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Kein TÜv - Motorradreifen


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Soooooo ... heute bin ich mit dem Möppi zum TÜVtler gerollt. Leider hatte dieser seinen PC schon gegen 17.40 runtergefahren - oder zum Glück? Kurzerhand machte ich also einen Termin für morgen klar, bat den "Ing" aber, vorher noch einen Blick auf meinen Hinterreifen zu werfen ...

"Ooohh ooohh, das seh' ich so" sprach's aus 3 m Entfernung :kopfschuettel: "das wird nix". Und ging zum vorderen: "Gucken sie mal ..." :rolleyes: "Sie hatten Glück, daß der Rechner schon aus war, sonst wären die 56 € Gebühr jetzt flöten gewesen."

post-65-1218139315_thumb.jpg vorne post-65-1218139366_thumb.jpg hinten

Irgendwie hatte ich die Dinger frischer in Erinnerung (oder war es nur die Rechnung?) Fakt ist, die Schlappen müssen neu, nur gibt es sie nicht mehr. Es sind, oder besser waren 2 Metzeler - ME 330 und ME 550. Der Reifenhändler des Vertrauens konnte mich für dem Moment nur an den örtlichen Suzukihändler verweisen, wegen der Freigabe. Weiß jemand aus jüngerer Erfahrung, was da nun drauf kann? Erstausstattung waren damals Bridgestone, welche allerdings recht hart waren, und sich besonders bei Nässe wie Schmierseife fuhren. Mit den Metzeler war ich sehr viel zufriedener, die fuhren sich zwar schneller ab, hatten aber auch gleich tieferes Profil. Also, falls ihr 'ne Idee habt, immer her damit. Möppi ist eine Susi GS 500 E, Reifengrößen (Prince William, hör' auf zu lachen, ich weiß, für dich sind das Fahrradreifen <_< )

vorne: 110/70 - 17 54H, hinten: 130/70 - 17 62H

Wobei ich mir gerade überlege, ob die Karre überhaupt eine Reifenbindung hat? IM Fzg.Schein steht jedenfalls nix ... :rolleyes: Wie auch immer, her mit euren Tipps, und danke schonmal.

 

-frosch-

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(Prince William, hör' auf zu lachen, ich weiß, für dich sind das Fahrradreifen :rolleyes: )

 

 

Gibt's nichts zu lachen dran. Moped ist Moped (außer es ist ne BMW :kopfschuettel: )

 

Übrigens, da: http://motorrad.suzuki.de/uploads/tx_mcrei...___7c_GM51B.pdf

werden Sie geholfen.

 

Gruß

Prince

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Früher eingetragene Reifenbindungen sind nicht mehr gültig.

 

Es zählt einzig die eingetragene Dimension und die Freigabe des Reifenherstellers für das Motorrad.

Andere Größen gehen oftmals auch, müssen dann aber begutachtet und die Bescheinigung mitgeführt werden (Alternative Reifen werden ja in diese albernen neuen Papiere nicht mehr eingetragen).

 

 

MfG

 

Kaimann

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Lange Rede, kurzer Sinn: ein Anruf beim befreundeten Yamaha-Händler, (dessen Mechaniker übrigens goldene Hände hat :kopfschuettel: ) ergab, nächste Woche 2 Brigdestone BT 45 aufziehen zu lassen. Er nimmt zwar 'ne Mark mehr, will aber die Montage nicht berechnen. Kommt unter'm Strich also günstiger als der Reifendiscounter bzw. I-net.

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BT45 sind auch für ne GS500 bei Originalgrößen nicht zu toppen...

 

Da ich für meine GS damals einen aktuellen Sportreifen wollte, blieb mir nix anderes übrig, als hinten ne 4,5" Felge zu verbauen, mit allem was dazugehört...

 

Nu rollt die Gute hinten auf nem 160er Pilot Power, der vermutlich gute 20000 km halten wird, weil total unterfordert :unsure:

 

Wenn du bissl über GS500 schwätzen willst, hätt ich Links für dich, weiß nicht, ob ich die hier posten darf.

 

Gruß

PP

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@ Kaimann dat is so nich janz richtig....

derzeit gilt folgendes:

Ab Mai 2007 stellt die SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GMBH keine Reifenfreigaben mehr zur Verfügung.

 

SUZUKI empfiehlt laut Fahrerhandbuch ausschließlich die bei der Produktion des Fahrzeugs montierten Reifentypen. Diese wurden zusammen mit dem jeweiligen Fahrzeugtyp ausgiebig getestet und garantieren ausgewogene Fahreigenschaften.

((Hier speziell nur Suzuki Wegfall der Reifenfabrikatsbindung bei neuen Modellen))

 

Allgemeine Anforderungen an Kraftradbereifungen:

 

Bei Krafträdern ohne Reifenbindung in den Fz-Papieren ist grundsätzlich die Verwendung aller Bereifungen erlaubt, die den Reifenbezeichnungen gemäß den Fahrzeugpapieren entsprechen.

Sofern keine Marken- und Profilbindung festgeschrieben ist, kann das Fabrikat frei gewählt werden. Hierbei ist nur die paarweise Verwendung von Reifen eines Herstellers zulässig. Mischbereifungen, d. h. die Kombination von Diagonalreifen mit Radialreifen sind nur zulässig, wenn dies in den Fahrzeugpapieren vermerkt ist oder wenn eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung mitgeführt wird.

(§36 (2a) StVZO) Ausgenommen sind Leichtkraftrad, Kleinkraftrad und Mofa.

 

 

Sind in den Fz-Papieren Reifenbindungen eingetragen, so sind diese weiterhin bindend.!!!

 

 

Herstellerbescheinigungen von Reifenherstellern bzw. Reifenimporteuren zu geprüften Alternativbereifungen mit gleicher Reifengröße dürfen weiterhin abgearbeitet werden.

Die Bemerkung „Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten“ ist bei Hauptuntersuchungen oder Änderungsabnahmen zu berücksichtigen.

Nur die Suche in der jeweiligen Betriebserlaubnis bringt hier eine detaillierte und sichere Aussage.

 

Jetzt is es komplett.

 

@ frosch Solche Reifen als Biker. Also etwas mehr Verantwortung hätt ich Dir schon zugetraut. Die Plaketten werden doch nicht verschenkt?

kante

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Neue Schlappen sind drauf. Telegabel wurde auch gleich gemacht (die Simmeringe sabberten) und TÜV ist nun wieder bei 07/10. Fast 500 Flocken wechselten den Besitzer :whistling:

PS: Habe doch tatsächlich eine DOT-Nr. an den alten Reifen gefunden (sind nur einseitig), waren beide aus Anfang 2001 ...

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Ich weiß allerdings auch nicht, wieviele km ich damit abgerissen habe. Letzte Saison war ja wettertechnisch nach dem Mai erstmal Ebbe. Hab' mir jetzt mal einige km-Stände in einer excel-Tabelle notiert. Seit Ende Mai sind es bis jetzt etwa 2700. Wobei man den Verschleiß bei 46 PS natürlich auch relativieren muß. Und in der Stadt reicht mir i.d.R. ein Schaltpunkt um 5000 U/min.

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Wenn der Brief voll ist (mit Haltern), muss ein neuer ausgestellt werden. Was bedeutet, man kriegt die neuen Papiere Zulassungsbescheinigung Teil I und II

Was passiert, wenn der Schein voll ist, habe ich noch nicht selbst erfahren.

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Die (also der TÜV) stellt keinen neuen aus (Wenn dann die Kfz-Zulassungstelle).

 

Ich habe schon Scheine gesehen, da wurde irgendwo (also nicht auf der letzten Seite) abgestempelt. Ein Anruf bei deiner Prüfstelle (z.B. DEKRA, GTÜ, TÜV) sollte da Klarheit bringen.

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Einfach unter Ziff. 33 im alten Fzg-Schein reintackern, da brauchst Du Dir aber keine Sorgen machen, dass Du deshalb keinen TÜV bekommen würdest. Oder hast Du so viel Zeugs eingetragen?

@ BamBam da rutscht die GTÜ gleich auf Platz Nr. 2 der größten Prüforganisationen.:kopfschuettel:

 

kante

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http://www.gtue.de/sixcms/detail.php?id=23657

Kunden bescheinigen GTÜ-Prüfingenieuren, dass es ihnen in besonderer Weise gelingt, die Kundenerwartungen zu übertreffen.

 

GTÜ-Prüfingenieure sind freundlich, stehen mit Rat und Tat dem Kunden zur Verfügung und erläutern die Inhalte und die Ergebnisse der Fahrzeugprüfung.

 

Diese positiv bewertete Leistung führt dazu, dass die GTÜ sehr gerne weiterempfohlen wird.

Die Reihenfolge war schon beabsichtigt :whistling:

 

edit: marktanteile

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