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Als Deutscher Alkofahrt In A


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Hallo erstmal miteinader, Ich hoffe ich bin hier richtig und hab nichts überlesen (bei meinem Glück wird das aber wohl so sein)

 

Mein Kollege wurde letztens in Österreich bei einer Alkofahrt angehalten.

Er hatte gepustet 0,7. Da meinten die Beamten, das wird in Österreich x2 gerechnet Sprich 1,4%o im Endeffekt

(ist das normal? also nicht der Wert, sondern die Rechenweise)

 

Der Führerschein wurde eingezogen.

 

Weiterhin behauptet er er kann sich jetzt in Deutschland einen Ersatzführerschein ausstellen lassen, da er nur für Österreich gesperrt wird.

 

Also er ist Deutscher, mit deutschem FS und in Österreich das Vergehen begangen.

 

Hat mein Kollege recht, und bekommt er einen neuen, oder seinen alten mit einem vermerk?

 

Danke schonmal

 

MfG

Hans

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Er hatte gepustet 0,7. Da meinten die Beamten, das wird in Österreich x2 gerechnet Sprich 1,4%o im Endeffekt

(ist das normal? also nicht der Wert, sondern die Rechenweise)

Eine Konzentration von 0,7 mg/l Alkohol in der Atemluft entspricht näherungsweise einer Konzentration von 1,4 ‰ Alkohol im Blut.

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Zunächst wird auch in D der Wert mal 2 genommen, da die neuen Gerät einen anderen Wert, nämlich in mg/l.

 

Um daraus Promille zu erhalten, ist der Wert zu verdoppeln.

 

Den deutschen FS dürfen die eigentlich nicht behalten, da er Eigentum des dt. Staates ist und daher an diesen zurückgegeben werden muss. Das FV sollte daher in diesem vermerkt werden.

 

Ob deinem Kumpel auch in D was droht-hier wäre es ja, da über 1,1 Promille, ein Straftat-kann ich nicht sagen.

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Der Führerschein wurde eingezogen.

 

Weiterhin behauptet er er kann sich jetzt in Deutschland einen Ersatzführerschein ausstellen lassen, da er nur für Österreich gesperrt wird.

 

Einen "Ersatzführerschein" ausstellen lassen halte ich für eher nicht machbar :shutup: Was will er denn den deutschen Behörden erzählen wo der "alte" geblieben ist? Der FS wird mit Sicherheit den deutschen Behörden übermittelt. Natürlich nicht kommentarlos sondern mit einer "Schilderung" der Situation. Es handelt sich ja um eine Straftat die nach öst. Recht exekutiert (tolles Wort) wird.

 

 

Je nach Alkoholisierungsgrad kann es sich dabei um ein Vormerkdelikt (ab einem

Blutalkoholgehalt von 0,1 bzw. 0,5 Promille) oder um ein Führerscheinentzugsdelikt

(ab einem Blutalkoholgehalt von 0,8 Promille) handeln.

Die Verwaltungsstrafe liegt dabei zwischen 581,- Euro und 5.813,- Euro. Im

Wiederholungsfalle ist auch eine Freiheitsstrafe möglich.

 

 

Die Strafe wird natürlich über die deutschen Behörden eingetrieben. Fahrverbot f. Österreich gibt es natürlich auch. Ob die Deutschen die Alkifahrt einfach ignorieren hoffe ich nicht :130: Gut damals waren 0.8 Promille erlaubt. Bis dahin kriegt man auch keine ernsthaften Probleme mit unseren Gendarmen aber 1,4 :whistle:

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Ob die Deutschen die Alkifahrt einfach ignorieren hoffe ich nicht :shutup:

 

was heisst ignorieren? wenn der dafür in österreich bestraft wird, dann kann er nicht auch noch in D dafür bestraft werden.

was anderes wäre es gewesen wenn der wert >= 1.6 prom. gewesen wäre. dann hätte in D die verwaltungsbehörde eignungszweifel

geltend machen können und eine mpu anordnen können.

 

übrigens sieht man daran wieder so schön, wie schwachsinnig diese doppelte system des führerscheinentzugs durch den strafrichter und im

weiteren die mpu ist.

der führerschein wird vom richter entzogen, weil er der meinung ist dass der inhaber für einen gewissen zeitraum (sperrfrist) ungeeignet ist

ein kfz zu führen. woher dieser übrigens die weisheit nimmt, dafür 6 monate, 9,10 oder 12 monate festzulegen, bleibt mir immer noch ein rätsel.

jetzt könnte man ja denken wenn dieser zeitraum verstrichen ist, sollte der betrefende wieder geeignet sein. aber nein, ab 1.6 glaubt

man dem strafrichter nicht mehr in seiner allumfassenden weisheit, dass er weiss ob der betreffende jetzt wieder geeignet wäre. da muss

ein gutachter her. aha, aber warum dann die sperrfrist? das widerspricht sich doch. entweder sperrfrist, oder mpu. warum sollte nicht jemand

nach 6 monaten zur mpu gehen? wenn er gleich mit einer verhaltensänderung begonnen hat.....

aber nein, dann werden bei einer 12 mon. sperrfrist die ersten monate sowieso abgesessen, und in der letzten hälfte wird sich dann auf die mpu

vorbereitet, und das wars dann....

sorry, gehört ja nicht zum thema. es zeigt nur gerade an dem auslandsfall wie widersprüchlich das ganze ist

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