Larry Laffer 0 Posted December 10, 2007 Report Share Posted December 10, 2007 Bin am 15.10. geblitzt worden. Autobahn, Übertretung 26 km/h. Ich fuhr ein Dienstfahrzeug. Zustellung des Zeugefragebogen mit Datum 22.11.2007 in die Firma. Ein Foto ist auf die Rückseite aufgedruckt. Ich trage zwar eine große Sonnenbrille, ich bin aber irgendwie schon zu erkennen. Meine Firma hat mir den Bogen überreicht, ich habe bis heute (10.12.2007) noch nicht reagiert. Es sind also bereits fast 2 Monate seit Tatzeitpunkt vergangen. Nun sollte wohl der Zeugenfragebogen schleunigst abgeschickt werden und bei der Polizei eingehen, damit die Herren in Grün nicht vorher auf die Idee kommen, in der Firma vorbeizuschauen und meine Kollegen zu befragen. Wenn sich beispielsweise ein Freund (kein Firmenangehöriger) den Fragebogen aus Versehen mit seinen Daten versieht und abschickt, dann sollte auch der BGB an ihn geschickt werden. Wie lange braucht ein Bußgeldbescheid denn wohl so im Schnitt? Bußgeldbescheid empfangen - nach 2 Wochen Einspruch einlegen. Und dann darauf warten, dass der 15.01. kommt, und die Sache ist für mich gegessen. So der Plan. Hier nun die Fragen: --- Wenn ich mich irgendwann tatsächlich als Fahrer outen sollte (nach Ablauf der 3 Monate natürlich), kann meinem Freund etwas passieren, der sich geirrt hatte? --- Auf dem Zeugefragebogen ist nun mal ein Foto abgedruckt - spielt das eine Rolle? Kann es sein, dass dann nicht das Erinnern an den Tatzeitpunkt (da kann man sich ja leicht mal irren), sondern das Erkennen auf dem Foto maßgeblich ist? --- Kann bei einer solchen Verjährung wirklich ein Fahrtenbuch auferlegt werden? Schnelle Hilfe hilft enorm, vielen Dank! Larry Laffer Quote Link to post Share on other sites
snake 0 Posted December 10, 2007 Report Share Posted December 10, 2007 Also wenn der Kollege sich auf dem Bild wiedererkennen würde, dann könnte es durchaus klappen. Man kann ja sich irren.Und dann kann wie üblich alles normal ablaufen, Widerspruch einlegen und aussagen wer der wahre Fahrer ist und somit kann die 4 Wochen noch überbrücken. Quote Link to post Share on other sites
Larry Laffer 0 Posted December 10, 2007 Author Report Share Posted December 10, 2007 Danke erstmal für die Antowrt, aber 1. der Kollege ist ein Freund, der mit der Firma nicht das Geringste zu tun hat, und2. wüde das wirklich Bestand haben, dass man sich selbst auf einem Foto nicht erkennt? Die Frage ist einfach, ob man irgendwem der Beteiligten (mir, meinem Freund und der Firma) an den Karren fahren, nachdem wir die Sache durchgezogen haben werden? Außerdem kann mein Kumpel die 3 Punkte auch nicht gebrauchen. Es sollte also nicht unbedingt schief gehen. Notfalls mach ich dann halt doch noch meine Aussage. Ich denke aber, mit den ab jetzt nur noch gut 5 Wochen, haben wir eine ganz gute Chance. Wie sieht das mit dem Fahrtenbuchs aus? Das kann ja verhängt werden, wenn der Halter bei der Fahrerermittlung nicht mithilft. Die Firma hat mir den Fragebogen ja weitergegeben, und der Rest lag bei mir. Quote Link to post Share on other sites
Falco 0 Posted December 11, 2007 Report Share Posted December 11, 2007 Also ich würde da ganz vorsichtig sein mitlerweile wissen die Behörden auch was da gespielt wird und gerade bei solchen Fall (Firmenwagen, rel. gutes Foto gleich auf AB, angeblicher Fahrer gehört nicht zur Firma) wird sehr sehr schnell ein Fahrtenbuch auferlegt. Also ich würde es mir gut überlegen ob man sowas wegen 'nur' 26Km/h durchzieht. Also durchkommen wirst du damit sehr wahrscheinlich nur ist auch die wahrscheinlichkeit für eine Fahrtenbuchauflage sehr sehr hoch. mfg Faclo Quote Link to post Share on other sites
Larry Laffer 0 Posted December 11, 2007 Author Report Share Posted December 11, 2007 Nun ja, wegen nur 26km/h... ich habe den großen Plan, meine Punkte abzubauen. Gerade sind 3 Punkte verfallen, und ich will nicht wieder 3 obendrauf haben. Dann habe ich wieder 13! ic bin soweit, dass in einem halben Jahr ALLE meine Punkte verfallen würden, wenn nicht diese Sache jetzt dazwischen gekommen wäre. Inwieweit ist Deine Einschätzung "die Gefahr für Fahrtenbuch ist so sehr sehr hoch" rein subjektiv? Kannst Du die Aussage irgendwodurch untermauern? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 11, 2007 Report Share Posted December 11, 2007 Nun ja, wegen nur 26km/h... ich habe den großen Plan, meine Punkte abzubauen. Gerade sind 3 Punkte verfallen, und ich will nicht wieder 3 obendrauf haben. Dann habe ich wieder 13! ic bin soweit, dass in einem halben Jahr ALLE meine Punkte verfallen würden, wenn nicht diese Sache jetzt dazwischen gekommen wäre.Wie geht denn das? IdR verfallen alle oder kein Punkt. Ausnahme ist die 5-Jahres-Regel. Inwieweit ist Deine Einschätzung "die Gefahr für Fahrtenbuch ist so sehr sehr hoch" rein subjektiv? Kannst Du die Aussage irgendwodurch untermauern?Ich sehe die Gefahr und vor allen dein AG wird dir dann die Hintern versohlen. Quote Link to post Share on other sites
Larry Laffer 0 Posted December 11, 2007 Author Report Share Posted December 11, 2007 Nun ja, wegen nur 26km/h... ich habe den großen Plan, meine Punkte abzubauen. Gerade sind 3 Punkte verfallen, und ich will nicht wieder 3 obendrauf haben. Dann habe ich wieder 13! ic bin soweit, dass in einem halben Jahr ALLE meine Punkte verfallen würden, wenn nicht diese Sache jetzt dazwischen gekommen wäre.Wie geht denn das? IdR verfallen alle oder kein Punkt. Ausnahme ist die 5-Jahres-Regel. Inwieweit ist Deine Einschätzung "die Gefahr für Fahrtenbuch ist so sehr sehr hoch" rein subjektiv? Kannst Du die Aussage irgendwodurch untermauern?Ich sehe die Gefahr und vor allen dein AG wird dir dann die Hintern versohlen. Nach 5 Jahren sind nun gerade wieder drei Punkte verfallen. Klarer Fall. Nach 5 Jahren verfallen sie in jedem Fall.Nach 2 Jahren punktefreiem Fahren verfallen die Punkte aber doch ALLE. Ist das nicht so? Ja, solche Unannehmlichkeiten gegenüber meinem Arbeitgeber möchte ich auch gerne vermeiden. Ich habe gehört, dass ein Fahrtenbuch nicht mehr auferlegt werrden kann, wenn die Befragung (Zeugefragebogen) mehr als zwei Wochen nach der Tat erfolgt. Eine Erinnerung ist dann nicht mehr zumutbar. In meinem fall war aber ein Foto mit auf dem Fragebogen, meines Erachtens geht es dann nicht mehr um das Erinnern, sondern um das Erkennen. Diese 2-Wochen-Frist zeiht dann also nicht mehr. Kan mir das jemand bestätigen? Hört sich jedenfalls logisch an. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 11, 2007 Report Share Posted December 11, 2007 Nach 5 Jahren sind nun gerade wieder drei Punkte verfallen. Klarer Fall. Nach 5 Jahren verfallen sie in jedem Fall.Nach 2 Jahren punktefreiem Fahren verfallen die Punkte aber doch ALLE. Ist das nicht so?Das ist so richtig. Ja, solche Unannehmlichkeiten gegenüber meinem Arbeitgeber möchte ich auch gerne vermeiden. Ich habe gehört, dass ein Fahrtenbuch nicht mehr auferlegt werrden kann, wenn die Befragung (Zeugefragebogen) mehr als zwei Wochen nach der Tat erfolgt. Eine Erinnerung ist dann nicht mehr zumutbar. In meinem fall war aber ein Foto mit auf dem Fragebogen, meines Erachtens geht es dann nicht mehr um das Erinnern, sondern um das Erkennen. Diese 2-Wochen-Frist zeiht dann also nicht mehr. Kan mir das jemand bestätigen? Hört sich jedenfalls logisch an.Ja auch das ist so richtig. Quote Link to post Share on other sites
Falco 0 Posted December 11, 2007 Report Share Posted December 11, 2007 Ich habe gehört, dass ein Fahrtenbuch nicht mehr auferlegt werrden kann, wenn die Befragung (Zeugefragebogen) mehr als zwei Wochen nach der Tat erfolgt. Eine Erinnerung ist dann nicht mehr zumutbar. In meinem fall war aber ein Foto mit auf dem Fragebogen, meines Erachtens geht es dann nicht mehr um das Erinnern, sondern um das Erkennen. Diese 2-Wochen-Frist zeiht dann also nicht mehr. Kan mir das jemand bestätigen? Hört sich jedenfalls logisch an. Das Problem es geht ja hier nicht um sich nicht erinnern können geht sondern das bewußt ein Falscher angegeben werden soll und nach der Verjährung dann 'April April Ich war der Fahrer ,wir haben euch veräppelt' (also ein Al-ber-to) gemacht wird. Wenn der Halter zurückschreibt das er auch an hand des Fotos den Fahrer nach der langen Zeit nicht identifizieren kann würde sicherlich kein Fahrtenbuch drohen. mfgFalco Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted December 11, 2007 Report Share Posted December 11, 2007 Wenn der Halter zurückschreibt das er auch an hand des Fotos den Fahrer nach der langen Zeit nicht identifizieren kann würde sicherlich kein Fahrtenbuch drohen.Es kommt darauf an wie schlecht das Bild wirklich ist oder ob eben dies nur vorgeschoben worden ist. Ferner ist es sicherlich nicht der Einzige Fall in der Firma so das bei mehreren solchen Verhaltensweisen irgendwann die Behörde sich stur stellen wird. Quote Link to post Share on other sites
Tuvok 0 Posted December 11, 2007 Report Share Posted December 11, 2007 [Wenn der Halter zurückschreibt das er auch an hand des Fotos den Fahrer nach der langen Zeit nicht identifizieren kann würde sicherlich kein Fahrtenbuch drohen. mfgFalcoIch denke, das war ein Firmenwagen. Kennt der Chef/Fuhrparkleiter seine Leute nicht mehr? Wenn die bei dem Spielchen mitmachensollten, gehen sie ein ganz schönes Risiko ein in Sachen Fahrtenbuch! Die Leute in der Bußgelstelle sind doch keine verblödeten Dödel, die kennen doch alle Tricks. Dann tauchen sie eben in der Firma auf und schauen sich mal an, wer alles mit dem PKW fahren darf! Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted December 11, 2007 Report Share Posted December 11, 2007 Die Leute in der Bußgeldstelle kennen alle Tricks? Hmmm.. Soso.. Ich bin gerade im Begriff das dritte Bußgeldverfahren in Folge in die Verjährung zu ziehen.. Naja. Bestimmt haben sie das längst gemerkt, wollten nur nichts machen. Mace Quote Link to post Share on other sites
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