Guest --VT-- Posted August 13, 2003 Report Share Posted August 13, 2003 moin, bin gestern in meiner heimatstadt zum einkaufen gefahren und habe wie immer an der fahrbahnseite geparkt. bislang war dort immer freies parken, doch nun haben die wohl übers wochenende dort ein paar schilder (absolutes parkverbot, mit dem zusatz für feuerwehr im einsatz reserviert oder so) aufgestellt. leider habe ich die neuen schilder nicht bemerkt, habe mich also dort in eine lücke gestellt, wie bestimmt 10 weitere auch.gegen die schilder ist ja nix einzuwenden, denn wenn es wirklich mal brennt, käme die feuerwehr da echt schlecht ran.nach dem einkaufen hatte ich natürlich prompt ein ticket!!! die politessen leider schon weg.meine frage: ist das zulässig? erst schilder aufstellen und dann schon am nächsten oder übernächsten tag kassieren?? vor dem wochenende waren die schilder garantiert noch nicht da.kann ja von glück reden, daß die mich nicht auch noch abgeschleppt hat...kann man dagegen was machen? Quote Link to post Share on other sites
ts1 0 Posted August 13, 2003 Report Share Posted August 13, 2003 @--VT-- Imho beträgt die Vorwarnzeit 48 Stunden. Wenn Du dann noch rumstehst, haste halt Pech gehabt. Das gilt auch dann, wenn Dein Auto schon die ganze Zeit dort steht und Du im Urlaub bist. leider habe ich die neuen schilder nicht bemerkt, habe mich also dort in eine lücke gestellt, wie bestimmt 10 weitere auch.hilft also gar nichts. MfG Thomas Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted August 13, 2003 Report Share Posted August 13, 2003 Die "Vorwarnzeit" ist interessant für Fahrzeuge, die schon vor Aufstellung der Schilder dort standen. Werden neue Schilder aufgestellt, werden sie sofort gültig, stellt sich also jemand dorthin, nachdem die Schilder standen, kann er auch eine Knolle bekommen. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Achim 2 Posted August 14, 2003 Report Share Posted August 14, 2003 Die Vorwarnzeit beträgt 72 Stunden !!!! Quote Link to post Share on other sites
Multa 0 Posted August 14, 2003 Report Share Posted August 14, 2003 Die Vorwarnzeit beträgt 72 Stunden !!!!Tut mir leid, das ist falsch! Die Toleranzzeit beträgt nur 48 Stunden. Das machen auch die vier "!" nicht "richtiger". Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 14, 2003 Report Share Posted August 14, 2003 Die Vorwarnzeit beträgt 72 Stunden !!!!Tut mir leid, das ist falsch! Die Toleranzzeit beträgt nur 48 Stunden. Das machen auch die vier "!" nicht "richtiger".Dies ist falsch, da veraltete Rechtsprechung. Der BGH billigt 72 Stunden zu. siehe auch hier Thema war schon einmal Quote Link to post Share on other sites
Schwätzer 0 Posted August 15, 2003 Report Share Posted August 15, 2003 Servus, @--VT--:Schlage vor, Widerspruch einzulegen. Begründung:1. Dein KFZ stand bereits vor den Schildern da (Politesse wird sich normalerweise nicht erinnern wenn normales unauffälliges KFZ).2. Hinweiszettel waren nicht am Wagen als Du vorgestern nach dem Wagen gesehen hast.3. Gestern fiel Dir das Knöllchen auf und Du bist weggefahren. 4. Wenn man zu Fuß zum Wagen schaut, kann man die Schilder nicht sehen.5. Du bist keinesfalls bereit zu Zahlen .... Sollte eigentlich so durchgehen , Viel ErfolgSchwätzer Quote Link to post Share on other sites
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