NotBadFred 0 Posted February 2, 2010 Report Share Posted February 2, 2010 Hallo zusammen, kurze Frage zum Thema "Müssen Knöllchen aus Österreich gezahlt werden bzw was ist das Risiko wenn man nicht zahlt": Ich habe ein 70 € ticket aus Österreich vor kurzem bekommen mit dem Hinweis doch in den nächsten 4 Wochen zu bezahlen.Ich frage mich nun ob ich zahlen muss oder nicht bzw. ob die deutschen Behörden das Protokoll bzw. die Zahlung im Fall einfordern/eintreiben werden. Soweit ich mitbekommen habe bin ich doch noch dazu von hinten - also ohne das der Fahrer zu erkennen ist -geblitzt worden was ja in Deutschland Stichwort "wer ist gefahren" so nicht rechtens ist soweit ich dass in Erinnerung habe. Ich denke also ich zahle nicht und das einzige Risiko sehe ich falls ich im Ösi Land nochmal in absehbarer Zeit mit der Polizei o.ä. in Berührung käme dann wird's natürlich unangenehm und teurer.... Hat hier jemand eine klare Meinung bzw. Erfahrungswerte? Besten Dank für Eure kurze Hilfe! Quote Link to post Share on other sites
Raserfan 2 Posted February 3, 2010 Report Share Posted February 3, 2010 Mit Österreich gibts doch schon eiwg Abkommen das das eingetrieben wird In A würde ich zahlen Quote Link to post Share on other sites
muniX089 63 Posted February 3, 2010 Report Share Posted February 3, 2010 Wenns von hinten war kannst du allerdings dafür sorgen dass nicht eingetrieben wird. Widerspruch mit der Bitte um ein Frontfoto, nach dem zweiten Schreiben. Quote Link to post Share on other sites
a_v_s 0 Posted February 3, 2010 Report Share Posted February 3, 2010 Wennst a Pech hast kriegst dann wirklich eins von vorne! Dann schauts bled aus Ich würd die 70 Eier zahln und als Lehre abhaken. So viel is auch wieder nicht ... für geschätze > 30km/h zu schnell! Bis 30 kostets nur 50 ... aus eigener Erfahrung Quote Link to post Share on other sites
Guest ance Posted February 6, 2010 Report Share Posted February 6, 2010 Ich nehme an Anonymverfügung? Dann könntest du schon noch etwas pokern ... Quote Link to post Share on other sites
jeanbaer 0 Posted February 10, 2010 Report Share Posted February 10, 2010 wann hast du die übertretung begangen? wenn es einige zeit her ist kannst du folgendes machen, einmal einspruch machen (ohne begründung)dann kommt ein schreiben wo du dich für den einspruch rechtfertigen musstauf das antwortest du dass du nicht gefahren bist, mehr nichtdann kommt eine lenkererhebung wo du einen bekannten angibstwenn jetzt 6 monate vergangen sind ist das ganze verjährt und der bekannte bekommt gar kein schreiben mehrdenn innerhalb von 6 monaten muss das verfahren gegen den lenker eröffnet werden (da zählt der zustellversuch, also nicht abholen von der post zählt nicht) wichtig ist das du immer die 14 tage einspruchfrist einhaltest (es zählt der poststempel des einschreibens) Quote Link to post Share on other sites
dcberger 0 Posted February 10, 2010 Report Share Posted February 10, 2010 Vergiss den den ganzen Schmarren mit dem Einspruch, die Öschirichter verdonnern Dich schneller als Du schaun kannst, die ganze Schose kostet gleich ein mehrfaches!Wenn Du nicht pünktlich zahlsz kommen gleich saftige Zuschläge drauf, weiß ich aus eigener bitterer Erfahrung. Quote Link to post Share on other sites
a_v_s 0 Posted February 16, 2010 Report Share Posted February 16, 2010 Vergiss den den ganzen Schmarren mit dem Einspruch, die Öschirichter verdonnern Dich schneller als Du schaun kannst, die ganze Schose kostet gleich ein mehrfaches!Wenn Du nicht pünktlich zahlsz kommen gleich saftige Zuschläge drauf, weiß ich aus eigener bitterer Erfahrung. Jaja der Unterschied zwischen Recht und Gerecht ... in diesen Fällen trifft dann zweiteres zu. Ist zwar nicht lustig wenn man blechen muss aber eine Exekutive die sich von den Bürgern verarschen läßt würde mir Angst machen Quote Link to post Share on other sites
stereonoise 0 Posted February 17, 2010 Report Share Posted February 17, 2010 Hab's an anderer Stelle geschrieben: Eine Anonymverfügung (50 EUR) ist bei mir auch ins Leere gelaufen. 2008 auf der Rückfahrt aus dem Urlaub sind wir gemessen worden. Wir wussten wirklich nicht mehr, wer zu dieser Stunde gefahren ist, meine Frau oder ich. Die Ösis wussten es auch nicht ... ^^ Quote Link to post Share on other sites
frankynight 0 Posted April 12, 2010 Report Share Posted April 12, 2010 Waren die 70 € für nicht eingehaltener Abstand, A14 KM 20,400? Quote Link to post Share on other sites
KillerBee825 6 Posted May 11, 2010 Report Share Posted May 11, 2010 "Knöllchen" aus Österreich müssen nicht unbedingt bezahlt werden, wenn beim Verfahren gegen deutsches Recht verstoßen werden würde:http://www.ftd.de/karriere-management/rech...e/50112775.html Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted May 11, 2010 Report Share Posted May 11, 2010 Wennst a Pech hast kriegst dann wirklich eins von vorne! Dann schauts bled aus Ich würd die 70 Eier zahln und als Lehre abhaken. So viel is auch wieder nicht ... für geschätze > 30km/h zu schnell! Bis 30 kostets nur 50 ... aus eigener Erfahrung also ich habe gestern für 29 km/h zu schnell (A9) eine anonymverfügung von 90,- euro bekommen. aber da ich den blitz gesehen habe, und der kam von hinten, zahle ich natürlich nicht. Quote Link to post Share on other sites
Guest ance Posted May 14, 2010 Report Share Posted May 14, 2010 also ich habe gestern für 29 km/h zu schnell (A9) eine anonymverfügung von 90,- euro bekommen. aber da ich den blitz gesehen habe, und der kam von hinten, zahle ich natürlich nicht. Bei erlaubtem Tempo IGL oder? Kommt mir sonst irgendwie teuer vor für die A9 (mein Zweitwohnsitz ) Quote Link to post Share on other sites
KillerBee825 6 Posted May 16, 2010 Report Share Posted May 16, 2010 also ich habe gestern für 29 km/h zu schnell (A9) eine anonymverfügung von 90,- euro bekommen. aber da ich den blitz gesehen habe, und der kam von hinten, zahle ich natürlich nicht. Sage ich ja:"Knöllchen" aus Österreich müssen nicht unbedingt bezahlt werden, wenn beim Verfahren gegen deutsches Recht verstoßen werden würde:http://www.ftd.de/karriere-management/rech...e/50112775.html Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted May 17, 2010 Report Share Posted May 17, 2010 Bei erlaubtem Tempo IGL oder? Kommt mir sonst irgendwie teuer vor für die A9 (mein Zweitwohnsitz ) IGL???ja, bei erlaubten 100. War in Steiermark. Ich fand den Betrag allerdings nicht übertrieben hoch, jedenfalls nach deutschen Maßstäben. Hier hätte es dafür ja schon Punkte gegeben.War übrigens ne stationäre Überwachung. Quote Link to post Share on other sites
a_v_s 0 Posted June 5, 2010 Report Share Posted June 5, 2010 IGL = Immissions Gesetz Luft Ist so ein Blödsinn den unsere Regierung durchgesetzt hat ... genauso wie damals die blöden Tagfahrlichtspielchen ... bis durch Statistiken eine Steigerung der angefahrerenen Radfahrer und Fußgänger nachgewiesen wurde ... beim "Feinstaub" sträuben sie sich aber noch gewaltig Man könnte fast annehmen die Vulkanasche kam aus Österreich aus der 100er Zone ... so ein Trara wird da gemacht! Durch dein "Rasen" produzierst Du viel zu viel Feinstaub (mein Benziner produziert eigentliche gar keinen Feinstaub maximal beim Bremsen) und deswegen wirst Du bestraft. Und fürs Überschreiten des Tempolimits auch noch so nebenbei! Im Grunde läuft ein IGL Vergehen auf den doppelten Satz hinaus! Man sollte sich aber allen ernstes Gedanken machen an Stellen an den die Einheimischen sich ans Limit halten wirklich vom Gas zu gehen (ist nur als Rat anzusehen). Gerade in Österreich hält sich sowieso keiner ans Limit (20+ gehen immer) aber wenn plötzlich alle wie die Vaserl fahren ... dann hats einen Grund Ich bin mir auch nicht sicher ob die blöden Spielchen mit "ich hab keine Ahnung wer gefahren ist" bei IGL Verstößen ziehen! Quote Link to post Share on other sites
Tom_ 30 Posted June 7, 2010 Report Share Posted June 7, 2010 IGL = Immissions Gesetz Luft achso Man sollte sich aber allen ernstes Gedanken machen an Stellen an den die Einheimischen sich ans Limit halten wirklich vom Gas zu gehen (ist nur als Rat anzusehen). Gerade in Österreich hält sich sowieso keiner ans Limit (20+ gehen immer) aber wenn plötzlich alle wie die Vaserl fahren ... dann hats einen Grund naja, wir waren auf dem weg in urlaub nach graz und wollten noch das hotelfrühstück mitnehmen. da muss man opfer bringen Ich bin mir auch nicht sicher ob die blöden Spielchen mit "ich hab keine Ahnung wer gefahren ist" bei IGL Verstößen ziehen! das hat nichts mit ziehen oder ähnlichem zu tun. in deutschland ist keine vollstreckung möglich, wenn der fahrer nicht identifiziert wird. das ganze ist nicht im einflussbereich der öster. behörden.aber wie schon geschrieben, ich finde die strafe im prinzip angemessen. aber solange es ein schlupfloch gibt, werde ich dies auch nutzen. Quote Link to post Share on other sites
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