Jump to content

Chrissle

Member
  • Content Count

    5
  • Joined

  • Last visited

Community Reputation

0 Neutral

About Chrissle

  • Rank
    Anfänger
  1. Wieder ein Beispiel mehr dass bei Dir nicht so ganz alles der Reihe nach sauber abläuft...... gut, das heißt dann wohl so viel wie "ich mus mir keine großartigen sorgen machen, sollte ich das Bußgeld nicht bezahlen"... Außer eben, dass ich nicht mehr in die Schweiz fahren sollte - oder??
  2. gut - aber die Kohle können se sich in die Haare schmieren - von mir sehen die da keinen Cent... Sprich, ich werd wohl die nächsten drei Jahre der Schweiz fern bleiben müssen... ;-)
  3. also so weit ich ich erinnern kann war die Straße zu dem Zeitpunkt zweispurig - möchts aber auch nicht mehr zu 100% beschwören... Mein Chef hat einen sog. "Verzeigungsvorhalt" zugestellt bekommen, in dem eine Verletzung von Artikel 90, Ziffer 1 des Bundesgesetzes vpm Strassenverkehr angezeigt wird. Dabei wird wie gesagt drum gebeten, die personalien des fahrers anzugeben, ansonsten möchte man diese durch die zuständigen Poizeiorgane einholen lassen... was acuh immer das heißen mag?!?!?
  4. Also, der Verstoß fand auf der A4 nach dem Cholfirst Tunnel statt - ich war bis gerade eben der festen Überzeugung, dass es sich dabei um eine Autobahn und nicht um eine Autostrasse handelt... Ist dem etwa nicht so?
  5. Hallo zusammen, vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen, damit ich (bzw. mein Arbeitgeber) jetzt keinen falschen Fehler machen ;-) Tatbestand: ich wurde Mitte August auf der Autobahn nähe Schaffhausen mit 88km/h geblitzt - erlaubt waren 60 km/h. Nach Abzug der Tolerenz bleibt eine maßgebende Geschwindigkeit von 23km/h übrig. Da es sich um einen Firmen-PKW handelte bekam nun mein Arbeitgeber Post von der Schaffhauser Polizei, mit dem ersuchen, die Personalien des Fahrers anzugeben. Zitat Nummer 1: Sollten Sie innert 10 Tagen nach Erhalt des Schreibens die benötigten Angeben nicht mitteil
×
×
  • Create New...