flegge 0 Posted July 25, 2008 Report Share Posted July 25, 2008 Hallo, ich habe eine Frage. Ich wurde im März 2006 wg. überhöhter Geschwindigkeit innerorts geblitzt. Daraufhin bekam ich 4 Punkte (zus. noch telefoniert) und einen Monat Fahrverbot. Jetzt bin ich Anfang Juli 2008 wieder geblitzt worden, ausserorts mit 30-35 Km/h zu viel (hoffe noch auf Tachoabweichung). Zwischenzeitlich kamen keine Punkte hinzu. Frage: Muß ich mit einem Fahrverbot rechnen ? 2. Frage: Ich weiß, daß Punkte nach 2 Jahren verfallen. Sind meine Altpunkte weg ? Ich habe was von einer einjährigen Überliegefrist auf www.kba.de gelesen. Betrifft mich das ? Bzw. was ist das ? Danke für eure Antworten... Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted July 25, 2008 Report Share Posted July 25, 2008 ich habe eine Frage. Ich wurde im März 2006 wg.Wann war der Bußgeldbescheid rechtskräftig? Jetzt bin ich Anfang Juli 2008 wieder geblitzt worden,War der Bußgeldbescheid aus 2006 mehr als 2 Jahre Rechtskräftig, sind die Punkte weg, sonst sind sie noch da. Frage: Muß ich mit einem Fahrverbot rechnen ?Nein 2. Frage: Ich weiß, daß Punkte nach 2 Jahren verfallen. Sind meine Altpunkte weg ?Beantworte die Fragen oben. Ich habe was von einer einjährigen Überliegefrist auf www.kba.de gelesen. Betrifft mich das ? Bzw. was ist das ?Das was jetzt bei dir die Frage ist. War der Verstoß innerhalb der 2 Jahre, kommen die Punkte aus der Überliegefrist wieder raus und werden dir gutgeschrieben, wenn nein, dann bleiben die Punkte 1 Jahr dort. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
flegge 0 Posted July 25, 2008 Author Report Share Posted July 25, 2008 Also geblitzt wurde ich im Februar 06 und rechtskräftig im März (oder April) 08. Da hab ich zumindest den anerkannt und bezahlt und den Führerschein abgegeben. Hab ich also "Glück" gehabt, daß meine Altpunkte jetzt weg sind ? ---Das was jetzt bei dir die Frage ist. War der Verstoß innerhalb der 2 Jahre, kommen die Punkte aus der Überliegefrist wieder raus und werden dir gutgeschrieben, wenn nein, dann bleiben die Punkte 1 Jahr dort.-- Für was ist die Überliegefrist ? Bzw. ist die in meinem Fall dann überhaupt interessant ? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted July 25, 2008 Report Share Posted July 25, 2008 Hab ich also "Glück" gehabt, daß meine Altpunkte jetzt weg sind ?Ja, musst eben wieder von vorne anfangen. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
flegge 0 Posted July 25, 2008 Author Report Share Posted July 25, 2008 N aimmerhin sinds diesmal nur 1-3 Punkte, je nach Tempo. Für was ist dann die Überliegefrist gut ? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted July 25, 2008 Report Share Posted July 25, 2008 Für was ist dann die Überliegefrist gut ?Damit die alten Punkte nicht gelöscht werden falls es innerhalb dieser 2 Jahre neue Punkte dazu kommen. Da wurde früher oft die Rechtskraft über diese 2 Jahre gezogen damit die Punkte weg waren, geht heute nicht mehr. Es ist praktisch eine Notiz das da mal Punkte waren. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
dagegen 14 Posted July 25, 2008 Report Share Posted July 25, 2008 Also geblitzt wurde ich im Februar 06 und rechtskräftig im März (oder April) 08.08 ? Tippfehler oder wirklich 2008 ? Quote Link to post Share on other sites
flegge 0 Posted July 25, 2008 Author Report Share Posted July 25, 2008 war ein Tipfehler. Also passt schon mit 2006, merci Quote Link to post Share on other sites
Mad07 0 Posted July 25, 2008 Report Share Posted July 25, 2008 offiziell sind die Punkte wohl weg, aber inoffiziell ... Als ich damals zum Bund(t) musste , konnte ich durch Zufall sehen, das die Jungs zum BCE Lappen meine komplette(!!!) Aufstellung meiner jeweils gesammter Punkte in Händen hatten. Ein Schelm wer jetzt noch ein wenig weiter denkt und dies auf andere Bereicher erweitert.... Quote Link to post Share on other sites
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