UdoUdo 0 Posted October 22, 2007 Report Share Posted October 22, 2007 tach, zum sachverhalt: - Person A wird geblitzt (mit "ohne Blitz - Gerät")- Bußgeldbereich, mehr als 35km/h- Person A ist nicht Halter sondern Person B- Person B bekommt AnBo ca. 4 Wochen später- füllt Bogen online aus, mit Vermerk das Auto verkauft werden sollte und Personalien der Interessenten nicht vorhanden sind- das Foto hat gute Qualität- Polizei kommt nach 2 Wochen an Wohnungstür vorbei, Person B bekommt Herzflattern und sagt das es Person A gewesen sein könnte - AnBo ist nun bei Person A und einem Bildvergleich würde das Blitzfoto standhalten denkt sich Person A - besteht noch die Möglichkeit sich da irgendwie rauszuwinden, kost immerhin um die 100€ und Punkte und evtl. Fahrverbot besten dank schonmal p.s.: - jaja ich weiß Alberto sagt immer....- Person A & B sind verwandt Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted October 22, 2007 Report Share Posted October 22, 2007 Ich denke mal, daß der Zug jetzt abgefahren sein dürfte. Quote Link to post Share on other sites
willi69 1 Posted October 22, 2007 Report Share Posted October 22, 2007 hätte Person B nicht das Herzflattern gekriegt wäre Person A mit etwas Glück der gerechten Strafe entgangen...die Vorraussetzungen waren eigentlich ganz gut...So aber siehts ganz danach aus, dass die Geschichte für Person A nicht mehr zu nem Happy End führen wird. mfg Willi Quote Link to post Share on other sites
Guest Pferdestehler Posted October 22, 2007 Report Share Posted October 22, 2007 Das hätte so schön klappen können... Jetzt ist das Teil eingeschenkt. Person A wird das schlucken müssen. Wie kann man nur so eine gute Situation versauen? Genau deshalb kommen die nach Hause, um einen einzuschüchtern. Fiese Möpp!!! Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted October 22, 2007 Report Share Posted October 22, 2007 Wie kann man nur so eine gute Situation versauen? Genau deshalb kommen die nach Hause, um einen einzuschüchtern. Fiese Möpp!!!1. nix da. Die kommen, um den tatsächlichen Banausen zu ermitteln => sie tun ihren Job. 2. fies? Wieso ist das fies? Quote Link to post Share on other sites
UdoUdo 0 Posted October 24, 2007 Author Report Share Posted October 24, 2007 Ja, Person A hätte Person B besser vorbereiten sollen, wayn. Besteht die Möglichkeit den AnBo jetzt zu jemand anderen zu schicken (also ausfüllen und jemand anderen benennen als Verantwortlichen, oder jemand anderen geben der irrtümlich ausfüllt, sollte Person A unterschreiben?, gibt es noch andere Varianten bzw. welche von den genannten ist am besten, wenn überhaupt, weil wenn die keinen Fahrer ermitteln kommen die doch wieder zu Person A, nach der Verjährung?!!), der dann wiederum es an jemand anderen schickt bis die Verjährung rum ist für Person A oder was blühen da für Konsequenzen wegen "Falschaussage" könnte Person A irrtümlich andere Personen benennen, die ähnlich aussehen??? Um schnelle Hilfe wird gebeten, danke, weil AnBo muss die nächsten Tage ausgefüllt werden, wie lange hat man Zeit nach Erhalt? mfgUdo Quote Link to post Share on other sites
UdoUdo 0 Posted October 24, 2007 Author Report Share Posted October 24, 2007 sry für den Doppelpost.Aber ich kann mein Beitrag nicht mehr editieren obwohl eingeloggt und finde das bissl unübersichtlich. Besteht die Möglichkeit den AnBo jetzt zu jemand anderen zu schicken der dann wiederum es an jemand anderen schickt bis die Verjährung rum ist für Person A oder was blühen da für Konsequenzen wegen "Falschaussage" könnte Person A irrtümlich andere Personen benennen, die ähnlich aussehen???(also ausfüllen und jemand anderen benennen als Verantwortlichen, oder jemand anderen geben der irrtümlich ausfüllt, sollte Person A unterschreiben?, gibt es noch andere Varianten bzw. welche von den genannten ist am besten, wenn überhaupt, weil wenn die keinen Fahrer ermitteln kommen die doch wieder zu Person A, nach der Verjährung?!!) Um schnelle Hilfe wird gebeten, dankeschön. mfg Udo Quote Link to post Share on other sites
Raubritter 0 Posted October 24, 2007 Report Share Posted October 24, 2007 Wenn man wissentlich jemand falsches angibt, macht man sich Strafbar nach §164 StGb...... füllt allerdings jemand anderes den AB aus und beschuldigt sich selber ist das völlig ligitim....man wird sich ja wohl noch irren dürfen Ob das allerdings in deinem speziellen Fall noch irgendwas nützt..... Gruss Raubritter Quote Link to post Share on other sites
UdoUdo 0 Posted October 24, 2007 Author Report Share Posted October 24, 2007 Na Frage ist ja auch wie hat der andere den AB in die Hände bekommen, das er ihn irrtümlich ausfüllen kann? Ob das in dem beschriebenen Fall noch was nützt? GENAU das will man ja wissen Was ist eigentlich wenn jemand anderes nun den AB irrtümlich ausfüllt, dann nach dem BGB in Widerspruch geht, und dann melden die sich ja wieder bei dem der anfänglich als Täter angedacht war und der gibt den AB dann wieder weiter an jemand anderen der irrtümlich ausfüllt, bis die 3 Monate nach erstem AB-Erhalt des "tatsächlichen" Täters um sind, geht das? Nach diesen drei Monaten gibt dieser den Verstoß zu, errinnert sich oder was auch immer. Was kann da einem blühen etc., bzw. würde das funzen? Quote Link to post Share on other sites
Raubritter 0 Posted October 24, 2007 Report Share Posted October 24, 2007 Wie er den Bogen bekommen hat ist vollkommen irrelevant....und obs was nützt oder nicht --> Versuch mal Kluch Gruss Raubritter Quote Link to post Share on other sites
Daniel 12 Posted October 24, 2007 Report Share Posted October 24, 2007 es wäre in der Tat die einzige (geringe) Chance daß A den AnBoan die Person C weitergibt. Person C sieht A sehr sehr ähnlich undgibt den Verstoss zu.Allerdings ist die Verjährung gegen A unterbrochen - das wird alsonur etwas wenn das Gerichtsverfahren weit in der Zukunft liegt ... Daniel Quote Link to post Share on other sites
UdoUdo 0 Posted October 24, 2007 Author Report Share Posted October 24, 2007 was heißt weeeeeiiiiit in der Zukunft? Die 3 Monats-Frist besteht also nicht mehr, oder doch? es wäre in der Tat die einzige (geringe) Chance daß A den AnBoan die Person C weitergibt. Person C sieht A sehr sehr ähnlich undgibt den Verstoss zu.angenommen, die 3Monate gelten noch zur fahrerermittlung.Die haben Person A ja den AB zugeschickt, also gehen die noch nicht davon aus das er es war? Wenn A also C den Bogen gibt (oder wie auch immer..) der den Verstoß zugibt, nach dem BGB Widerspruch einlegt. Wenn dann die 3 Monate noch nicht rum sind evtl. einen Fahrer D benennt der das gleiche macht wie C, wenn dann die 3 Monate rum sind und A sich erinnert er war es doch, dann kann einem doch niemand etwas, oder? Vor.: - C & D fahren wirklich ab und zu mit dem Auto und haben zum Tatzeitpunkt nen Alibi. geht das, oder blühen da strafen? Quote Link to post Share on other sites
Daniel 12 Posted October 24, 2007 Report Share Posted October 24, 2007 Die 3 Monats-Frist beginnt von neuem Die haben Person A ja den AB zugeschickt, also gehen die noch nicht davon aus das er es war? Wenn A also C den Bogen gibt (oder wie auch immer..) der den Verstoß zugibt, nach dem BGB Widerspruch einlegt. danach kommt das Gerichtliche Verfahren. Sollte festgestellt werden, daß C nicht der Fahrer war,wird man sich A nochmal genau ansehen... Daniel Quote Link to post Share on other sites
Tuvok 0 Posted October 24, 2007 Report Share Posted October 24, 2007 Ob CDEFGH oder sonst wer gefahren ist, ist Schnuppe! Denkst du, die Richter sind alle verblödet und nehmen dir das ab? Quote Link to post Share on other sites
UdoUdo 0 Posted October 24, 2007 Author Report Share Posted October 24, 2007 hat nix mit blöd zu tun, sondern damit das die dir des nachweisen müssen das dem nicht so war --> Alberto Meth. is doch nicht viel anders, ausser das man den täter erst nach den 3 monaten ermittelt. naja, alberto geht ja von aus das der täter nix von dem blitzer weiß, hmmm, nagut des könnte dann blöd enden, wie könnte es denn eigentlich enden??? Quote Link to post Share on other sites
Guest Mace Posted October 24, 2007 Report Share Posted October 24, 2007 - Polizei kommt nach 2 Wochen an Wohnungstür vorbei, Person B bekommt Herzflattern und sagt das es Person A gewesen sein könnte Zack, da ist der Fehler. Extrem dämlich. Und extrem dämliche Fehler werden leider regelmäßig gnadenlos bestraft. Viele GrüßeMace Ob CDEFGH oder sonst wer gefahren ist, ist Schnuppe! Denkst du, die Richter sind alle verblödet und nehmen dir das ab? Statt der üblichen Polemik könntest du auch einfach nur Tatsachen sprechen lassen. Nämlich die Tatsache, dass der Richter im Zweifel einen anthropologischen Gutachter bemüht.. Quote Link to post Share on other sites
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