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Adlereddy

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  1. Hallo zusammen, meint ihr er soll jetzt die 120 € bezahlen und gut ist, oder er läßt es drauf ankommen und läßt sich einfach nicht mehr in der Schweiz blicken. Können sie ihm doch dann auch nichts anhaben, oder? Sollen doch die Eidgenossen Porto vergeuden und die Knolle ins zigfache steigern. Irgendwann werden sie es dann merken, daß keine Zahlung erfolgt. Vielen Dank für die nützlichen Antworten. Viele Grüsse Adlereddy!
  2. Hallo zusammen, das Fahrzeug ist nicht mehr im Besitz des Temposünders. Er sagte mir, daß er gestern die erste Mahnung bekommen hat. Mittlerweile knapp 130 €. Kann denn die Schweizer Behörde nun zur Deutschen Behörde gehen und die Einlösung der Strafe erwirken? Wenn ich es richtig verstehe, hat der 'Sünder' nur dann Strafe zu erwarten, wenn er in die Schweiz einreist und sie feststellen, daß er vor Jahren ein Bußgeldbescheid nicht bezahlt hat. Das würde dann nicht auf Grund des Kennzeichens gehen, sondern nur auf Grund des Namens und der Adressdaten, was aber schwierig sein dürfte. Oder bi
  3. Hallo Expärden, mal angenommen man hat in der Schweiz einen Strafzettel bekommen (natürlich nicht ich :-) wegen 9 km zu schnell --> 30 € und hat diesen nicht bezahlt weil die Schweiz keine Vollstreckungsgewalt hat, jetzt aber mit Mahnbescheid den vierfachen Betrag einfordert. Hat jemand den ihr kennt :-) (natürlich nicht ihr) bereits ähnliche Erfahrungen gemacht und wißt ihr, ob sich durch den Beitritt der Schweiz zum Schengener Abkommen hier an der Vollstreckungsgewalt der Schweiz etwas ändert. Oder soll ich dem Temposünder eher raten, daß er/sie das Knöllchen (mittlerweile ein K
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