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flegge

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  1. Danke für die Antworten...
  2. sorry dachte ein neuer Thread wäre besser... aber vielleicht habt Ihr recht... Danek Euch für die Antworten.
  3. Hallo, eine Frage. Ich bin gemessen worden und habe Angst wegen einem Abstandsvergehen 1 Monat den Führerschein abgeben zu müssen. Innerhalb des letzten Jahres war ich einmal 26 km/h zu schnell. Hat das Auswirkungen auf die Strafe ? Verlängert sich ein etwaiges Fahrverbot um einen Monat dadurch,wie bei 2 Geschwindigkeitsverstößen innerharlb eines Jahres ? Danke Euch für die Antworten...
  4. Wird nicht noch gebltzt um den Fahrer zweifelsfrei zu identifizieren ? Bzw. nochmal die Frage: Also denkt Ihr Eher an Blitzer als an Abstandsmesser ?
  5. Genau, auf dem Mittelstreifen und rechts an der Seite. Wobei es aussah als wenn eins rein auf das Kennzeichen gerrichtet war. Geblitzt hat nix (ich war ja uach nicht zu schnell). Aber evtl. aufgenommen, das der Abstand zu gering war. Allerdings waren die Kameras eher auf 1 Meter Höhe, also auf keinen Fall erhöht. Also denkt Ihr Eher an Blitzer als an Abstandsmesser ? Müsste es bei einem Abstandsvergehen auch blitzen ?
  6. Hallo, eine Frage zur Abstandsmessung. Bin heute auf der Autobahn gefahren. Links und rechts von der Autobahn waren 2 Geräte. Sahen aus wie Videokameras. Eins war m.E. nach unten geneigt. Können das Abstandsmesser gewesen sein ? Oder kann eine Messung nur von einer Brücke erfolgen ? Gruß und vielen Dank
  7. war ein Tipfehler. Also passt schon mit 2006, merci
  8. N aimmerhin sinds diesmal nur 1-3 Punkte, je nach Tempo. Für was ist dann die Überliegefrist gut ?
  9. Also geblitzt wurde ich im Februar 06 und rechtskräftig im März (oder April) 08. Da hab ich zumindest den anerkannt und bezahlt und den Führerschein abgegeben. Hab ich also "Glück" gehabt, daß meine Altpunkte jetzt weg sind ? ---Das was jetzt bei dir die Frage ist. War der Verstoß innerhalb der 2 Jahre, kommen die Punkte aus der Überliegefrist wieder raus und werden dir gutgeschrieben, wenn nein, dann bleiben die Punkte 1 Jahr dort.-- Für was ist die Überliegefrist ? Bzw. ist die in meinem Fall dann überhaupt interessant ?
  10. Hallo, ich habe eine Frage. Ich wurde im März 2006 wg. überhöhter Geschwindigkeit innerorts geblitzt. Daraufhin bekam ich 4 Punkte (zus. noch telefoniert) und einen Monat Fahrverbot. Jetzt bin ich Anfang Juli 2008 wieder geblitzt worden, ausserorts mit 30-35 Km/h zu viel (hoffe noch auf Tachoabweichung). Zwischenzeitlich kamen keine Punkte hinzu. Frage: Muß ich mit einem Fahrverbot rechnen ? 2. Frage: Ich weiß, daß Punkte nach 2 Jahren verfallen. Sind meine Altpunkte weg ? Ich habe was von einer einjährigen Überliegefrist auf www.kba.de gelesen. Betrifft mich das ? Bzw. was ist d
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