Hallo zusammen, das Fahrzeug ist nicht mehr im Besitz des Temposünders. Er sagte mir, daß er gestern die erste Mahnung bekommen hat. Mittlerweile knapp 130 €. Kann denn die Schweizer Behörde nun zur Deutschen Behörde gehen und die Einlösung der Strafe erwirken? Wenn ich es richtig verstehe, hat der 'Sünder' nur dann Strafe zu erwarten, wenn er in die Schweiz einreist und sie feststellen, daß er vor Jahren ein Bußgeldbescheid nicht bezahlt hat. Das würde dann nicht auf Grund des Kennzeichens gehen, sondern nur auf Grund des Namens und der Adressdaten, was aber schwierig sein dürfte. Oder bi