Jump to content

mit 69 bei 30


Recommended Posts

Guest ThoJo

Jetzt ist es soweit. der zeugenfragebogen ist da.

der Fall: ca. 70m hinter Ortsschild ein :lol: - Schild und 50m dahinter ein Blitzer. Und ich mit 69km/h durch.

es war ein Firmenwagen, Fahrtenbuch wird geführt, Fahrer ist auf dem Foto nur mit sehr viel gutem Willen zu erkennen. Offiziel ist das Schreiben noch im Eingang, ich habs also noch nicht gesehen :angry:

Über ein Monat ist auch schon um, ich brauch also nur noch knapp 2 bis zur Verjährung.

Hat jemand eine Idee. Ich kann die 3 Punkte und 1 Monat zu Fuß überhaupt nicht gebrauchen.

Ich weiß, ich weiß, selba Schuld, hätte langsamer fahren können usw. usf. - aber diese Antworten nützen mir jetzt nix.

Besten Dank

Link to post
Share on other sites
Guest rennfahrer²

Ist das ein firmeninternes Fahrtenbuch, oder ein behördlich auferlegtes ?

 

Könnte auf dem Foto nicht ein Kollege - natürlich mit gutem Willen - erkannt werden, der aber für den Tatzeitpunkt leider ein Alibi hat ?

Link to post
Share on other sites
Guest ThoJo

Komisch, es hat sich doch tatsächlich ein Kollege auf dem Foto erkannt. :lol:

Fahrtenbuch ist firmenintern.

 

Region - ich sach ma Großraum Halle

 

Nächte Frage: Auf dem Zeugenfragebogen steht was von Rücksenden innerhalb einer Woche nach Erhalt. Erhalt war heute. Reicht das, nächsten Montag abzuschicken oder muss der Montag ankommen?

 

Muss der Zeugenfragebogen ausgefüllt sein oder kann der Fahrzeugverantwortliche (das bin nicht ich) auch ein formloses Blatt schicken, wo der "Täter" bezeichnet wird

 

gruß

Link to post
Share on other sites

Wie schon gesagt, einfach im Forum mal suchen.

 

Bei uns wird im übrigen an einer Stelle sogar direkt hinter dem Schild geblitzt. Ist besser war mal ein Unfallscherpunkt als noch keine Bitumendecke aufgetragen war. Schöne Abzocke bei der es auch recht häufig blitzt. Die Polizei ist da gnädiger und lasert erst rund 50 Meter hinter dem Schild.

 

Der Standort ist bei dem Wetter auch recht angenehm, da er im Schatten liegt. :rolleyes:

 

Im übrigen im Süden von Sachsen-Anhalt. Ein weinroter Golf.

Link to post
Share on other sites
Guest Rennsemmel

Firmenfahrzeug mehrere Benutzer ergo Fahrtenbuch

Firmenfahrzeug ein Benutzer ergo logo

 

haltet doch bitte nicht alle für so naiv.... Herr Eichel verlangt ein Fahrtenbuch Buben - und wer da drinne steht ist dranne...

Link to post
Share on other sites
Guest rennfahrer²

@Rennsemmel

 

Firmenfahrzeug mehrere Benutzer ergo Fahrtenbuch

Firmenfahrzeug ein Benutzer ergo logo

Was ist denn mit dir los ??

 

Ob die Firma ein Fahrtenbuch führt oder nicht, das hat die Behörde doch nichts anzugehen ?? :unsure:

Oder glaubst du, da gibts ne Haus(Firmen)-durchsuchung für ein Fahrtebuc? :D:D

Link to post
Share on other sites

@rennfahrer²

 

Die Firma ist dazu verpflichtet, bei der Aufklärung mitzuwirken. Wenn Sie intern ein Fahrtenbuch führt, muß Sie das zur Täterermittlung zu Rate ziehen.

 

Ob die Führung des Fahrtenbuchs den Behörden bekannt ist, hängt davon ab, ob es denen schon mal vorgelegt wurde. Darauf bezog sich wohl Rennsemmels Beitrag. Mit dem Hinweis auf Eichel will er wohl andeuten, daß die Fahrtenbücher geführt werden, um zu belegen, daß die Firmenfahrzeuge nicht privat genutzt werden. Deshalb werden sie (oder Kopien von Ihnen) Jahr für Jahr den Steuerunterlagen beigefügt. Damit ist den Behörden (Finanzamt) bekannt, daß ein Fahrtenbuch geführt wird. Durch das Führen der Fahrtenbücher spart die Firma mehrere tausend Euro pro Jahr.

 

Jetzt kommt die Polizei zur Firma, erfährt das angeblich kein Fahrtenbuch geführt wird und der Täter nicht zu ermitteln ist. Die sind aber nicht blöd, und wissen natürlich genau, daß Firmen mit mehreren Fahrzeugen aus steuerlichen Gründen Fahrtenbücher führen müssen.

 

Deshalb wird die Firma darauf hingewiesen, daß eine Meldung an Finanzamt erfolgen wird, daß grade der Polizei gegenüber eingestanden wurde, daß die Fahrtenbücher nicht ordnungsgemäß geführt werden. Die Folgen wären: Die Steuererklärungen der letzten 4 Jahre werden erstmal insgesamt angezweifelt und werden ungültig. Die Kosten für die Fahrzeuge werden nicht in voller Höhe anerkannt (es muß kräftig nachgezahlt werden) und wahrscheinlich erfolgt eine Prüfung durch die Steuerfahndung (Ich geh mal davon aus, daß dir der Unterschied zwischen einer Prüfung durch das Finanzamt und der Steuerfahndung bekannt ist).

 

Die Firma hat also die Wahl, mehrere 10000 Euro Steuern nachzuzahlen und für die nächste Zukunft als Steuerlügner dazustehen oder der Polizei das Fahrtenbuch zu zeigen. Wir wird sie sich wohl entscheiden?

Link to post
Share on other sites
Guest Daddy Cool

@MrMurphy

Danke für deinen aufklärenden Bericht. Den hat wohl jeder verstanden.

Eine kleine Anmerkung dazu:

Hatte vor einigen Wochen einen gewerblichen LKW mit Fracht kontrolliert, der 5km brauchte um an einem anderen LKW vorbeizukommen. :D Bei der Kontrolle hatte ich neben ladungstechnischen Mängeln auch festgestellt, dass keine Tachoscheibe eingelegt war. Ebenso wurde in den letzten Wochen keine andere Tachoscheibe eingelegt. Tachoscheibe ist rechtlich analog mit dem Fahrtenbuch zu sehen.

Konsequenz:

Anzeige: 400€ die die Firma locker verkraftet

Gewerbeaufsichtsamt informiert: Durchsuchung der Firma, was die Firma nicht locker verkraftet!

Kleine Ursache , große Wirkung

 

Gruß

Daddy Cool :unsure:

Link to post
Share on other sites
Guest rennfahrer²

@MrMurphy

 

Also, wie soll denn überhaupt rauskommen, dass die Firma ein Fahrtenbuch führt ?

Indem sie bereits einen Fahrer angibt wirkt sie doch bei der Aufklärung mit.

 

Ob die Führung des Fahrtenbuchs den Behörden bekannt ist, hängt davon ab, ob es denen schon mal vorgelegt wurde

Man darf keine "älteren" Akten benutzen um bspw. zu überprüfen, ob die Firma tatsächlich ein Fahrtenbuch führt.

 

Aber vielleicht äußert sich @nicole nochmal dazu, sie müsste da genauer Bescheid wissen.

Link to post
Share on other sites

@rennfahrer²

 

Man darf keine "älteren" Akten benutzen um bspw. zu überprüfen, ob die Firma tatsächlich ein Fahrtenbuch führt.

 

Wer hat dir denn den Quatsch erzählt? Außerdem ist die Polizei doch gar nicht an alten Fahrtenbüchern interessiert, weil die natürlich nicht weiterhelfen. Außerdem würde die Polizei aus Gründen des Steuergeheimnisses bei Ordnungswidrigkeiten gar keinen Einblick in die Unterlagen erhalten.

 

Du hast das System nicht verstanden. Ab einer bestimmen Firmengröße ist es einfach üblich, aus steuerlichen Gründen Fahrtenbücher zu führen, um belegen zu können, daß die Fahrzeuge geschäftlich benutzt werden.

 

Als Fahrzeugbesitzer ist die Firma verpflichtet, bei der Suche nach einem Fahrer, der ein Verkehrsdelikt begangen hat, mitzuhelfen. Dazu muß sie natürlich auch interne Fahrtenbücher, soweit vorhanden, durchsuchen.

 

Jetzt kann es natürlich passieren, daß sie (aus mir unverständlichen Gründen) ihre Angestellten schützen wollen und der Polizei gegenüber behaupten, daß keine Fahrtenbücher geführt werden. Damit muß sich die Polizei grundsätzlich erst mal zufrieden geben.

 

Allerdings kann die Polizei versuchen, ihrerseits die Firma zu ärgern. Und zwar, indem sie das Finanzamt darüber informieren, daß die Firma offiziell mitgeteilt hat, daß keine Fahrtenbücher geführt werden. Das ist erst mal einfach ein Schuß ins Blaue.

 

Wenn die Firma wirklich keine Fahrtenbücher führt, ist die Sache zu Ende.

 

Wenn die Firma allerdings tatsächlich Fahrtenbücher führt und diese auch als Unterlage für die Steuern benutzt, hat sie ein großes Problem. Durch die offizielle Aussage vor der Polizei hat sie zugegeben, daß die Fahrtenbücher zumindest nicht ordnungsgemäß (nämlich täglich) geführt werden und damit auch nicht als Beleg für Geschäftsfahrten dienen können.

 

Damit sind erst mal die Steuererklärungen für die vergangenen vier Jahre hinfällig, weil, wenn belegt ist, daß man in einem Punkt der Steuererklärung vorsätzlich gelogen hat, die ganze Steuererklärung vom Finanzamt erst mal als falsch angesehen werden darf. Außerdem werden natürlich auch die Steuererklärungen der nächsten Jahre besonders kritisch geprüft.

 

Von dem ganzen Ärger, der damit zusammenhängt, mal abgesehen, kann das je nach Firmengröße dann auch mehrere tausend bis zehntausende Euro kosten.

 

Die Polizei hat dann zwar immer noch nicht den Fahrer, aber die Firma jede Menge Ärger am Hals.

 

Und deshalb bleibt die Frage, ob die Firma bei ihrer Blockadehaltung bleibt, wenn sie von der Polizei schon beim Gespräch auf die möglichen Folgen aufmerksam gemacht wird.

 

Und solche Hinweise darf dem Finanzamt jeder geben, auch die Polizei. Die Steuerfahndung lebt ja fast nur von anonymen Hinweisen, Hinweisen von verlassenen Ehefrauen oder ehemaligen Geschäftspartnern oder halt Hinweisen von anderen Behörden. Das ist alles ganz legal.

Link to post
Share on other sites

@MrMurphy

 

Deshalb wird die Firma darauf hingewiesen, daß eine Meldung an Finanzamt erfolgen wird, daß grade der Polizei gegenüber eingestanden wurde, daß die Fahrtenbücher nicht ordnungsgemäß geführt werden. Die Folgen wären: Die Steuererklärungen der letzten 4 Jahre werden erstmal insgesamt angezweifelt und werden ungültig
Damit sind erst mal die Steuererklärungen für die vergangenen vier Jahre hinfällig, weil, wenn belegt ist, daß man in einem Punkt der Steuererklärung vorsätzlich gelogen hat, die ganze Steuererklärung vom Finanzamt erst mal als falsch angesehen werden darf

 

Vergleichst Du hier nicht Äpfel mit Birnen?

Woher hast Du die Logik, daß auf ein nicht ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch des aktuellen Jahres der Schluß zu folgen hat, daß alle Fahrtenbücher der letzten 4 Jahre nicht ordnungsgemäß geführt worden sind??? :unsure:

 

Außerdem werden natürlich auch die Steuererklärungen der nächsten Jahre besonders kritisch geprüft.

Diese Schlußfolgerung ist allerdings wohl wasserfest.

Link to post
Share on other sites
Guest rennfahrer²

@MrMurphy

 

Ich würde niemals einen Wisch schreiben, indem steht "...blablabla.. Fahrtenbuch nachgeguckt... Herr XY ist der Fahrer...."

 

Nach Rechtskraft eines BuGeBe werden die Akten glaube ich 2 Jahre im Keller oder sonstwo aufbewahrt, zur Auklärung neuer OWi's dürfen diese jedoch nicht verwendet werden.

So steht es bereits schon einmal, ich glaube aber im alten Forum.

Ob das anders gehandhabt wird ist aber sicher nicht auszuschließen.

Link to post
Share on other sites
Guest rennfahrer²

@MrMurphy

 

Vielleicht bzgl. des ersten Satzes. Weiter oben erwähnte jemand, ob man es so in der Art schreiben sollte.

Ich meine nur, man soll der Behörde ggü. keinesfalls ein Fahrtenbuch erwähnen, die Behörde wird nämlich sicher nicht danach fragen werden! Völlig egal, wie groß die Firma ist und ob es ab einer gewissen Größe üblich ist oder ob nicht.

Wird der Zeugenbefragungsbogen nicht unterschrieben kann eh kaum etwas passieren! Die Behörde ist mit Sicherheit meistens froh, wenn sie überhaupt einen Namen erhält.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...