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18 Punkte Nur Durch Geschwindigkeitsvergehen


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was passiert bei 18 Punkten durch Geschwindigkeitsvergehen??? (17 jahre fahrpraxis)

 

wie lange ist dann die sperrfrist???

 

muß ich den fs in der fahrschule neu machen???

oder reicht eine neubeantragung???

 

droht eine mpu???

 

wie sind die versicherungseinstufungen bei neuerteilung des fs???

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wie lange ist dann die sperrfrist???
Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens sechs Monate nach Wirksamkeit der Entziehung nach § 4 Absatz 3 Satz 1 Nr. 3 StVG erteilt werden.
muß ich den fs in der fahrschule neu machen???
Nein.
oder reicht eine neubeantragung???
Ja.
droht eine mpu???
Unbeschadet der Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis hat die Fahrerlaubnisbehörde zum Nachweis, dass die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wiederhergestellt ist, in der Regel die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung anzuordnen.

 

PunkteMPU: ca. 335€

 

Die Frage ist aber ob du wirklich 18 Punkte erreicht hast, das Punktsystem ist hinreichend kompliziert das der Laie mit etwas mehr Punkten seine Punkte NICHT mehr selbst bestimmen kann. Selbst die Auskunft aus Flensburg ist unverbindlich.

 

mfg

brightstar

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Die Frage ist aber ob du wirklich 18 Punkte erreicht hast, das Punktsystem ist hinreichend kompliziert das der Laie mit etwas mehr Punkten seine Punkte NICHT mehr selbst bestimmen kann. Selbst die Auskunft aus Flensburg ist unverbindlich.

Die meisten berücksichtigen nicht den Verfall einzelner Einträge nach 5 Jahren. Ansonsten: Was ist noch so kompliziert, dass man es nicht selbst kann?

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Die meisten berücksichtigen nicht den Verfall einzelner Einträge nach 5 Jahren. Ansonsten: Was ist noch so kompliziert, dass man es nicht selbst kann?
Das Zusammenrechnen mag bei 2-3 OWI noch gut funktionieren, spätestens wenn Aufbauseminare also Maßnahmen nach §§ 4 Abs 3 StVG ins Spiel kommen wird es kritisch. Teilweise liegen die Schwierigkeiten auch im Zusammenspiel von Tilgung, Punkteabbau durch Seminare, Reduzierungen nach § 4 Abs. 5 StVG, zeitliche Überschneidungen, Tattagsprinzip oder Rechtskraftprinzip von Aufbauseminaren usw.

In manchen BL gilt laut Gerichtsurteilen bei Aufbauseminaren das Tattagsprinzip in anderen das Rechtskraftprinzip ein paar Urteile dazu kannst du ab hier nachlesen. Das kann im Einzelfall den einen vor dem Entzug der FE bewaren, bei dem ein paar km im nächsten Bundesland sieht das wieder anders aus.

Kannst du aus dem Stand beantworten wie bei dir die Rechtslage dazu aussieht? Ich wette nicht. :wacko:

 

Desweiteren bestehen Unklarheiten wie bei einem mehrfachen erreichen der Eingriffsstufen vorzugehen ist. Muß dann erneut verwarnt werden und unter welchen Umständen?

Weitere Uneinigkeit besteht im Verhältnis zwischen Punktereduzierung und Punktetilgung.

 

Beispiel: OVG Nordrhein-Westfalen in Münster (Beschl. vom 17.06.2005 - 16 B 2710/04)

Bei Erreichen der Schwellenwerte von 14 bzw. 18 Punkten ohne Maßnahmen der Führerscheinbehörde erfolgt eine sofortige Reduzierung auf 13 Punkte. Es handelt sich um einen "echten" Punkteabzug, sodass sich der Punktestand durch spätere Tilgungen weiter ermäßigen kann (Subtraktionsmethode).

und Verwaltungsgericht Potsdam (Beschl. v. 25.07.2006 - 10 L 146/06)

Ist bereits der Punktestand des Fahrerlaubnisinhabers gemäß § 4 Abs. 5 StVG "fiktiv" ermäßigt worden, haben spätere Tilgungen von Eintragungen im Verkehrszentralregister einen Punktabzug erst dann zur Folge, wenn die Summe der auf die getilgten Eintragungen entfallenden Punkte die Summe der zuvor bereits nach § 4 Abs. 5 StVG abzuziehenden Punkte übersteigt.

Und Flensburg kannst du vergessen, die sind nicht mal dazu zuständig dir den genauen Punktestand zu errechnen. Schätzen können Sie aber. Einen netten Fall wie sich Änderungen bei Tattag/Rechtskraftprinzip auswirken kannst du hier nachlesen. :kopfschuettel:

 

Da man sich 3Punkte/Jahr nahezu problemlos erlauben kann sind die 18 Punkte durch Geschwindigkeitsüberschreitungen ohne zwischengeschobenes Fahrverbot kaum zu erreichen.
Ob nun ein FV verhängt wurde oder nicht hat auf den Punktestand auch keine Auswirkung.

 

mfg

brightstar

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Und Flensburg kannst du vergessen, die sind nicht mal dazu zuständig dir den genauen Punktestand zu errechnen. Schätzen können Sie aber. Einen netten Fall

Das liegt wohl daran, dass der Kram immer noch nicht mit vernünftiger EDV gemacht wird und 80% als Papier in Akten lagern. :wacko:

 

Ansonsten sehe ich ein, dass es kompliziert werden kann. Die Mehrzahl der Fälle lässt sich allerdings wohl problemlos nachrechnen.

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