Jump to content

Drohende Zivilklage?


Recommended Posts

Also, es ist folgendes passiert:

Der Mann von einer Werkstatt rief die Polizei, weil unser Auto vor seiner Einfahrt fälschlicherweise geparkt wurde.

Kein abgesenkter Bordstein und Schild "Einfahrt bitte freihalten" waren zu erkennen. Die Polizei stellte auch keinen Strafzettel aus. Meinten könnten nix machen. ??! Also Auto umgeparkt. Der Kerl drohte mit einer Klage, weil angeblicher Verdienstausfall etc.. Was nun? Hat er was in der Hand? Reicht das (ich weiß er müsste den Verdienstausfall beweißen) für eine Zivilklage aus? Merkwürdig ist, dass die Einfahrt nicht ausgeschildert war und eigentlich kein Verstoß vorlag oder wesshalb hat die Polizei nichts gemacht? Klingt wie als wenn er nur auf Geld und Streit aus wäre.... <_<

Link to post
Share on other sites
Reicht das (ich weiß er müsste den Verdienstausfall beweißen) für eine Zivilklage aus?

Warum sollte das nicht ausreichen - zumal wenn er allfälligen Verdienstausfall wirklich beweisen kann?

Der übrigens kann anläßlich eines zugeparkten Autos oder einer dito Einfahrt schon mal vierstellig werden... :wacko:

Mit dem "Argument", die Ausfahrt sei nicht als solche beschildert gewesen, wär' ich eher vorsichtig -

es sei denn, Du wolltest gern von einem Richter schriftlich bekommen, zu bl nicht in der Lage zu sein, eine solche auch ohne Schild zu erkennen... <_<

 

lg

c.s.

Link to post
Share on other sites
Guest Pferdestehler

Ich kenne sowas bei Autohändlern. Die fahren teilweise ihre Fahrzeuge durch eine verschiebbare Panoramascheibe in den Showroom. Nur ist das leider nicht ersichtlich, da der Grünstreifen durchgehend ist und auch der Bordstein nicht abgesenkt. Ich denke kaum, dass man das dann als Zufahrt deklarieren darf. Pech, wenn da einer vor steht.

 

Ist das ganze nicht tatsächlich abhängig davon, dass ein erkennbar abgesenkter Bordstein und eine irgendwie durch Steine/Platten sichtbare Zufahrt existiert?

Link to post
Share on other sites
...erstmal den finden, der das Auto dort abgestellt hat :wacko:

Diesbezüglich würd' ich mir erst mal unter Zeugen denjenigen zur Brust nehmen, der es abholt;

und dann schau'n mer mal, ob der schlagfertig genug ist, die Situation zu meistern, ohne sich selbst oder jemanden anders zu belasten <_<

 

lg

c.s.

Link to post
Share on other sites

Anzusprechen wäre allerdings dann noch die Schadensminderungspflicht de armen Opfers. Also nix mit warten, sondern Taxi rufen und dann ab zum Termin.

 

Kommt sicherlich billiger. <_<

 

Dämliche Querulanten. :wacko:

Link to post
Share on other sites
Also nix mit warten, sondern Taxi rufen und dann ab zum Termin.

Wenn machbar, Gast225;

aber was, wenn jemand wie ich wegen solch einem fauhttp://cosgan.de/images/midi/frech/e020.gifack einen lukrativen Auftrag sausen lassen muß?

Man sieht ja dem blockierenden Pkw nicht an, wann er wieder zu verschwinden gedenkt :wacko:

Ein Taxi wäre wohl die teurere Lösung, wenn's über 2000-5500km geht bzw. gegangen wäre... <_<

 

lg

c.s.

Link to post
Share on other sites

Bei einer Strecke von 2-5.000 km kommt es sicherlich auf ein paar Minuten nicht an. So genau timen kann man das sowiso nicht.

 

Zur Not muß man halt den Schlepper bestellen und erst mal in Vorleistung gehen. Die rund 150 Euro sind sicherlich kostengünstiger.

 

Seit doch mal ein bißchen kreativ, um die Kosten zu senken. :rolleyes: Der böse Anwalt muß es doch auch sein, um seinen Mandanten zu schützen. :unsure:

Link to post
Share on other sites
Bei einer Strecke von 2-5.000 km kommt es sicherlich auf ein paar Minuten nicht an.

Auf der Strecke nicht, aber bei der Zeitspanne zwischen Auftragseingang und avisierter Bereitstellung an der Ladestelle ist eine solche Verzögerung (von der ja keiner weiß, ob sie wirklich nur ein paar Minuten in Anspruch nimmt!) einem teuer zahlenden Kunden nur schwer zu vermitteln - weswegen ich dem dazwischengeschalteten Spediteur schlicht vorsorglich den Auftrag zur Rücknahme und anderweitigen Vermittlung anbieten müßte... :rolleyes:

Und im Gegensatz zu anderen möglichen Gründen wie Panne o.ä. gibt's hier halt jemanden, der beweisbar dafür verantwortlich zu machen ist -

nach Aussage meines Anwalts nicht ganz ohne Erfolgsaussichten http://cosgan.de/images/midi/figuren/c050.gif

 

lg

c.s.

Link to post
Share on other sites
...erstmal den finden, der das Auto dort abgestellt hat :unsure:

Diesbezüglich würd' ich mir erst mal unter Zeugen denjenigen zur Brust nehmen, der es abholt;

und dann schau'n mer mal, ob der schlagfertig genug ist, die Situation zu meistern, ohne sich selbst oder jemanden anders zu belasten :rolleyes:

 

lg

c.s.

 

 

Im Zweifel würde er sich wohl in seinen Wagen setzen und wegfahren, ohne ein Wort mit dir zu wechseln. Solltest du versuchen, ihn daran zu hindern, gäbe es u.U. eine Kostprobe seiner Schlagfertigkeit... :unsure:

Link to post
Share on other sites
...in seinen Wagen setzen und wegfahren, ohne ein Wort mit dir zu wechseln.

Bis der drinsitzt, gibt's schon mal ein halbes Dutzend Fotos - und vielleicht sogar Zeugen, die ihn beim Abstellen beobachtet haben... :unsure:

Solltest du versuchen, ihn daran zu hindern, gäbe es u.U. eine Kostprobe seiner Schlagfertigkeit... :(

Warum sollte ich den daran zu hindern versuchen?

Obwohl:

Schmerzensgeld und Verdienstausfall für die exzessiv in die Länge gezogene Zeit der Arbeitsunfähigkeit haben auch ihren Reiz... :rolleyes:

 

Aber wär's nicht für alle Beteiligten einfacher, ganz schlicht keine fremden Autos oder Ein-/Ausfahrten zuzuparken?

 

:unsure:

c.s.

Link to post
Share on other sites
Und genau daran hapert es im hier vorliegenden Fall ja anscheinend.

Da bin ich nicht so sicher, stuka9:

Der (oder die?) TE argumentiert in erster Linie mit einem fehlenden Schild -

der Bordstein muß nicht immer abgesenkt sein; z.B. wenn er - wie hier im Viertel - durchgängig niedrig gehalten ist.

Eine Ein-/Ausfahrt als solche zu erkennen sollte doch selbst für einen mäßig begabten Grundschulabsolventen kein unüberwindliches Hindernis darstellen -

sich trotzdem blockierend davorzustellen zeugt von einem gerüttelt Maß an wahlweise Bl*dheit oder aber gnadenlosem Egoismus;

was beides in Einzelfällen auch schon zur amtlichen Überprüfung der Fähigkeit zur motorisierten Teilnahme am öffentlichen SV geführt haben soll... :rolleyes:

 

lg

c.s.

Link to post
Share on other sites

@Bonsai-Brummi: Anscheinend war ja selbst die Polizei der Meinung, daß die Ausfahrt nicht als solche zu erkennen war, denn sonst hätte sie mit Sicherheit ein Bußgeld verhängt.

Wenn jemand weiss, das seine Einfahrt schlecht/nicht zu erkennen ist, dann hat er m.E. eine Mitwirkungspflicht, diese als solche zu kennzeichnen.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...