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Kann Jemand Problemlos Punkte übernehmen?


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Hallo zusammen,

 

mein Auto ist auf den Namen meines Vaters zugelassen. Ich bin vor einem Monat geblitzt worden und mein Vater hat nun den Anhörungsbogen bekommen. 25 km/h zu schnell und 1 Punkt in Flensburg. Mein Vater hat bereits acht Punkte (einmal Ampel, Einzelpunkte wegen Geschwindigkeit und einmal 3 Punkte wegen Geschwindigkeit). Ich würde den Punkt ja übernehmen, ich bin ja Schuld. Meine Situation: Sechs Punkte: einmal vier wegen wenden auf einer Mobilkraftstraße mit durchgezogener Linie und zwei mal 1 Punkt wegen Geschwindigkeit. Der letztes Tatzeitpunkt war im Juli 2008. Somit würde ich doch im Juli 2010 alle Punkte gelöscht bekommen? (Oder zählt Tag der Rechtskräftigkeit?) Wäre es problematisch wenn jemand anders die Punkte übernimmt? Wird dies überprüft?

 

Vielen Dank

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Hi

wieso eigentlich der Aufstand - bleibt doch in der Familie :unsure: .

 

Juli 2010 alle Punkte gelöscht bekommen? (Oder zählt Tag der Rechtskräftigkeit?)
es gilt das Datum der Rechtskraft.

 

Wäre es problematisch wenn jemand anders die Punkte übernimmt? Wird dies überprüft?
"Der andere" muss sich selbst benennen. Ob das geprüft wird, hängt von der Behörde ab.

 

Gruß

HaweThie

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Ich dachte das wäre mittlerweile geändert (Laut Anwalt) das nicht der Tag Rechtskraft zählt sondern der Tag des Tatzeitpunktes. Okay dann wäre ich seit März 2009 ohne weitere Punkte, lohnt dann nicht mehr so dolle.

 

Selbst benennen heißt? Ich gebe ihn auf den Anhörungsbogen an?

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Laut Bußgeldrechner müsste ich ja 70 Euro + Gebühren zahlen. Da ich 2 Punkte wegen Geschwindikeit bereits habe und 4 Punkte wegen der Wenden-Angelegenheit könnte es also sein das ich einen höheren Betrag aufgebrummt kriege? Was wäre der Maximalbetrag?

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Das Wenden hat mit der Geschwindigkeit nichts zu tun, und ist daher für die Begründung einer Erhöhung nicht zu gebrauchen. Wegen der anderen Sache könnte eventuell eine "angemessene" Erhöhung vorgenommen werden. Konkretes läßt sich dazu nicht sagen; da müßte man Vergleichsfälle und Urteile im Gerichtsbezirk des Vorfalles recherchieren.

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Okay das waren auch nur zwei einzelne Punkte die ich wegen Geschwindigkeit bekommen habe und diese sind schon mehrere Jahre her. Mein Pech ist ja immer das ich neue Punkte bekomme wenn die 2 Jahres-Frist fast abgelaufen ist :unsure:

Angemessen heißt in diesem Fall? Bis zum doppelten, dreifachen? Bei der Wendesache habe ich ja leider auch eine Erhöhung von 180 auf 250 Euro erhalten weil ich schon Punkte hatte.

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@poldi: Dagegen hätte ich wegen des fehlenden Zusammenhangs aber Einspruch eingelegt. Nach spätestens 5 Jahren verjähren die Punkte aus den meisten Ordnungswidrigkeiten aber spätestens, egal ob noch etwas dazukam.

 

Bei einer einschlägigen Voreintragung vermute ich, daß es maximal beim ca. 1,5 fachen bleiben wird. Eine Verdoppelung erscheint mir unangemessen.

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