orobie 0 Posted July 26, 2010 Report Share Posted July 26, 2010 Guten Tag liebe Forumsleser, in meinem Zeugenfragebogen vom 22.07.2010 steht unter anderem: Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von 148 km/h den erforderlichen Abstand von 61,60 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug 33,0 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Nach meiner Kenntnis beträgt der Abstand bei 148 km/h aber 74,00 m, also halber Tacho. Ist das ganze für das anschließende Bußgeldverfahren relevant und welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich? Wenn der erforderliche Abstand tatsächlich 61,60 m betrug kann ich unmöglich 148km/h gefahren sein, oder doch? Im voraus vielen Dank für eure Beiträge. Quote Link to post Share on other sites
vmaxlimbo 0 Posted July 26, 2010 Report Share Posted July 26, 2010 Bei 148 km/h drohen folgende Strafen: Ab 37 m Abstand: 35 Euro.Weniger als 37 m Abstand: 100 Euro und 2 Punkte.Weniger als 29.6 m Abstand: 180 Euro und 3 Punkte.Weniger als 22.2 m Abstand: 240 Euro, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.Weniger als 14.8 m Abstand: 320 Euro, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot.Weniger als 7.4 m Abstand: 400 Euro, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot. http://www.bussgeldkataloge.de/abstandtext.php Sind Dir 100 Euro und 2 Punkte als Hauptgewinn angeboten worden? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted July 26, 2010 Report Share Posted July 26, 2010 Der erforderliche Abstand wird mittels desjenigen Weges berechnet, den man in 1,5 Sekunden zurücklegt. Also bei 148 km/h die aufgeführten 61,6 Meter. Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted July 26, 2010 Report Share Posted July 26, 2010 Sind Dir 100 Euro und 2 Punkte als Hauptgewinn angeboten worden?Wohl kaum:in meinem Zeugenfragebogen Ansonsten stimme ich Gast225 zu. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted July 27, 2010 Report Share Posted July 27, 2010 in meinem Zeugenfragebogen vom 22.07.2010 steht unter anderem:[....] Ist das ganze für das anschließende Bußgeldverfahren relevant und welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich?Fuer das anschliessende Bussgeldverfahren ist von hoechster Wichtigkeit, wer da gefahren ist und ob es ihm - oder ihr - nachgewiesen werden kann. Du solltest dich vielleicht mehr auf diesen Fakt konzentrieren? Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.