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Knolle In Der Schweiz


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Hallo Expärden,

 

mal angenommen man hat in der Schweiz einen Strafzettel bekommen (natürlich

nicht ich :-) wegen 9 km zu schnell --> 30 € und hat diesen nicht bezahlt

weil die Schweiz keine Vollstreckungsgewalt hat, jetzt aber mit Mahnbescheid

den vierfachen Betrag einfordert. Hat jemand den ihr kennt :-) (natürlich

nicht ihr) bereits ähnliche Erfahrungen gemacht und wißt ihr, ob sich durch

den Beitritt der Schweiz zum Schengener Abkommen hier an der

Vollstreckungsgewalt der Schweiz etwas ändert. Oder soll ich dem Temposünder

eher raten, daß er/sie das Knöllchen (mittlerweile ein Knollen) bezahlt.

 

Danke und viele Grüsse,

Adlereddy

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Hallo,

 

Schengener Abkommen hin oder her.

Wenn das Fahrzeug mit diesem Kennzeichen wieder in die Schweiz bewegt wird,

kann es Ärger geben. Nicht an der Grenze, aber u.U. bei 'ner allgemeinen Kontrolle.

k.A. wie lange so ein Delikt in der Schweiz ahndungsfähig bleibt.

 

Gruß,

AnReRa

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das kommt drauf an. wenn sich der fahrer einfach nicht meldet, dann wird er schuldig gesprochen - genau, wie wenn man auf einen AB nicht antwortet. danach handelt es sich nicht mehr um das verkehrsdelikt, sondern nur noch um die eintreibung der strafe. dies ist eine "normale" geldschuld und verjährt innert 10 jahren, wobei die verjährung mit jeder Mahnung unterbrochen wird.

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Hallo zusammen,

 

das Fahrzeug ist nicht mehr im Besitz des Temposünders. Er sagte mir, daß er gestern die erste Mahnung bekommen hat. Mittlerweile knapp 130 €.

Kann denn die Schweizer Behörde nun zur Deutschen Behörde gehen und die Einlösung der Strafe erwirken? Wenn ich es richtig verstehe, hat der 'Sünder' nur dann Strafe zu erwarten, wenn er in die Schweiz einreist und sie feststellen, daß er vor Jahren ein Bußgeldbescheid nicht bezahlt hat. Das würde dann nicht auf Grund des Kennzeichens gehen, sondern nur auf Grund des Namens und der Adressdaten, was aber schwierig sein dürfte. Oder bin ich da auf dem Holzweg.

Vielen Dank für eure Hilfe!!!!!!

 

Viele Grüsse,

Adlereddy

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naja, wenn du auf den AB nicht antwortest bekommst du einen BGB, und wenn der auch ohne einsprache verfällt, dann bist du schuldig. Im prinzip kann man sagen, dass in der CH einfach von anfang an BGBs verschickt werden, wobei die Behörde bei Verstössen ohne Fahrverbotsfolge kein Interesse hat, den Fahrer zu ermitteln (kein Punkte-System)

 

Hallo zusammen,

 

das Fahrzeug ist nicht mehr im Besitz des Temposünders. Er sagte mir, daß er gestern die erste Mahnung bekommen hat. Mittlerweile knapp 130 €.

Kann denn die Schweizer Behörde nun zur Deutschen Behörde gehen und die Einlösung der Strafe erwirken? Wenn ich es richtig verstehe, hat der 'Sünder' nur dann Strafe zu erwarten, wenn er in die Schweiz einreist und sie feststellen, daß er vor Jahren ein Bußgeldbescheid nicht bezahlt hat. Das würde dann nicht auf Grund des Kennzeichens gehen, sondern nur auf Grund des Namens und der Adressdaten, was aber schwierig sein dürfte. Oder bin ich da auf dem Holzweg.

Vielen Dank für eure Hilfe!!!!!!

 

Viele Grüsse,

Adlereddy

 

Bei einer Personenkontrolle wirds auffliegen, da dort der Ausweis ja überprüft wird. Mit dem Beitritt zu Schengen gibt es an der Schweizer Grenze aber keine flächendeckenden Personenkontrollen mehr, sondern nur noch Warenkontrolle. Erst bei Verdacht wird der Ausweis verlangt.

 

Bei einer Polizeikontrolle im Inland ist man aber ziemlich sicher geliefert.

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naja, wenn du auf den AB nicht antwortest bekommst du einen BGB, und wenn der auch ohne einsprache verfällt, dann bist du schuldig.

 

Das stimmt so nicht. Nur ein Beispiel: Ein AB kommt an die Dt. GmbH (Halter). Wir ignorierten diesen (und andere ABs) und haben nie wieder etwas gehört. In der Schweiz muss, wie in Deutschland auch, der FAHRER ermittelt werden. Die derzeitige Praxis bzw. Rechtsauslegung in der Schweiz, einfach BGBs "ins blaue hinein" an ggf. Unschuldige zu verschicken und diese somit zum Täter machen zu wollen, wird sich so nicht halten können - IMHO.

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Weils um keine Straftaten geht kann man hier eigentlich ganz offen schreiben.

 

Wenn du mit diesem Auto also nicht mehr in die Schweiz fährst ist die Chance gering erwischt zu werden, wirklich nur bei einer genauen Personenkontrolle. Wenn Inkassoschreiben kommen: ab in den Müll.

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Hallo,

 

Schengener Abkommen hin oder her.

Wenn das Fahrzeug mit diesem Kennzeichen wieder in die Schweiz bewegt wird,

kann es Ärger geben. Nicht an der Grenze, aber u.U. bei 'ner allgemeinen Kontrolle.

k.A. wie lange so ein Delikt in der Schweiz ahndungsfähig bleibt.

 

Gruß,

AnReRa

 

Da wäre ich vorsichtig, die Schweizer scannen die Nummernschilder an der Grenze, damit ist der Verdacht für eine Personenkontrolle da.

 

 

naja, wenn du auf den AB nicht antwortest bekommst du einen BGB, und wenn der auch ohne einsprache verfällt, dann bist du schuldig. Im prinzip kann man sagen, dass in der CH einfach von anfang an BGBs verschickt werden, wobei die Behörde bei Verstössen ohne Fahrverbotsfolge kein Interesse hat, den Fahrer zu ermitteln (kein Punkte-System)

 

Also doch keine Verkehrserziehung sondern reine Abzocke mit horrenden Bußgeldern.

 

Gruß

jr

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Also doch keine Verkehrserziehung sondern reine Abzocke mit horrenden Bußgeldern.

 

Gruß

jr

 

 

Wieso Abzocke?

 

in 99 % aller Fälle trifft´s doch eh den richtigen, denn daß angeblich ein anderer, nicht näher bekannter Mensch, mit dem Auto gefahren ist, ist doch (fast) immer eine Ausrede (Lüge). Kann man hier im Forum immer wieder nachlesen!!

 

lg aus Wien

 

Weinberg

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Wieso Abzocke?

 

in 99 % aller Fälle trifft´s doch eh den richtigen, denn daß angeblich ein anderer, nicht näher bekannter Mensch, mit dem Auto gefahren ist, ist doch (fast) immer eine Ausrede (Lüge). Kann man hier im Forum immer wieder nachlesen!!

 

Das ist aber trotzdem kein Grund, Unschuldige zu bestrafen. In dubio pro reo!

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Wieso Abzocke?

 

in 99 % aller Fälle trifft´s doch eh den richtigen, denn daß angeblich ein anderer, nicht näher bekannter Mensch, mit dem Auto gefahren ist, ist doch (fast) immer eine Ausrede (Lüge). Kann man hier im Forum immer wieder nachlesen!!

 

Das ist aber trotzdem kein Grund, Unschuldige zu bestrafen. In dubio pro reo!

 

Ich muss es vielleicht anders formulieren. Eigentlich ist eine Ordnungsbusse eher mit einem Verwarngeld vergleichbar, abgesehen von der höhe der Beträge. Es ist ein vereinfachtes Verfahren (steht auch so im Brief), bei dem der Lenker nicht erhoben wird und es keine Beweislast für den Staat gibt, dafür fallen keine Verwaltungskosten an. Das ist glaube ich beim deutschen Verwarngeld genau so. Man gibt dem Betroffenen also quasi die Chance, seine Schuld einzugestehen, und sich so die Verfahrenskosten zu sparen. Man könnte auch von einer "aussergerichtlichen Einigung" sprechen.

 

Das macht auch durchaus Sinn, weil bei den meisten Verkehrsstrafen stünden die Ermittlungskosten in keinem Verhältnis zu den Bussgeldern bzw. zum Verschulden. Etwas überspitzt gesagt ist es wie eine DNA-Analyse, weil jemand einen Kaugummi auf die Strasse gespuckt hat.

 

Der Beschuldigte hat aber immer das Recht, das sogenannte ordentliche Verfahren zu bekommen. Dann gibt es auch eine Anzeige gegen die Person, die Polizei stellt einem Richter die Fotos + allfällige andere Beweise zur Verfügung. Das ordentliche Verfahren wird auch dann eingeleitet, wenn man auf die Ordnungsbusse (vereinfachtes Verfahren / Verwarngeld) nicht eingeht bzw. nicht auf das Schreiben reagiert, denn dann muss der Staat seine Anzeige natürlich begründen und die Beweislast liegt bei ihm - soweit ich weiss genau so wie in D.

 

Das System ist also sehr ähnlich, wenn nicht sogar gleich, in der Theorie.

 

In der Praxis sind diese Bearbeitungsgebühren in der CH einfach nicht 25 Euro, sondern werden bei einem echten Gerichtsfall schnell ein paar hundert Franken teuer. Ausserdem ist die Verjährungsfrist 3 Jahre anstatt 3 Monate. Dadurch lassen sich die meisten Leute abschrecken, weil das Risiko-Profil anders aussieht als in D. Gerade bei einem Punkteverstoss kann ich das Katz- und Mausspiel mit der Behörde mehr oder weniger "ungestraft" spielen - es wird nicht teurer oder schlimmer, wenn sie mich doch erwischen. In diesem Beispiel hier sieht man schön, dass es in der CH anders ist. Die originale Strafe war 30 Euro, mit dem Gerichtskosten sind wir schon bei 120. Zieht man nun das Urteil nochmals weiter (Einspruch) und verliert erneut, sind wir wohl bald bei 300 Euro, also dem 10fachen des ursprünglichen Betrags. Man kann also entweder 30 Euro sparen, oder muss 270 drauflegen. In Deutschland sieht das anders aus, weil man auch im Fall des "erwischt werdens" genau gleich viel zahlt, als wenn mans von anfang an zugegeben hätte.

 

Meines Erachtens macht das System absolut Sinn - ich bin mir sicher, die Verwaltungskosten pro Verkehrsdelikt sind in der CH wesentlich geringer als in D, und können massiv besser auf die Täter abgewälzt werden, so wie es auch sein soll.

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Hallo zusammen,

 

meint ihr er soll jetzt die 120 € bezahlen und gut ist, oder er läßt es drauf ankommen und läßt sich einfach nicht mehr in der Schweiz blicken. Können sie ihm doch dann auch nichts anhaben, oder? Sollen doch die Eidgenossen Porto vergeuden und die Knolle ins zigfache steigern. Irgendwann werden sie es dann merken, daß keine Zahlung erfolgt.

Vielen Dank für die nützlichen Antworten.

 

Viele Grüsse

Adlereddy!

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Hallo zusammen,

 

meint ihr er soll jetzt die 120 € bezahlen und gut ist, oder er läßt es drauf ankommen und läßt sich einfach nicht mehr in der Schweiz blicken. Können sie ihm doch dann auch nichts anhaben, oder? Sollen doch die Eidgenossen Porto vergeuden und die Knolle ins zigfache steigern. Irgendwann werden sie es dann merken, daß keine Zahlung erfolgt.

Vielen Dank für die nützlichen Antworten.

 

Viele Grüsse

Adlereddy!

 

Wenn er sich nicht mehr blicken lässt, ist die Strafe nicht eintreibbar. Andernfalls kanns unangenehm werden, aber nichts, was nicht mit Geld lösbar wäre.

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