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In 30er-zone Geblitzt....


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Guten Abend!

Schade, dass ich meinen Weg in diese hilfsbereite Community erst auf Grund einer Frage zu einer Ordnungswidrigkeit gefunden habe. Und diese Frage wurde bestimmt schon oft abgehandelt, jedoch habe ich im FAQ und im Forum keine Antwort gefunden, die mich beruhigt schlafen ließe. Also entschuldige ich mich schon mal im Voraus bei allen Leuten, die ich mit diesem Thema nerve...

 

Nun zum Fall: D. wurde in einer Nachbarstadt, in der sich seine FH befindet (an der er als Beamtenanwärter übrigens Verwaltungsrecht hat...^^), geblitzt. Diese große, breite Strasse wird nur von Feldern und einem kleinen Wald begrenzt. Aber aus irgendeinem Grund ist dort anscheinend nur Tempo 30 erlaubt... :kopfschuettel:

Jedenfalls bekommt P., der Vater vom D., auf dem das Fahrzeug zugelassen ist, knapp 2 Monate (!) später, einen Anhörungsbogen.

Da D. mit seinen bescheidenen Anwärterbezügen nicht wegen 54 km/h in dieser völlig sinnlosen 3oer-Zone, die Melkkuh spielen will, und seinen Vater das auf keinen Fall bezahlen lassen möchte, fragt er sich, was zu tun ist.

Er erfährt, dass innerhalb von 3 Monaten nach der Tat dem FAHRER ein Anhörungsbogen, bzw. die Mitteilung über eine Beschuldigung erreichen muss, und dass die Ordnungswidrigkeit ansonsten verjährt. Hat er sich richtig informiert?

Der P. fragt sich, wie er auf den Anhörungsbogen reagieren soll, damit die Verjährungsfrist für den D. vergeht. Muss er einfach nur verhindern, dass dem D. vor dem Ablauf der 3-Monats-Frist, ein Schreiben der Behörde erreicht?

Des Weiteren fragt sich der D., ob vielleicht andere Mitglieder aus dem Forum, Erfahrungen haben, ob und was die Behörden dagegen in der Regel tun (können). Er hofft, dass seine Frage beantwortet wird, und dankt schon mal im Voraus für die Hilfe. Er wünscht allen noch einen schönen Abend....;-)

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Servus,

1. Ja 3 Monate ist die Verjährungsfrist. Das nicht erreichen des Schreibens bringt nichts. Das Ausstellungsdatum zählt und unterbricht die Verjährung, unabhängig ob oder wann das Schreiben wirklich ankommt.

2. Würde auf den Anhörungsbogen garnicht reagieren und hoffen, dass ein Bussgeldbescheid für den Vater folgt. Gegen diesen er dann vor der Rechtskräftigkeit Einspruch einlegt. Dann sollte die Sache gegen den Sohn verjährt sein.

Schreib doch mal die genauen Daten. Tattag, Eintreffen des AB.

MfG

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Vielen Dank für deine Antwort.

 

 

Das Ausstellungsdatum zählt und unterbricht die Verjährung, unabhängig ob oder wann das Schreiben wirklich ankommt.

 

Bedeutet das, dass die Behörde auch ein Schreiben für "unbekannt" ausstellen kann, um die Verjährungsfrist des D. zu unterbrechen??? Oder muss ein Schreiben vor Ablaub der 3 Monate an den D. geschickt werden?

 

Schreib doch mal die genauen Daten. Tattag, Eintreffen des AB.

MfG

 

stimmt, hätte ich eigentlich direkt machen sollen...

Also:

 

- Tattag: 12.11.2007

- Zugang des AB an den Vater: 09.01.2008

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Bedeutet das, dass die Behörde auch ein Schreiben für "unbekannt" ausstellen kann, um die Verjährungsfrist des D. zu unterbrechen??? Oder muss ein Schreiben vor Ablaub der 3 Monate an den D. geschickt werden?

Die Anhoerung gegen den Beschuldigten muss innerhalb von drei Monaten angeordnet werden, das Schreiben kann etwas spaeter bei selbigem Ankommen. Ist der Beschuldigte nachweislich (!) nicht der Fahrer, gilt die Angelegenheit gegen den tatsaechlichen Fahrer als verjaehrt.

 

- Tattag: 12.11.2007

- Zugang des AB an den Vater: 09.01.2008

Klares Ding, die Frist fuer den D. laeuft mit dem 12.02.08 ab. Reagiert der Vater nicht auf den AHB, wird ein BuGeBe gegen ihn ausgestellt - sofern nicht offensichtlich ist, dass er nicht der Fahrer sein kann. Gegen diesen legt der Vater fristgerecht (!) Einspruch ein. Der weitere Verhandlungsweg sollte eigentlich ueber den 12.02. hinaus dauern, damit ist D. aus der Sache raus.... :rolleyes: Allerdings sollte sicher gestellt sein, dass dem Vater nichts in die Schuhe geschoben werden kann. In der Regel gibt das Bild durchaus Aufschluss, dass der Vater nicht gefahren ist.

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Ich denke mal, dass man auf dem Bild sieht, dass ein 50-jähriger gefahren ist, und kein 21-jähriger. Wie gesagt, ich denke...

Und der Vater kann es gar nicht gewesen sein, da er am Arbeiten gewesen ist. Kann er auch alles nachweisen (Stempelkarte, Kollegen, Kunden usw.).

Also bedeutet das, dass der D. noch nicht aus dem Schneider ist, nur weil er bis zum 12.02.2008 noch nichts von der Behörde bekommt?

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Ich denke mal, dass man auf dem Bild sieht, dass ein 50-jähriger gefahren ist, und kein 21-jähriger. Wie gesagt, ich denke...

Ich denke, dass Du das eher umgekehrt meinst.... :rolleyes:

 

Und der Vater kann es gar nicht gewesen sein, da er am Arbeiten gewesen ist. Kann er auch alles nachweisen (Stempelkarte, Kollegen, Kunden usw.).
Na bitte - das sind doch die besten Voraussetzungen.....

 

Also bedeutet das, dass der D. noch nicht aus dem Schneider ist, nur weil er bis zum 12.02.2008 noch nichts von der Behörde bekommt?

D. ist erst aus dem Schneider, wenn er bis zum 26.02. nichts von der Behoerde bekommen hat. Man sollte immer noch 14 Tage Postlaufzeit fuer den AHB mit rechnen....

Kommt jetzt aber am 11.02.08 die Polizei zu P., dem Vater von D., und erkundigt sich nach seinem Sohn, dann ist das ein recht deutliches Zeichen, dass Ermittlungen gegen ihn laufen, sprich das Anhoerungsverfahren gwegen ihn laeuft. Damit waere dann die Frisat unterbrochen und der Stein ins Rollen gekommen....

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