht und als Zustellnachweis dient. Ist dieser korrekt ausgefüllt wird dir wohl niemand deine Behauptung glauben. Es wurde mit Laser gemessen. Der Beamte sagte: "Hier am Gerät sehen Sie die Geschwindigkeit, damit Sie sehen, dass Alles seine Richtigkeit hat." Ja toll, da steht ne Zahl und das war's. Woher soll ich wissen, dass die stimmt, dass nicht ausversehen auf ein anderes Auto geziehlt wurde, dass das Gerät richtig geeicht war?Weil du dem Beamten vertraust... Wenn du ihm nicht vertraust weißt du es nicht. Ob du es weißt ist aber für die Konsequenzen herzlich egal, es reicht im Endeffekt wenn ihm vor Gericht geglaubt wird. Und das ist meist der Fall. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted October 20, 2010 Report Share Posted October 20, 2010 Hallo,dringend (!!!) den Umschlag aufbewahren.Wenn sich die Rechtsprechung nicht grundlegend geändert hat, muss das Datum der Zustellung nicht nur auf der Urkunde sondern auch auf dem Umschlag vermerkt sein - ansonsten liegt keine ordnungsgemäße Zustellung vor.(nein - ich habe den Kommentar nicht hier, kann also keine Quelle nennen) Vielleicht meldet sich ja noch jemand, der das kann. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 20, 2010 Report Share Posted October 20, 2010 Kann ich behaupten dieses Schreiben nicht bekommen zu haben?Behaupten kannst du das natürlich. So wie man fast alles, sogar straffrei behaupten kann. Ob dir diese Behauptung etwas bringt steht natürlich auf einem anderen Blatt:Der Zusteller füllt für die Postzustellungsurkunde auch einen Zettel aus, der der ausstellenden Behörde zugeht und als Zustellnachweis dient. Ist dieser korrekt ausgefüllt wird dir wohl niemand deine Behauptung glauben.Nicht ganz, der BGB wird mittels Postzustellungsauftrag (PZA) versandt. Dem PZA ist eine Postzustellungsurkunde (PZU) beigelegt. Diese PZU geht dann zurück an die Behörde, damit diese den Zugang und damit die Bekanntgabe dokumentieren kann. Hallo,dringend (!!!) den Umschlag aufbewahren.Solche Sachen sollte man IMMER aufbewahren und nicht nur hier in dem speziellen Fall. Quote Link to post Share on other sites
315 0 Posted October 20, 2010 Author Report Share Posted October 20, 2010 Hallo,dringend (!!!) den Umschlag aufbewahren.Wenn sich die Rechtsprechung nicht grundlegend geändert hat, muss das Datum der Zustellung nicht nur auf der Urkunde sondern auch auf dem Umschlag vermerkt sein - ansonsten liegt keine ordnungsgemäße Zustellung vor.(nein - ich habe den Kommentar nicht hier, kann also keine Quelle nennen) Vielleicht meldet sich ja noch jemand, der das kann.Hat jemand anders ne Quelle dazu? Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.