Jump to content

Geschwindigkeitsübertretung Schweiz Mit Firmenwagen


Recommended Posts

Hallo zusammen,

 

vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen, damit ich (bzw. mein Arbeitgeber) jetzt keinen falschen Fehler machen ;-)

 

Tatbestand:

ich wurde Mitte August auf der Autobahn nähe Schaffhausen mit 88km/h geblitzt - erlaubt waren 60 km/h.

Nach Abzug der Tolerenz bleibt eine maßgebende Geschwindigkeit von 23km/h übrig.

 

Da es sich um einen Firmen-PKW handelte bekam nun mein Arbeitgeber Post von der Schaffhauser Polizei, mit dem ersuchen, die Personalien des Fahrers anzugeben.

 

Zitat Nummer 1:

Sollten Sie innert 10 Tagen nach Erhalt des Schreibens die benötigten Angeben nicht mitteilen, sehen wir uns gezwungen, diese durch die zuständigen Polzeiorgane bei Ihnen einholen zu lassen.

 

darunter Zitat Nummer 2:

Der verantwortliche Fahrzeuglenker wird später durch das Verkehrsstrafamt des Kantons Schaffhausen eine Strafverfügung erhalten.

 

 

Nun zu meinen Fragen:

Ich beabsichtige natürlich den Strafzettel nicht zu bezahlen und dementsprechend die nächsten 3 Jahre einen großen Bogen um die Schweiz zu machen.

 

Hat jedoch bei Nichtbezahlen mein Arbeitgeber irgendetwas zu befürchten???

a) wenn die Angaben gemacht werden oder

b) wenn diese erst gar keine Angaben machen

 

Komm ich überhaupt noch um die Zahlung herum, wenn mein Arbeitgeber erst mal meine Daten weitergegeben hat?

 

 

Zu welcher Vorgehensweise würdet ihr denn raten??

 

Besten Dank und viele Grüße,

 

Chrissle

Link to post
Share on other sites

Netto 23 km/h zu schnell bei :kopfschuettel: auf der Autobahn bedeutet eine Geldbusse von CHF 260,- (ca. EUR 163,-) ohne weitere Konsequenzen.

 

Warum die Schweizer hier den Fahrer wissen wollen, erschliesst sich mir nicht. In der Schweiz bekommt der Halter für ein soclhes Vergehen eine Rechnung und alle sind zufrieden. Ich stelle jedoch fest, dass auch schon die Deutsche Polizei um jeden Preis den Schweizer Fahrer ermitteln wollte, obwohl es sich um eine Überschreitung von <20 km/h Innerorts (plus Telefonieren während der Fahrt) handelte und schliesslich in nur EUR 35,- gipfelte.

 

Es will gut überlegt sein, ob es sich lohnt, die Schweiz drei Jahre zu meiden, um einer Zahlung von EUR 163,- zu entgehen.

Link to post
Share on other sites

schätze mal, das war keine autobhan (da es in schaffhausen afaik keine solche gibt), sondern eine autoSTRASSE. Ebenfalls ein grünes schild, ebenfall vignettenpflichtig, aber auf dem Schild ist ein Auto und nicht das typische 2 Spuren unter einer Brücke durch. Ausserdem ist die allgemeine Höchstgeschwindigkeit auf Autostrassen :kopfschuettel: und nicht <_<.

 

Auf der Autostrasse ist 23km/h zuviel bereits keine anonyme Ordnungsbusse mehr, sondern da gibts bereits ein Verfahren und eine Verwarnung vom STVA.

 

Was wirklich passieren wird, ist, dass die D-Polizei bei der Firma auftauchen wird und den Fahrer (wie wenn der Verstoss in D begangen worden wäre) ermitteln wird (bzw. versuchen zu ermitteln). Bei Erfolg gibt die D-Behörde die Daten an die CH zurück, von der dann der besagte Bescheid kommen wird. Dieser Geldbetrag ist dann in D nicht eintreibbar.

Link to post
Share on other sites

Wenns eine Autobahn war, hat dein Chef eine Ordnungsbusse über Fr. 260.- erhalten, ohne die Nachfrage nach den Personalien des Lenkers (freiwillige angabe ist jedoch auf der Rückseite des Zettels möglich).

 

Wenn ausdrücklich nach dem Fahrer gefragt wird, ist es keine anonyme ordnungsbusse mehr, und dann wars eine Autostrasse.

 

Die A4 ist aber in dem Bereich ja nur einspurig, und daher garantiert keine Autobahn,

Link to post
Share on other sites

also so weit ich ich erinnern kann war die Straße zu dem Zeitpunkt zweispurig - möchts aber auch nicht mehr zu 100% beschwören...

 

Mein Chef hat einen sog. "Verzeigungsvorhalt" zugestellt bekommen, in dem eine Verletzung von Artikel 90, Ziffer 1 des Bundesgesetzes vpm Strassenverkehr angezeigt wird. Dabei wird wie gesagt drum gebeten, die personalien des fahrers anzugeben, ansonsten möchte man diese durch die zuständigen Poizeiorgane einholen lassen... was acuh immer das heißen mag?!?!?

Link to post
Share on other sites
also so weit ich ich erinnern kann war die Straße zu dem Zeitpunkt zweispurig - möchts aber auch nicht mehr zu 100% beschwören...

 

Ist definitiv einspurig!

Gleich vor der Einfahrt Schaffhausen in FR Deutschland..... allseits bekannte fixe Messtelle, Piezo/Induktion.....

Da ist gemeinerweise auf 60 reduziert, da die Einfahrt von Schaffhausen Zentrum her sehr kurz ist (wegen dem anschliessenden Fäsenstaubtunnel) und es dort wohl auch schon des öfteren Blechknäuel gab.... Unfähige Autofahrer halt.....

Und es geht ja vorher durch den Cholfirsttunnel schön bergab...... Möchte nicht wissen wie viele da reinrasseln.....

 

In meinen Augen typische Abzockerstelle....... :whistling:

Link to post
Share on other sites
gut - aber die Kohle können se sich in die Haare schmieren - von mir sehen die da keinen Cent...

Sprich, ich werd wohl die nächsten drei Jahre der Schweiz fern bleiben müssen... ;-)

Dafür wird ein Firmenwagen einkassiert. Denke nicht das der Chef seine Arbeitnehmer soweit deckt.

Link to post
Share on other sites
gut - aber die Kohle können se sich in die Haare schmieren - von mir sehen die da keinen Cent...

Sprich, ich werd wohl die nächsten drei Jahre der Schweiz fern bleiben müssen... ;-)

Dafür wird ein Firmenwagen einkassiert. Denke nicht das der Chef seine Arbeitnehmer soweit deckt.

 

Na Tim, wieder in Sache Panikmache unterwegs?

Link to post
Share on other sites
gut - aber die Kohle können se sich in die Haare schmieren - von mir sehen die da keinen Cent...

Sprich, ich werd wohl die nächsten drei Jahre der Schweiz fern bleiben müssen... ;-)

Dafür wird ein Firmenwagen einkassiert. Denke nicht das der Chef seine Arbeitnehmer soweit deckt.

 

was hast du denn gespickt? Die Deutsche Polizei sollte einen Firmenwagen einkassieren, für ein Delikt, dass in Deutschland noch nicht mal ein Fahrverbot gäbe? Für ein Bussgeld um ~400 Franken?

 

@TE: Wenn du nicht aufpasst, startet die Schweiz einen Atomkrieg mit Deutschland um das Bussgeld einzutreiben. Wir werden unsere Langstreckenbomber mit Nuklearen Sprengköpfen bestücken und vom Flugzeugträger auf dem Zürisee starten lassen und einen Bombenteppich über deine Stadt legen. Dann folgt die Invasion unserer Fusstruppen, welche mit B und C waffen den weg freiräumen werden. Bis wir die 400 Franken sammt Gebühren eingeholt haben !!!

Link to post
Share on other sites
Dafür wird ein Firmenwagen einkassiert. Denke nicht das der Chef seine Arbeitnehmer soweit deckt.

 

:whistling:

:lol2:

Wieder ein Beispiel mehr dass bei Dir nicht so ganz alles der Reihe nach sauber abläuft...... :wand:

 

gut, das heißt dann wohl so viel wie "ich mus mir keine großartigen sorgen machen, sollte ich das Bußgeld nicht bezahlen"...

Außer eben, dass ich nicht mehr in die Schweiz fahren sollte - oder??

Link to post
Share on other sites
Dafür wird ein Firmenwagen einkassiert. Denke nicht das der Chef seine Arbeitnehmer soweit deckt.

 

:whistling:

:rolleyes:

Wieder ein Beispiel mehr dass bei Dir nicht so ganz alles der Reihe nach sauber abläuft...... :lol2:

 

Meine Güte, bist noch ein Kleinkind? Wieviele Kerzen darfst du schon ausblasen?

Jedesmal wie im Kindergarten alles nochmal erzählen? Nein, Danke.

 

Firmenwagen laufen auf juristische Personen.

 

Das heisst die Firma ist verpflichtet die Fahrerdaten auszurücken. Das heisst, gibt die Firma aus irgendwelchen Gründen

die Daten nicht raus, so wird anders eine "Busse" ausgesprochen. Die grösste Busse die mir zurzeit in Erinnerung ist, sind 50'000.-

im Kanton ZH vom Obergericht ausgesprochen, gegen einen Firmeninhaber. Kei Lust dieses Urteil rauszusuchen, da die dies auch nicht unter Verkehrsrecht ausgesprochen wurde.

 

@fiNal

Warum sinkt auf einmal dein Niveau?

 

Wie gesagt, wenn die Firma keine Daten rausgibt und irgendwann wieder mal ein Wagen dieser Firma die Grenze überrollt wird einkassiert.

Irgendwo her kriegt man immer diese Information her...

 

Schon alleine nach diesem Zitat erübrigt sich jeder Kommentar:

Zitat Nummer 1:

Sollten Sie innert 10 Tagen nach Erhalt des Schreibens die benötigten Angeben nicht mitteilen, sehen wir uns gezwungen, diese durch die zuständigen Polzeiorgane bei Ihnen einholen zu lassen.

Link to post
Share on other sites
Dafür wird ein Firmenwagen einkassiert. Denke nicht das der Chef seine Arbeitnehmer soweit deckt.

 

:whistling:

:rolleyes:

Wieder ein Beispiel mehr dass bei Dir nicht so ganz alles der Reihe nach sauber abläuft...... :lol2:

 

@fiNal

Warum sinkt auf einmal dein Niveau?

 

Anpassung an Deinen Level!

Also ganz unten!

 

Und nun widme dich doch lieber wieder Deinen Lieblings-Boulevard-Lektüren blick.ch, 20minuten.ch, polizeinews.ch......

Damit Du Dich noch ein Bisschen weiterbilden kannst!

Da wird man ja soooo schlau!

 

Rotzlöffel!

Link to post
Share on other sites
Rotzlöffel!

Oh Kleiner, fühlst dich ein bisschen angepisst? Erst überlegen, dann schreiben, dies lernt man schon

im kleinsten Alter. Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr!

 

Für Andere zu antworten spricht sowieso von wenig geistigem Eigentum.

 

Selbst wenn du nur ein klein bisschen Niveau wie auch Klasse und nur ein ganz wenig Sachkenntnisse hättest,

so hättest du sicher ein kleines Argument gefunden. Keine der Antworten weist irgendwas von dem auf, eine Begründung?

Nicht mal das, was mich darauf schliessen lässt, dass du selbst wohl nur ein Luftheuler bist!

Link to post
Share on other sites

Merke: Es gibt in der Schweiz keine Halterhaftung sondern eine Lenkerhaftung.

 

Du bekommst nen brief aus der Schweiz mit der Uebertretungsanzeige wo alles draufsteht.

Auf der rückseite kannst du den Namen des Lenkers usw angeben, und ob du die Busse bezahlen willst oder nicht.

 

Wenn du die Busse nicht bezahlen willst, wird der Fall von der Polizei an das Strafgericht? von Schaffhausen weitergeleitet.

Damit fallen weitere administrative Kosten von 100-200 Franken an.

 

Der strafbefehlrichter wird dann einen formlosen Strafbefehl gegen dich/oder Firma fällen gegen das du innerhalb von 10 Tagen Einsprache erheben kannst. Schriftlich, nicht per Mail oder Fax!

Dann kommt es zu einer Verhandlung bei der Du/Vertreter der Firma etc. erscheinen musst. Dort kannst du dann aussagen, die Schweizer präsentieren die Fotos und dann gibs ein Urteil.

 

In Zürich wehrt sich erfolgreich seit Jahren ein Fahrzeughalter in dem er ( 800 Fälle sind dokumentiert! ) sich im Strafverfahren auf sein Aussageverweigerungsrecht beruft. Das führt dann zu einer persönlichen Einvernahme der Angehörigen, die sich ihrerseits auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen....

Mittlerweile kriegt der Herr keine Briefe mehr zugestellt, weils eh nur Porto kostet.

 

Wirklich gut funktioniert die ganze Geschichte eben nur bei Sachen, bei denen kein Foto vorliegt. Daher: Verstösse Parkverbot, blaue Zone usw.

 

Grüsse

 

Almbauer

Link to post
Share on other sites
Rotzlöffel!

Oh Kleiner, fühlst dich ein bisschen angepisst? Erst überlegen, dann schreiben, dies lernt man schon

im kleinsten Alter. Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr!

 

Für Andere zu antworten spricht sowieso von wenig geistigem Eigentum.

 

Selbst wenn du nur ein klein bisschen Niveau wie auch Klasse und nur ein ganz wenig Sachkenntnisse hättest,

so hättest du sicher ein kleines Argument gefunden. Keine der Antworten weist irgendwas von dem auf, eine Begründung?

Nicht mal das, was mich darauf schliessen lässt, dass du selbst wohl nur ein Luftheuler bist!

 

Ach Bubi...... :rolleyes:

 

Ich habe mich schon mit der Materie befasst, als Du noch mit Lego spieltest.....

Was Du mit allergrösster Wahrscheinlichkeit immer noch machst....

 

Gerade Du musst von Begründung sprechen, wo Du doch nachweislich nicht mehr kannst als Copy/Paste von dümmlichen Boulevard-Internetseiten.... :lol2:

 

Und noch ein Rat zum Schluss: Überlege gut, bevor Du weiterhin "Nettigkeiten" verbreitest..... Der Schuss könnte durchaus hinten raus gehen...... :whistling:

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...